Montag10. November 2025

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Mehr Blitzer, zugeparkte RadwegeWas bedeutet der neue Bußgeldkatalog für Trier

Mehr Blitzer, zugeparkte Radwege / Was bedeutet der neue Bußgeldkatalog für Trier
Eine Radarfalle steht an einer Straße  Foto: dpa/Marijan Murat

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Voraussichtlich ab November gibt’s deutlich höhere Bußgelder für zu schnelles Fahren und ordnungswidriges Parken. Dazu kommt, dass die Stadt Trier ab dann mit doppelt so vielen Radargeräten das Tempo im Straßenverkehr kontrolliert.

Allen, die oft mit dem Fahrrad in Trier unterwegs sind, dürfte der neue Bußgeldkatalog, den der Bundesrat kürzlich beschlossen hat, Hoffnung machen. Denn egal, wo man mit dem Velo unterwegs ist – am Pacelliufer, in der Nordallee, am Kleeburger Weg oder in Trier-Süd etwa – überall halten und parken regelmäßig Autos auf den markierten Fahrradstreifen. Für die Autofahrer wird das in Zukunft deutlich teurer. Zumindest, wenn sie erwischt werden bei den Kontrollgängen des Trierer Ordnungsamts. Denn Halten oder Parken auf einem Radschutzstreifen kostet gemäß neuem Bußgeldkatalog nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.

Ermessensspielraum beim Bußgeldkatalog

Wie die Ordnungshüter der Stadtverwaltung, die für die Kontrollen des sogenannten „ruhenden Verkehrs“ – also abgestellter Autos – zuständig sind, die neue Sanktionsmöglichkeit handhaben werden, wollte der Volksfreund von der Stadtverwaltung wissen. „Bei der Bemessung der Verwarnungs- und Bußgelder für Verstöße beim Geh-/Radwegparken hat der Verkehrsüberwachungsdienst einen Ermessensspielraum, der im Einzelfall geprüft werden muss“, erläutert Rathaus-Pressesprecher Michael Schmitz. So gefährde ein Falschparker, „der nur geringfügig mit den Reifen auf dem Bordstein steht, den Fußgänger-/Radverkehr unter Umständen nur in geringem Maße“, führt Schmitz weiter aus. Solange ein „Begegnungsverkehr“ und „das Passieren von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen problemlos möglich ist“, sei eine Erhöhung des Bußgelds oder Abschleppen „in der Regel unverhältnismäßig“.

Werde allerdings ein Geh- oder Radweg „mit der gesamten Fahrzeugbreite“ blockiert – so, dass man auf die Fahrbahn ausweichen muss –, dann sei das eine „besondere Gefährdung“. Es drohen nicht nur ein entsprechend hohes Bußgeld, sondern auch, dass der Wagen abgeschleppt wird. Für den Fahrer oder Fahrzeughalter kann das zusammengerechnet leicht mit mehreren Hundert Euro zu Buche schlagen.

Häufige Vergehen werden härter bestraft

Zu den Ordnungswidrigkeiten, die das Trierer Ordnungsamt am häufigsten protokolliert, gehören zugeparkte Radwege allerdings nicht. Die allermeisten Knöllchen (im ruhenden Verkehr) werden verteilt fürs Parken ohne Parkschein (26.366 geahndete Fälle im Jahr 2020 in Trier), gefolgt vom Parken im eingeschränkten Haltverbot (5.458 Fälle im Jahr 2020) und dem Parken auf dem Gehweg (5.355 Knöllchen im Jahr 2020). Auch für diese Vergehen wurden die Bußgelder allerdings angehoben.

Doch nicht nur für Falschparker wird’s teurer: Auch für zu schnelles Fahren hebt der neue Bußgeldkatalog die Preise deutlich an (siehe Extra). Dazu kommt, dass ab Montag, 1. November, das städtische Ordnungsamt zusätzliche Radargeräte scharf schaltet, die abwechselnd in den Blitzersäulen an mehreren Trierer Ampelkreuzungen montiert werden. Statt mit zwei mobilen Blitzerfallen kontrolliert die Stadt dann mit vier Geräten die Geschwindigkeit im Trierer Straßenverkehr, die Anschaffung weiterer Radargeräte ist geplant.

Die höheren Bußgelder werden sich nicht nur in den Portemonnaies notorischer Zu-Schnell-Fahrer und Falschparker bemerkbar machen. 2020 kassierte die Stadt aus Bußgeldern für zu schnelles Fahren exakt 940.537,73 Euro – und das im Corona-Jahr, in dem viele im Homeoffice blieben und auch sonst viel weniger Verkehr in der Stadt unterwegs war. Im „ruhenden Verkehr“ wurden 2020 in Trier Knöllchen im Gegenwert von insgesamt immerhin 1,2 Millionen Euro verteilt. Wie sehr die Bußgeldeinnahmen steigen werden durch die zusätzlichen Blitzer und die deutlich höheren möglichen Strafen, sei im Vorhinein wegen zu vieler Variablen und schwankender Fallzahlen allerdings „nicht genau zu beziffern und auch nicht seriös zu schätzen“, sagt Rathaus-Pressesprecher Schmitz.

Falsch parken, zu schnell fahren: So viel kostet’s

Im Schnitt werden die Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer. Wer innerorts bis zu 10 km/h zu schnell ist, zahlt künftig 30 Euro statt wie bislang 15 Euro. Wer das Tempolimit um 16 bis 20 km/h überschreitet, ist dann mit 70 Euro statt 35 Euro dabei. Ab 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Wer mit Anhänger unterwegs ist oder einem Wagen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, zahlt übrigens mehr als für Verstöße mit PKW ohne Anhänger.
Zusätzliche Fahrverbote, die beim letzten Versuch der Novellierung der Strafen verabschiedet und anschließend wieder gekippt wurden, sind im neuen Bußgeldkatalog nicht vorgesehen. Wer also innerorts ein 30er-Schild „übersieht“, muss den Führerschein nicht mehr abgeben.
Für ordnungswidriges Halten und Parken steigen die Bußgelder ebenfalls demnächst teilweise deutlich: Wer auf einem Zebrastreifen hält, zahlt künftig 20 statt wie bisher 10 Euro, auf einem Busstreifen 55 statt 10 Euro und auf einer Zickzacklinie (wie sie zum Beispiel in Kurven auf dem Asphalt eingezeichnet sind) ebenfalls 55 statt 10 oder 15 Euro. Deutlich höher fällt das Bußgeld fürs Halten oder Parken auf Fahrradschutzstreifen aus, statt 20 sind dann – je nach Gefährdungslage für die Radfahrer – bis zu 80 oder sogar 100 Euro möglich.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, wird mit 55 statt bisher 20 Euro zur Kasse gebeten. Gleiche Bußgeldhöhen werden veranschlagt fürs unberechtigte Parken auf einem Stellplatz für E-Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge (diese Tatbestände wurden übrigens neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen).

Här Bausch
15. Oktober 2021 - 21.04

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