Der Prozess im Überblick
Am ersten Verhandlungstag kamen der Angeklagte, ein Psychiater, der Hauptermittler, Zeuginnen sowie mögliche Betroffene zu Wort. Der Beschuldigte leugnete den Großteil der Vorwürfe, doch gab Grenzüberschreitungen in seiner Rolle als Sozialarbeiter zu. Er wurde 2019 vom Dienst in der Gemeinde Sanem suspendiert und 2022 auf Anraten des „Conseil de discipline“ des Ministeriums für den öffentlichen Dienst entlassen. Aus dem ersten Verhandlungstag ging hervor, dass der Gemeinde Sanem einzelne Vorwürfe gegen den Mann bereits vor Jahren bekannt gewesen sein könnten. Er soll zudem eine enge Freundschaft zum damaligen Bürgermeister Georges Engel (LSAP) gepflegt haben. Letzterer streitet ab, vor 2019 von den Beschuldigungen gewusst zu haben.
„Wohnen Sie dem Prozess alle als Besucher bei?“, fragte ein Polizist im Verhandlungsraum. In den hinteren Rängen des Gerichtssaals nickten viele Köpfe bejahend, der Andrang am zweiten Prozesstag war groß. Die Richtenden befassen sich derzeit mit einem ehemaligen Sozialarbeiter der Gemeinde Sanem: Ihm werden unter anderem eine Vergewaltigung und der Angriff auf die Schamhaftigkeit mehrerer Klientinnen in prekären Lebenssituationen angelastet.
Ergriff am ersten Prozesstag zuerst der Beschuldigte das Wort, eröffnete am Mittwoch eine der Klägerinnen die Sitzung. Konkret ging es um den Vorwurf der Vergewaltigung. Diese soll sich zwischen 2017 und 2018 nach einem unangemeldeten Besuch des Angeklagten in einer Sozialwohnung der Gemeinde ereignet haben. „Ich habe als Betroffene häuslicher Gewalt und aufgrund von Sprachbarrieren schlechte Erfahrungen mit den Behörden gemacht“, so die Klägerin auf die Frage, warum sie sich erst 2019 einer Kollegin des Beschuldigten anvertraute. „Nach dem Vorfall wies er mich auf seine enge Freundschaft mit dem damaligen Bürgermeister hin; erinnerte mich daran, dass ich ihm meine Wohnung verdanke.“ Aussagen, die der ehemalige Sozialarbeiter ebenfalls anderen Klientinnen gegenüber geäußert haben soll.
Eine weitere mögliche Betroffene lehnte eine Aussage im Zeugenstand ab, dafür wurde die Aufnahme der Polizeivernehmung vorgeführt. Auch sie wirft dem Angeklagten sexualisierte Übergriffe und verbale Belästigung vor. Mutmaßliche Taten, die sich sowohl im Büro des Angeklagten als auch in der Sozialwohnung der Frau zugetragen haben sollen.
Zur Berichterstattung
Bis zur Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung gegenüber allen Beteiligten. Die Namen der beteiligten Privatpersonen werden zu deren Schutz nicht genannt.
Der Prozess endete mit den Forderungen der Klägerinnen, der Gemeinde Sanem und deren „Office social“. Drei Frauen bestehen auf einen symbolischen Euro, eine Frau auf 10.000 Euro Schadensersatz. Die Gemeinde Sanem verlangt hingegen die Rückzahlung des Gesamtgehalts, welches dem Mann während seiner dreijährigen Suspendierung ausgezahlt wurde. Der zuständige Anwalt begründete das unter anderem mit dem Verstoß gegen die Gemeindestatuten durch den Angeklagten. Der Betrag beläuft sich auf rund 480.698 Euro. Darüber hinaus beanspruchen sowohl die Gemeinde als auch deren „Office social“ einen symbolischen Euro wegen Rufschädigung sowie jeweils 250 Euro Entschädigung für die Gerichtskosten. Der Beschuldigte beteuerte am Mittwoch weiterhin seine Unschuld, bestätigte jedoch erneut sein Fehlverhalten als Sozialarbeiter. Morgen steht der letzte Verhandlungstag an.
De Maart

"Der Betrag beläuft sich auf rund 480.698 Euro." Fonktionnär an der Fin de Karriär?
Kein Wunder, dass jeder auf die Staatsbeamten haut. Wetten, nach der Rentenreform vom Petit Luc gibt es nur noch die Hälfte!?
Und der Engel wusste nichts, ist wieder die Geschichte der 3 Affen?
Über 480.000 Euro Gehalt für drei Jahre Suspendierung ... Staatsgehälter eben. Die gemeinschaft der Steuerzahler darf dafür aufkommen.