Mittwoch5. November 2025

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Gewerkschaften„Unzulässige Steuermaßnahme“: OGBL und LCGB kritisieren Steuerkredit

Gewerkschaften / „Unzulässige Steuermaßnahme“: OGBL und LCGB kritisieren Steuerkredit
OGBL und LCGB hatten zuletzt vor knapp drei Wochen bei einer gemeinsamen Protestaktion vor dem Finanzministerium den Umgang Luxemburgs mit deutschen Grenzgängern kritisiert Foto: Editpress-Archiv/Hervé Montaigu

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Die Gewerkschaften OGBL und LCGB haben in einem Schreiben den Steuerkredit als „unzulässige Steuermaßnahme“ kritisiert, über die heute als Teil eines Gesetzentwurfs abgestimmt werden soll. Ein Überblick über die Argumente und die Forderungen der beiden Gewerkschaften.

Luxemburgs Parlament stimmt heute über den Gesetzentwurf 8414 ab. Worum es darin geht, darüber klären die Gewerkschaften OGBL und LCGB in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf, in der sie sich gleichzeitig deutlich gegen einen Teil des Entwurfs aussprechen. Besagter Gesetzesentwurf beinhalte neben einer Reihe steuerlicher Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, „welche OGBL und LCGB ausdrücklich begrüßen“, auch die Einführung eines Steuerkredits, heißt es in dem Schreiben. Dieser sei zur Kompensierung der Besteuerung der Überstunden der deutschen Grenzgänger gedacht.

„Beide Gewerkschaften möchten nochmals daran erinnern, dass Überstunden in Luxemburg steuerfrei sind, Luxemburg jedoch im Januar 2024 per Konsultationsvereinbarung Deutschland das Besteuerungsrecht für die von Grenzgängern in Luxemburg geleisteten Überstunden zugestanden hat“, so OGBL und LCGB. „Diese Ungleichbehandlung von deutschen Grenzgängern wurde von den Gewerkschaften mehrmals kritisiert, zuletzt am 22. November 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Protestkundgebung vor dem Finanzministerium.“

„Schwindende Attraktivität des Standorts Luxemburg“

Indem das Großherzogtum die Besteuerung der Überstunden von deutschen Grenzgängern „einfach so hinnimmt“, schade die Regierung sowohl den betroffenen Grenzgängern als auch den Unternehmen, die sie beschäftigen. „Neben einer schwindenden Attraktivität des Standorts Luxemburg für deutsche Grenzgänger stellt sich ebenfalls die Frage, inwiefern diese bereit sind, überhaupt noch Überstunden zu leisten“, heißt es weiter in der Mitteilung. 

„Auch wenn LCGB und OGBL anerkennen, dass der Finanzminister zumindest versucht hat, eine schnelle Lösung zu bieten, so ist diese unzulässig angesichts des Ausmaßes dieser Steuerproblematik“, stellen die Gewerkschaften klar. „Während der Finanzminister davon ausgeht, dass der Steuerkredit von maximal 700 Euro für 80 Prozent der betroffenen Grenzgänger keine finanzielle Mehrbelastung nach sich ziehen wird, schätzen die beiden national repräsentativen Gewerkschaften jedoch, dass dies im Durchschnitt lediglich für 35 Prozent zutrifft.“ Zudem löse der Steuerkredit nicht „das Problem des administrativen Mehraufwandes sowie der Ungleichbehandlung der deutschen Grenzgänger sowie der rückwirkenden Besteuerung“, die seit Monaten für nicht abgeschlossene Steuererklärungen stattfinde.

Die beiden Gewerkschaften fordern daher weiterhin eine Neuverhandlung der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland „sowie ein unverzügliches Ende der retroaktiven Besteuerung, damit die steuerliche Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, die Überstunden in Luxemburg leisten, sichergestellt wird“.