Ein Hundebesitzer aus Esch musste vergangene Woche einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen: Seine Hündin Dori wurde in der Fußgängerzone von Esch von einem Radfahrer überfahren – und starb an ihren Verletzungen. Das meldet l’essentiel.
Der Besitzer war laut der Zeitung mit seiner fünfjährigen russischen Bichon-Hündin spazieren, als er an der Kreuzung rue de l’Alzette – Avenue de la Gare für einen Plausch mit einem Freund anhielt. Dann sei das Unheil passiert: Ein Radfahrer soll durch die Fußgängerzone gerast sein und dabei die Hündin erfasst haben.
Trotz lautem Winseln des Hundes sei der Radfahrer einfach weitergefahren. Tierärzte in einer Praxis in Esch hätten wenige Minuten später nichts mehr für Dori tun können: Die Hündin starb an ihren Verletzungen.
In der Alzettestraße in Esch gibt es öfter Beschwerden über Rad- und Rollerfahrer. Seit 2020 ist es in der längsten Einkaufsstraße des Landes zwischen 8 und 20 Uhr aus Sicherheitsgründen verboten, mit dem Fahrrad oder dem Roller zu fahren. Das Tageblatt ging den Beschwerden nach und legte sich im Frühjahr dieses Jahres täglich mehrere Stunden auf die Lauer. Das Ergebnis: An das Verbot hält sich noch lange nicht jeder. Von Kontrollen war jedoch wenig zu sehen. (dr)
Weder Velosfuerer, nach Trottinettenfuerer asw haalen sech un Regelen. Lo hu se hier extra Velosweeër an da fueren se awer duerch Fussgängerzone
Wat soll dât. All Mensch wees dach dass Velocyclisten, Trottinettenstrueweler, Skateboarder an, je alleguer ausser Automoibilisten a Motocyclisten sech net un e Gesetz oder Réglement ze hâle brauchen an dât och machen a genéissen.
Se hun ëmmer an iwerall PRIORITé ABSOLUE.
ausfallend zu werden, kann man dazu seine Meinung nicht schreiben