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Mysteriöser Schiffsunfall Warum der Kapitän die Kollision mit den Moselbrücken bei Trier bemerkt haben muss

Mysteriöser Schiffsunfall  / Warum der Kapitän die Kollision mit den Moselbrücken bei Trier bemerkt haben muss

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Es geschah mitten in der Nacht: In Schweich bei Trier hat ein Containerschiff in der vergangenen Woche gleich zwei Moselbrücken gerammt. Was ist dort genau passiert? 

Es ist etwas mehr als eine Woche her, dass der Kapitän eines Containerschiffes mit gleich zwei Moselbrücken zusammengestoßen ist. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, denn der spektakuläre Unfall hat seine Spuren an der Schweicher und vor allem an der Longuicher Straßenbrücke hinterlassen. Die beiden Brücken überspannen die Mosel ein paar Kilometer hinter Trier. 

Bekannt ist bereits einiges, doch immer noch fehlen Antworten auf Fragen, die vor allem das Verhalten des Kapitäns betreffen. Dieser rammt am Sonntag, 28. September, gegen 23 Uhr erst das eine, dann das andere Bauwerk. Die beiden Brücken liegen zwei Kilometer voneinander entfernt. Nicht nur sie werden beschädigt, sondern auch fünf der insgesamt 40 mitgeführten Container.

Es ist mitten in der Nacht, als sich der Kapitän bei der Wasserschutzpolizei meldet. Die weiß bereits Bescheid, weil sich längst Zeugen bei ihr gemeldet haben. Frank Schilken ist Polizeihauptkommissar und Leiter der Wasserschutzpolizei Trier. Er weist darauf hin, dass die erste Pflicht des verantwortlichen Schiffsführers die sichere Führung des Fahrzeuges nach einem solchen Ereignis sei. „In solchen Fällen ist es regelmäßig so, dass mit dem Schiffsführer zunächst telefonisch vereinbart wird, wo er, wenn das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, seine Fahrt unterbrechen soll, um die Unfallaufnahme zu gewährleisten. Das war auch im konkreten Sachverhalt so.“

Kapitän war „fahrtüchtig“

Als die Beamten ausrücken, um der Sache auf den Grund zu gehen, finden sie den Kapitän fahrtüchtig vor. „Er stand nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen“, teilt Schilken mit, aber auch, dass er, was die Aussage des Beschuldigten betrifft, keine Auskunft geben könne. Dabei wäre es gerade in diesem Fall äußerst interessant gewesen zu erfahren, wie der Kapitän die Ereignisse jener Nacht aus einer Sicht schildert.

Etwa, ob er nicht gemerkt hat, wie sein tonnenschwerer Schubverband gleich gegen zwei Brücken gestoßen ist? Schilken teilt mit: „Solche Vorfälle können der Schiffsführung im Normalfall nicht verborgen bleiben. Natürlich gibt es bei solchen Vorfällen entsprechende Erschütterungen oder begleitende Geräusche, auch bei solch großen Fahrzeugen beziehungsweise Verbänden.“

Übrigens: Schubverband wird ein Schiff mit starkem Motor genannt, das mehrere nicht motorisierte und meist mit Fracht beladene schwimmende Elemente vor sich herschiebt.

Was war die Ursache?

Was aber war die konkrete Ursache für diese aufsehenerregende Kollision, wenn Alkohol und Drogen ausscheiden? Aktuell geht die Wasserschutzpolizei immer noch davon aus, dass ein nautisches Fehlverhalten, also ein Fahrfehler, Ursache gewesen sein muss. Immer noch liefen die Ermittlungen dazu, heißt es. Beispiele für nautisches Fehlverhalten sind falsches Manövrieren, Bedienungsfehler von Schiffssystemen oder Gerätefehlfunktionen oder auch wenn der Wachhabende einschläft.

Je nachdem, was bei den Ermittlungen herauskommt, wirkt sich das auf die Konsequenzen für den Kapitän aus. Eins steht aber jetzt schon fest: Das Weiterfahren nach der Kollision mit der ersten, also der Schweicher Brücke, ist keine Fahrerflucht.

Den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) gebe es in der Schifffahrt nicht, teilt der Leiter der Wasserschutzpolizei mit. „Daher wird das hier auch nicht vorgeworfen. Dies auch insbesondere, weil er seiner Meldeverpflichtung nachkam.“

In der Vergangenheit sind Moselbrücken schon häufiger von Schiffen touchiert worden. Schuld daran seien die gebogenen Durchfahrten, meint Schilken und führt aus: „Naturgemäß verengt sich durch diese Bauweise die Durchfahrt für Wasserfahrzeuge. In Schweich kommen noch ungünstige Strömungsverhältnisse hinzu.“ 

Was die Schäden angeht, gibt es zumindest für das Schweicher Bauwerk Entwarnung. Dort seien keine gravierenden Schäden festgestellt worden. Schwerer hat es hingegen die Longuicher Brücke getroffen. Dort rammte der Kapitän den unteren Bereich des mittleren Bogens. „In einem Teilbereich von rund 30 Zentimeter mal 30 Zentimeter wurde nicht nur der Beton beschädigt, sondern auch zwei Längseisen und Querbügel durchtrennt“, sagt ein Pressesprecher des LBM. Trotz allem bleibe aber auch die Longuicher Brücke für die zugelassene Belastung von 16 Tonnen künftig standsicher. Alles in allem schätzt der LBM die Kosten für die Reparaturen auf 50.000 bis 75.000 Euro.

Dunord Hagar
9. Oktober 2025 - 7.45

Tjo, esou eppes kann deenen aus der Chamber net passéieren, ausser dass mol engem de Bic aus dem Grapp fällt...