Luxemburg-StadtVersenkbare Poller sollen die Zufahrt in die Fußgängerzone regeln

Luxemburg-Stadt / Versenkbare Poller sollen die Zufahrt in die Fußgängerzone regeln
Die Zementblöcke werden verschwinden; am 19. August werden die versenkbaren Poller in Betrieb genommen Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Am 19. August nimmt die Gemeinde sieben versenkbare Poller in Betrieb, um die Zufahrt in die Fußgängerzone besser regeln zu können. Anwohner und Geschäftsleute innerhalb dieser Zone erhalten bei der Stadtverwaltung einen Badge, mit dem sie die Poller selbst senken können.

Sie sorgten schon oft für Ärgernis: Lieferanten, die sich nicht an die vorgegebenen Lieferzeiten halten und Autofahrer, die eine Abkürzung durch die Innenstadt wählen. Mit solchen unerlaubten Fahrten durch die Fußgängerzone soll bald Schluss sein. Die Einfahrt in den Bereich der Fußgängerzone wird ab dem kommenden 19. August durch versenkbare Poller versperrt. An insgesamt sieben Punkten rund um die Fußgängerzone wurden solche installiert; an fünf weiteren Punkten stehen feste Poller, wo überhaupt keine Durchfahrt mehr möglich ist.

Die Poller befinden sich an den mit farbigen Punkten markierten Stellen
Die Poller befinden sich an den mit farbigen Punkten markierten Stellen Grafik: Service Circulation/VdL

Bewohner, Geschäftsinhaber sowie jede Person, die über einen Parkplatz verfügt, der nur durch die Fußgängerzone erreichbar ist, erhalten bei der Gemeindeverwaltung einen Badge, mit dem sie die Poller senken können. Mittels dieses Badge lassen sich zwar die Sperren aufheben, doch muss wie bisher jeder, der ein Recht darauf hat, in der Zone zu fahren, über eine entsprechende Vignette verfügen. In den kommenden Tagen werden alle Bewohner und Geschäftsleute der Zone schriftlich über die neuen Maßnahmen und darüber, was nötig ist, um seinen Badge zu beantragen, in Kenntnis gesetzt. Die Ausweise sind gratis, allerdings muss eine Kaution hinterlegt werden.

Auch wenn die Poller bereits installiert sind, warte man mit der Inbetriebnahme einen Monat, damit alle Berechtigten genügend Zeit hätten, sich ihren Badge und ihre Zufahrtsvignette bei der Gemeindeverwaltung zu besorgen, sagte Bürgermeisterin Lydie Polfer auf einer Pressekonferenz.

Poller mit Videosprechanlage
Poller mit Videosprechanlage Ville de Luxembourg

Außer mit dem Zufahrtsbadge können die Poller auch von der Leitstelle des „Service circulation“ auf Anfrage hin gesenkt werden. Bei den Pollern befinden sich Säulen mit einer Videosprechanlage, über die bei Bedarf die Öffnung der Einfahrt angefordert werden kann. Hat ein Bewohner seinen Badge verloren, muss er lediglich seine Vignette vorzeigen. Ein Dienstleister, der beruflich in die Fußgängerzone fahren muss, braucht dafür vorab eine Genehmigung des Verkehrsamts.

Die Arbeiten zur Installierung der Poller begannen vor eineinhalb Jahren. Anlass für die Installation waren Sicherheitsbedenken nach den Vorfällen wie dem Lastwagen-Anschlag in Nizza 2016 oder der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt 2020. Bis dato wurden bei Bedarf die Einfahrtswege zur Innenstadt mit schweren Zementblöcken versperrt, die nach Gebrauch wieder beiseite geschafft werden mussten. Die grauen Blöcke werden nach der Inbetriebnahme der Poller aus dem Stadtbild verschwinden.

Sieben Personen wurden vom „Service circulation“ speziell dafür eingestellt, um sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag die Poller und die Zufahrten zur Fußgängerzone zu verwalten. Polizei und Rettungskräfte besitzen für den Fall eines dringenden Einsatzes ständiges Zufahrtsrecht durch das Pollersystem. Nicht auszuschließen ist laut Verkehrsschöffe Patrick Goldschmidt, dass in anderen Stadtbereichen weitere Poller installiert werden, wie z.B. an der Ecke rue du Fossé und rue Notre-Dame.

Lieferzeiten und Arbeiten

Die Lieferzeiten für Geschäfte und Restaurants in der Fußgängerzone bleiben die gleichen wie bisher; d.h. zwischen 6.00 und 10.00 stehen die Straßeneinfahrten für Lieferanten offen. Lieferungen zwischen 18.00 und 22.00 Uhr sind unter Umständen erlaubt, allerdings müssen sich die Fahrer in dem Fall per Videosprechanlage bei der Zentrale des „Service circulation“ anmelden. Die Lieferanten selbst erhalten keinen Badge.

Andere Dienstleister wie Umzugs- oder Baufirmen, die Arbeiten in der Fußgängerzone verrichten, müssen im Vorfeld beim „Service circulation“ eine entsprechende Genehmigung beantragen. Auch sie müssen sich über Videoübertragung bei der Leitstelle anmelden, welche dann die Poller senkt.