29. Dezember 2025 - 7.58 Uhr
Akt.: 29. Dezember 2025 - 8.02 Uhr
SilvesterWo ist das Böllern erlaubt – und wo nicht?
Nach Weihnachten ist vor Silvester. Manche reflektieren, andere nehmen sich gute Vorsätze fürs neue Jahr vor. Doch es gibt auch die, die den Jahreswechsel mit einem Knall feiern wollen. Eigentlich ist privates Feuerwerk im Großherzogtum verboten. Aber: Der Bürgermeister darf für seine Gemeinde an Silvester eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Auf dieser Grafik finden Sie einen Überblick, wo das Böllern zum Jahreswechsel toleriert ist und wo nicht.

Wichtiger Hinweis
In den Gemeinden, in denen Feuerwerk toleriert ist, gilt diese Ausnahmegenehmigung immer nur zu bestimmten Uhrzeiten. Das Zeitfenster variert dabei von Gemeinde zu Gemeinde, so dass man sich im Vorfeld darüber informieren sollte, wann das Böllern gestattet ist.
De Maart
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