Das zeigt auch die letzte parlamentarische Frage zu dem Dossier, die Ende Januar 2025 beantwortet wurde. Es ist eine von vielen in den letzten Jahren. Der Linken-Abgeordnete David Wagner hatte sich nach dem Stand der Dinge erkundigt und konkrete Fragen dazu gestellt. Im März 2024 war die letzte Variante der Umgehung vom neuen CSV-Umweltminister Serge Wilmes genehmigt worden.
Sie passt in den noch von seinem Vorgänger, dem grünen Umweltminister François Bausch, entwickelten Mobilitätsplan 2035 und sieht die Umsiedelung des Schleifmittelherstellers „Saint-Gobain“ vor. Die Verhandlungen darüber seien noch nicht abgeschlossen, heißt es dazu in der Antwort von vor wenigen Tagen. Das ist die erste Nachricht.
Die zweite lautet: Solle keine Einigung erzielt werden, geht es von vorne los und es muss eine „Änderung des Erlasses zur Genehmigung der Erschließung beantragt werden“. Das bedeutet: Zurück auf null. Diese Einschätzung bestätigt die Sprecherin der „Biergerinitiativ Gemeng Suessem“ (BIGS), Patrizia Arendt, auf Anfrage des Tageblatt. Hinzu kommt: „Wenn sie eine Umsiedelung machen, wird es schrecklich teuer“, sagt sie.
Klage der Bürgerinitiative läuft
Die BIGS ist mit dem Staat vor Gericht. Die Bürgerinitiative hat innerhalb der Widerspruchsfrist nach Erteilung der Genehmigung Klage gegen das Projekt eingereicht. Briefe der Anwälte von beiden Seiten gingen bereits hin und her. „Wir rechnen Ende 2026 mit einem Urteil“, sagt Arendt. Gerodet wird trotzdem – auch das geht aus der Antwort hervor. Aber nicht für das Contournement, sondern zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
Die antwortenden Minister, Tourismus, Finanzen und Umwelt, bestätigen unisono, dass zwei Hektar „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder“ im „Hahnebësch“ gerodet werden. Damit soll die benachbarte gleichnamige Industriezone erweitert werden. Die Wälder tragen den Natura-Code 9160 und sind durch die EU-Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH) geschützt. Ein entsprechender „arrêté ministériel“ vom 11. Oktober 2023 rechtfertigt die Rodung, wie aus der Antwort hervorgeht.
Die Minister weisen darauf hin, dass die Rodungen in keinem Zusammenhang mit der Standortverlegung des Unternehmens und damit dem Contournement stehen. Es handelt sich um Eschen und Eichen, die zwischen 70 und 80 Jahre alt sind, die gefällt werden sollen. Wohl um eventuelle, erneute Proteste von Naturschützern wie in der Vergangenheit vorwegzunehmen, wird in der Antwort auf Ökobilanz, Ökopunkte und geleistete Ausgleichsgebühren („Taxe de remboursement“) gemäß Kapitel 12 des geänderten Gesetzes vom 18. Juli 2018 hingewiesen.
Ausgleichsmaßnahmen für verschiedene Tier- und Pflanzenarten müssen noch definiert werden, heißt es in der Antwort weiter und zeigt einmal mehr: Wenn wirtschaftliche oder Verkehrsinteressen herrschen, zieht die Natur – geschützt oder nicht – den Kürzeren.
De Maart

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