Unternehmen können seit dem 30. November 2022 Anträge auf Finanzhilfen für Betriebe mit einem mittleren Energieverbrauch einreichen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Generaldirektion für Mittelstand vom Mittwoch hervor. Die Antragsformulare sind auf der Website www.guichet.lu unter der Rubrik „Finanzierung und Beihilfen“ verfügbar. Die Anträge würden mithilfe eines Online-Assistenten gestellt werden, der über den professionellen Bereich von MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust-Produkts (zum Beispiel dem Token, der Smartcard oder einem „Signing stick“) oder eines elektronischen Personalausweises verfügbar ist.
Die Finanzspritze richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, deren Energiekosten im Monat des Beihilfeantrags zwei Prozent ihres Umsatzes ausmachen. Die Beihilferegelung gilt für den Zeitraum von Oktober 2022 bis Juni 2023.
Als förderfähig gelten die monatlichen Mehrkosten der Unternehmen für Erdgas und Strom, die 80 Prozent von deren durchschnittlichen Kosten im Referenzzeitraum (Januar bis Dezember 2021) übersteigen.
Die Höhe der Beihilfe werde auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Unternehmens berechnet. Die Beihilfen würden allerdings die 70 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten und für den Zeitraum von Oktober 2022 bis Juni 2023 auf insgesamt 500.000 Euro gedeckelt.
Die Anträge für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 müssen bis zum 31. März 2023 eingereicht werden, die für Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2023 bis zum 30. September 2023.
Die Generaldirektion für Mittelstand weist zudem darauf hin, dass die Beihilferegelung für mittlere energieverbrauchende Unternehmen nicht mit jener für Unternehmen, die vom Anstieg der Energiepreise besonders betroffen sind, für denselben Monat kumuliert werden kann.
De Maart
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