4. November 2025 - 6.53 Uhr
Scharfe Kritik aus GenfVereinte Nationen rügen Luxemburg für Bettelverbot und verstärkten Platzverweis
                              „Gesetze, die Armut oder Obdachlosigkeit bestrafen, sind immer zum Scheitern verurteilt. Sie verraten, dass Staaten das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard – einschließlich Wohnraum – nicht gewährleisten.“ Mit diesen Worten kritisieren zwei Berichterstatter der „United Nations“ (UN) Luxemburg scharf. Bereits im Juli haben sie sich an die ständige Vertreterin für Luxemburg bei den Vereinten Nationen in Genf gewandt und weitgehend unbeachtet ihre Bedenken zu den Gesetzentwürfen Nr. 8418 (zu einer Änderung des Strafgesetzbuches mit Artikeln zum Betteln) und Nr. 8426 (verschärfter Platzverweis) geäußert.
„Wir möchten unsere tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Gesetzesentwürfe gegen mehrere internationale Menschenrechtsnormen verstoßen könnten“, schreiben Balakrishnan Rajagopal, UN-Sonderberichterstatter für angemessenes Wohnen, und Olivier De Schutter, Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, in ihrem Bericht. Ihrer Einschätzung nach könnten die Entwürfe mehrere internationale Abkommen verletzen, die auch Luxemburg unterzeichnet hat – darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Staat in der Verantwortung
Kritik erntet Luxemburg aus mehreren Gründen: Die Berichterstatter betonen, dass Geldstrafen oder Festnahmen von Obdachlosen wegen Bettelns oder Schlafens im öffentlichen Raum „das Recht auf ein Leben in Würde und Freiheit“ verletzen. Es reiche nicht aus, „dass eine Form des Bettelns als unangenehm empfunden wird, um Strafen zu rechtfertigen.“ Geldbußen sind laut den beiden Rechtswissenschaftlern kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, da diese die Not von Betroffenen verschärfen – und entsprechende Einträge im Strafregister den Zugang zu Arbeit oder Wohnraum nur noch erschweren.
Balakrishnan Rajagopal und Olivier De Schutter nehmen den Staat in die Pflicht: „Dieser sollte zunächst alle Anstrengungen unternehmen, um das Recht auf Wohnraum zu gewährleisten – bevor er erwägt, Personen für Verhaltensweisen zu bestrafen, die eine Folge seines Versagens bei der Durchsetzung dieser Menschenrechte sind.“ Änderungen des Strafrechts sollen den Berichterstattern zufolge „nicht dazu führen, dass Menschen ohne festen Wohnsitz ihrer Freiheit beraubt werden, weil der Staat keine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat.“ Ihr Fazit: Die geplanten Gesetze würden Obdachlosigkeit eher verschärfen als verringern.
Der Staat sollte zunächst alle Anstrengungen unternehmen, um das Recht auf Wohnraum zu gewährleisten – bevor er erwägt, Personen für Verhaltensweisen zu bestrafen, die eine Folge seines Versagens bei der Durchsetzung dieser Menschenrechte sind.
In ihrem Schreiben an Anne Goedert, ständige Vertreterin für Luxemburg bei den Vereinten Nationen in Genf, verlangen die Repräsentanten der UN-Menschenrechtsorganisation, dass die lokalen Gesetze und Vorschriften den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen. „Darüber hinaus fordern wir die Stadt Luxemburg auf, die Bestimmungen ihrer Polizeiverordnung aufzuheben, die Geldstrafen und Inhaftierungen von Personen erlauben, die in bestimmten Stadtvierteln beim Betteln angetroffen werden.“ Ob die Gemeinde dieser Forderung nachkommen will, hat diese bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
Konkrete Zahlen fehlen
Außerdem fragen die beiden UN-Berichterstatter nach der Zahl der Obdachlosen im Land – doch in der im September verschickten Antwort von Luxemburg fehlen entsprechende Angaben. Das überrascht kaum, da die Anzahl von Menschen ohne eigenes Dach über dem Kopf erst seit wenigen Jahren und nur in den beiden größten Städten des Landes erfasst wird. Keine Antwort gibt es zudem auf die Frage nach Maßnahmen, um Obdachlosen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls unbeantwortet bleibt die Frage zur Einbindung von Obdachlosen in politische Entscheidungsprozesse.

