Mittwoch5. November 2025

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LuxemburgWiderrufsrecht am „Black Friday“: Worauf Verbraucher achten sollten

Luxemburg / Widerrufsrecht am „Black Friday“: Worauf Verbraucher achten sollten
 Symbolfoto: Tobias Schwarz/AFP

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Am Black Friday locken beachtliche Rabatte die Käufer in die Läden, doch nicht alles ist umtauschbar. Das Europäische Verbraucherzentrum gibt wichtige Hinweise zu Widerrufsfristen und Gewährleistungsrechten.

Am kommenden Freitag ist es wieder so weit: Im Großherzogtum ist „Black Friday“ und die Geschäfte locken mit teils erheblichen Preisnachlässen zahlreiche Käufer an. Der Ursprung des „Black Friday“ liegt in den USA. Dort findet die Aktion am Tag nach Thanksgiving statt und läutet traditionell das Weihnachtsgeschäft ein. Das Konzept hat sich inzwischen längst global verbreitet und Länder auf der ganzen Welt haben den Trend übernommen – einschließlich Luxemburg.

Auf den „Black Friday“ folgt meist der „Cyber Monday“. Dieser findet am Montag nach dem „Black Friday“-Wochenende statt und zielt darauf ab, den Online-Verkauf zu fördern. In diesem Zusammenhang erinnert das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (CEC Luxemburg)  in einer Pressemitteilung vom Dienstag daran, dass Verbraucher die meisten Online-Einkäufe aufgrund des Widerrufsrechts der Europäischen Union innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.

„Der Black Friday kann eine gute Gelegenheit sein, günstige Angebote zu finden, er kann jedoch auch zu impulsiven und unnötigen Käufen anregen“, sagt Thomas Segrétain, Direktor des CEC Luxemburg. Das Widerrufsrecht schütze Verbraucher vor kommerziellem Druck und gebe ihnen die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überdenken. Weil das Widerrufsrecht jedoch nicht für alle Artikel gilt, rät das CEC Luxemburg, auf die folgenden Aspekte besonders zu achten.

Welche Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind

Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind unter anderem personalisierte oder maßgeschneiderte Produkte sowie Gesundheits- oder Hygieneprodukte, deren Verpackung geöffnet wurde. Auch digitale Inhalte, die nach dem Kauf angesehen oder heruntergeladen wurden, können nicht zurückgegeben werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind zeitlich begrenzte Dienstleistungen wie Reisen, Konzertkarten sowie Hotel- oder Mietwagenreservierungen.

Das Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzkäufe wie Online-, Telefon- oder Postbestellungen. Käufe im Geschäft sind davon ausgenommen, es sei denn, der Händler bietet ein freiwilliges Rückgaberecht an. Zudem sind Verbraucher dazu verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware über ihre Entscheidung zum Widerruf zu informieren. Diese Benachrichtigung kann per einfacher E-Mail erfolgen. Ein förmliches Schreiben ist dennoch ein wichtiger Nachweis über den Widerruf. Bei Unternehmen, die ein eigenes Rückgabesystem mit vorfrankierten Rücksendeetiketts anbieten, sollten vorher unbedingt die Bedingungen geprüft werden.

Nachdem der Verkäufer über die Entscheidung zum Widerruf informiert wurde, haben Verbraucher weitere 14 Tage Zeit, um den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rückversandkosten sind in der Regel vom Verbraucher zu tragen – es sei denn, der Verkäufer sieht etwas anderes vor. Sollte die Ware defekt sein, gelten spezielle Ausnahmen: In diesen Fällen können Verbraucher das Produkt auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist zurückgeben.

Gewährleistungsrechte gelten trotz Sonderaktionen

Die CEC Luxemburg erinnert daran, dass diese Gewährleistungsrechte auch für den Black Friday gelten – in der gesamten EU. Ist ein Produkt defekt oder mangelhaft, haben Verbraucher nach europäischem Recht Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung des Kaufpreises.

LeCze
27. November 2024 - 8.40

Verbraucher, also eher Verschwender von Ressourcen sollten lieber auf diesen Konsumwahn verzichten!....🤑🙊🙈😱🫢🤐