Was allerdings in der Antwort von Luxemburg – die auf der Webseite der UN-Menschenrechtsorganisation veröffentlicht wurde und in den Bericht an den Menschenrechtsrat einfließen wird – zu lesen ist, ist, dass das „einfache Betteln“ künftig nicht mehr strafbar sein wird, sondern nur noch die „aggressive“ Form. Auf die Kritik der Berichterstatter, der genannte Begriff sei zu vage und ermögliche Willkür, antwortet Luxemburg mit dem Hinweis, dass dieser auch im französischen Recht verwendet werde. Das Fazit: „Zusammenfassend ist die Befürchtung unbegründet, der Gesetzentwurf würde es ermöglichen, Obdachlose allein wegen des Bettelns zu bestrafen.“
Zum verstärkten Platzverweis heißt es dann noch, dass der Innenminister – also Léon Gloden (CSV) – dazu Präzisierungen geben wolle. In dem Dokument ist dann zu lesen, dass „es keine Freiheit ohne Sicherheit“ gibt und dass die Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit geeignete Mittel wie den Platzverweis brauche. Zudem verweist das Innenministerium darauf, dass der Staatsrat im Februar „oppositions formelles“ erhoben hat und derzeit über die überarbeiteten Änderungen berät.
Keine Statements zur Kritik
Ob die Berichterstatter der Vereinten Nationen mit den Antworten aus Luxemburg zufrieden sind, wollen sie dem Tageblatt noch diese Woche mitteilen. Dann soll auch erklärt werden, wie es weitergeht. Die Pressestelle des Justizministeriums – das sich derzeit mit Änderungen des Strafgesetzbuches und in dem Zusammenhang auch mit der „mendicité aggressive“ beschäftigt – teilt auf Nachfrage mit, dass man der ausführlichen Antwort der ständigen Vertreterin für Luxemburg beim Büro der Vereinten Nationen nichts hinzuzufügen habe.
Die Gesetzespläne
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches soll den „Code pénal“ modernisieren und veraltete Bestimmungen streichen – darunter jene zum Betteln. Das sogenannte „einfache“ Betteln und Vagabundieren wird durch den neuen und weit gefassten Begriff der „mendicité aggressive“ ersetzt. Im Februar bezog der Staatsrat dazu Stellung, im März äußerte sich die „Commission consultative des Droits de l’Homme“ (CCDH) dazu kritisch. Seitdem befindet sich das geplante Gesetz weiter auf dem Instanzenweg. Ein weiterer Gesetzentwurf der aktuellen Regierung verschärft den seit Sommer 2022 geltenden Platzverweis, der Behörden erlaubt, Personen von Gebäudeeingängen zu entfernen. Mit dem verschärften Platzverweis könnten Betroffene künftig auch von öffentlichen Plätzen verbannt werden und ihnen der Zutritt für längere Zeit untersagt werden. Nachdem der Staatsrat im Februar „oppositions formelles“ erhoben hatte und die Abgeordnetenkammer nachgebessert hat, wird die überarbeitete Fassung derzeit erneut geprüft.
Da sich der Gesetzentwurf noch auf dem Instanzenweg befindet und die Beratungen in der zuständigen Parlamentskommission andauern, ist es laut der Pressestelle des Justizministeriums „noch zu früh“, um Stellung zu beziehen. Auch die Pressestelle des Innenministeriums verweist darauf, dass der Staatsrat den Gesetzentwurf zum verstärkten Platzverweis erneut prüft und man deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr dazu sagen könne: „Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren.“
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                    De Maart
                
                          
                          
                          
                          
                          
                          
                          
@Nomi
Ihr erstes Argument nennt man "whatboutism" : aus dem englischen "what about...?", bezeichnet ein Pseudo-argument das nicht den Kern einer Frage behandelt, sondern auf andere Probleme hinweist - die aber nichts mit dem Thema zu tun haben.
Ihr zweites Argument bezieht sich auf die Ineffektivität der UNO bei anderen Konflikten - aber werfen Sie allen Ernstes der UNO Ineffizienz vor, wenn jährlich im Durchschnitt ca.25 Blauhelme bei Friedensmissionen sterben? Wir kennen die Gründe für den Mangel an Handlungsfähigkeit der UNO; sie liegt an der Struktur und am Vetorecht mancher Staaten. Und ist Ihnen bekannt dass Trump nicht schon seit "Jahrzehnten" im Amt ist?
Und dann wollen Sie als Privatperson die UNO per "moralischen Zeigefinger" zurechtweisen? Naja...
Nach 34 Jahren in einer geschlossenen Institution Luxemburgs: Tod in der jahrelangen Wohnung - dem Bahnhofsklo.
▪"Dumme Sadisten" Krebskranker Bettler schlägt Passantin krankenhausreif. Edouard W. (59) ist obdachlos, hat ein Alkoholproblem, bekommt eine Invalidenrente von 1.800 Euro im Monat, ist allerdings unter Vormund gestellt und erhält nach eigenen Angaben rund zehn Euro pro Tag zum Leben. Um über die Runden zu kommen, bettelt er. So auch am 10. Mai 2010. Da sprach er eine Frau in Ettelbrück an. Doch die beleidigte Edouard. Dabei sollen Sprüche wie "Blöder Alkoholiker" und "Ihr seid doch alle nur dumme Sadisten" gefallen sein. Das brachte Edouard auf die Palme. Er schlug die Frau so heftig ins Genick, daß sie seit dem Vorfall in ärztlicher Behandlung ist. Nun stand der Obdachlose in Diekirch vor Gericht. Er gab den Vorfall zu. "Ich habe aber nicht fest zugelangt", sagte er dem Richter. Das Opfer war aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erschienen. Edouards Anwalt beantragte eine psychologische Untersuchung seines Mandanten. Von 1971 bis 2005 war Edouard wegen eines Nervenleidens im "Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique" in Ettelbrück in Behandlung. Seit einer Kehlkopf - Krebsoperation im März 2010 leidet er unter Angstzuständen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Wunsch des Verteidigers zu. Das Urteil ergeht am 31.03.2011. (Letzebuerg Privat, 18.03.2011)
▪Todesanzeige "Ist a one for the money, / two for the show, / three to get ready now go, cat, go / but don't you step on my blue suede shoes / now you can do anything / but don't you step on my blue suede shoes / well you can knock me down / step in my face / slender my name all over the place / or do anything that you wanna do / but ahh ahhh honey stay off of them shoes / and don't you step on my blue suede shoes / From: Blue Suede Shoes by Elvis PRESLEY. Mir deelen den Doud mat vum Här Edouard Arthur WEIS genannt "Elvis", 15.06.1952 - 23.04.2012 (Luxemburger Wort, 24.05.2012)
▪Eng fräi Tribün "Hellef fir d'Sans-abri ass noutwendeg" Über Obdachlosigkeit wird kaum gesprochen. Allerdings, wenn die Familienministerin Marie-Josée JACOBS, zusammen mit den sozialen Institutionen das Winterprogramm vorstellt oder wenn ein Obdachloser auf der Staße stirbt, ist es uns ein Thema. Dann fühlen wir uns betroffen, fühlen uns unwohl, machtlos und auch verantwortlich. Letzten Winter haben 499 Personen vom sogenannten Winterprogramm profitiert. Dieses garantiert ihnen in der kalten Jahreszeit neben anderen Hilfen, Übernachtungsmöglichkeiten, sei es in "Nuetsfoyers" oder gar in Hotels. Bedenklich ist allerdings die wachsende Zahl von Menschen, die in Obdachlosigkeit fallen und Hilfe brauchen. Es betrifft oft Menschen aus anderen EU-Ländern, die in unserem Land das Erhoffte nicht erreichen. Für die CSV ist Obdachlosigkeit eine gesellschaftliche Aufgabe, die all jene, die für das Allgemeinwohl Verantwortung tragen, in vielen Hinsichten engagiert und fordert. CSV - De séchere Wee.
(Jean-Paul SCHAAF, Luxemburger Wort, 14.7.2012)
MfG, Robert Hottua
mir sën eben eng Luxus-Buërg wéi dë Num ët scho seet..
wat ëch mol héiëren hun dat ass, dat Muëres Camionnetten mat Läit op Lëtzebuërg brengen fiir zë heeschen, a kommen së Owes rëm sichen, an da mussen Së Alles oofgin wat së krit hun..
dat ass jo schauderhaft, an do misst mol Eppes ënnerhol gin..
deen armen Heeschert - a wou së mër geland..
natiirlëch sën och normal lëtzebuërger Heescherten do, an déi mussën heesche goën well së iirgendwéi an zwouch raus geflu sën, op der Aarbëcht oder doheem, a sën ënnergaangen..
do läit jo oft dë springender Punkt.. viirwat muss dee Mënsch heesche goën?
ma well mër eng Luxus-Buërg sën.. fiir Déi Leit sën d'Diiren définitif zou..
An wann se Mol als eischt all di Krichspartei'en geifen kritisei'eren.
An den Trumpy net vergiessen ze kritisei'eren !
Mee do kennt seit Johrzengten NAISCHT !!
Mee ob dat klengt Letzeburg klappen, do trau'en se sech !!
Pfui Deiwel, UN !!!!!!
Gerade in Genf sitzt an jeder Ecke ein Bettler. Suchen sie einmal eine Wohnung in Genf als Minderbemittelter. Schöne Reden bringen auch nichts.Wenn Bettler aus aller Herren Länder nach Luxemburg pilgern,wo soll der Staat dann Wohnungen herholen. Das Angebot langt noch nicht einmal für Menschen die arbeiten und sich die teuren Dinger leisten könnten (fast).