Seit der Annahme eines Antrags im Bundestag zur Migrationspolitik mit Hilfe der AfD steht Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) im Kreuzfeuer der Kritik. Es war das erste Mal, dass die in Teilen als rechtsextremistisch eingestufte Partei einer Vorlage von CDU/CSU zu einer Mehrheit verholfen hat. Am Freitagvormittag folgt die nächste Etappe: War es am Mittwoch ein Antrag, könnte die AfD am Freitag erstmals zur Mehrheitsbeschafferin bei einem Gesetzentwurf werden. Zehntausende Menschen demonstrieren gegen das Vorgehen.
Um welches Gesetz geht es?
Erneut handelt es sich um eine Vorlage zur Verschärfung der Migrationspolitik. Dabei geht es um das Gesetz „zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Dieses hat die Union schon im September nach dem Anschlag von Solingen in den Bundestag eingebracht. Nach einer ersten Lesung ging es in den Innenausschuss, die Parteien der damaligen Ampel-Regierung lehnten es dort im November ab. Seitdem hat sich das Parlament nicht mehr damit befasst.
Was steht im Gesetzentwurf?
Im sogenannten Zustrombegrenzungsgesetz findet sich ein Teil der Unionsforderungen im Migrationsbereich. Dabei geht es um drei Punkte:
– Im Aufenthaltsgesetz soll wie schon vor 2023 wieder nicht nur die Steuerung, sondern auch die „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern als übergeordnetes Ziel festgeschrieben werden.
– Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige soll eingestellt werden, also für Menschen, die kein Asyl bekommen, aber aus anderen Gründen vorerst in Deutschland bleiben können. Er war schon zwischen 2016 und 2018 ausgesetzt worden. Seit 2018 dürfen aus humanitären Gründen wieder tausend Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten pro Monat nach Deutschland kommen.
– Die Bundespolizei soll eine eigene Zuständigkeit für „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ insbesondere an den deutschlandweit 5.700 Bahnhöfen erhalten, für die sie mit zuständig ist. Die Beamtinnen und Beamten sollen künftig auch selbst Anträge auf Haft und Gewahrsam stellen können, um die Abschiebung nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer zu gewährleisten. Bisher müssen sich die Bundespolizisten dafür an die jeweilige Landespolizei wenden.
Wie stehen die Chancen für eine Annahme?
Eine Annahme ist möglich. Nötig wären für eine Mehrheit bei Teilnahme aller Abgeordneter 367 Stimmen. CDU/CSU selbst verfügen über 196. Zustimmen will neben der AfD (76 Sitze) und der FDP (90 Sitze), die bereits am Mittwoch den Unionsantrag unterstützt hatten, auch das BSW (10 Sitze). Rechnerisch wäre damit eine Mehrheit von 372 Stimmen möglich – sofern es keine Abweichler oder fehlende Abgeordnete gibt. Am Mittwoch hatten zudem mehrere fraktionslose Abgeordnete für den Unionsantrag gestimmt, was auch am Freitag der Fall sein könnte.
Wie läuft die Abstimmung ab?
Im Bundestag wird über das „Zustrombegrenzungsgesetz“ namentlich abgestimmt. Bei diesem Verfahren wirft jeder Abgeordnete seine Stimmkarte ein – am Ende wird veröffentlicht, wie jeder Einzelne abgestimmt hat. Notwendig ist eine einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Die Christdemokraten haben zusammen mit der AfD, dem linkspopulistischen BSW und der FDP eine Mehrheit im Bundestag.
Würde das Gesetz dann direkt in Kraft treten?
Nein. Es muss auch der Bundesrat zustimmen. Grund ist die Verlagerung von Länderbefugnissen auf die Bundespolizei. Da sich in der Länderkammer keine Mehrheiten für eine Fristverkürzung abzeichnen, würde sich diese mit dem Gesetz voraussichtlich erst am 21. März befassen – also nach der Bundestagswahl.
Ist eine Annahme durch den Bundesrat wahrscheinlich?
Bisher zeichnet sich in der Länderkammer keine Mehrheit dafür ab. Dort gibt es zwar acht unionsgeführte Landesregierungen, die aber in den meisten Fällen mit SPD oder Grünen regieren. Diese würden sich voraussichtlich gegen ein Votum für den Gesetzentwurf stellen.
Welche Abstimmungen hat es vorher gegeben?
Am Mittwoch war ein Antrag der Union zu umfassenden Zurückweisungen an der Grenze im Bundestag beschlossen worden, weil die in Teilen rechtsextreme AfD sowie zahlreiche Abgeordnete der FDP und einige Fraktionslose zugestimmt hatten.
Politiker und Politikerinnen von Sozialdemokraten (SPD), Grünen und Linke kritisierten Unionsfraktionschef Merz dafür scharf und sprachen von einem Tabubruch.
Anders als der am Mittwoch angenommene 5-Punkte-Plan hat der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf rechtliche Konsequenzen. Die Bundesregierung müsste die darin vorgeschlagenen Änderungen umsetzen, falls er denn beschlossen werden sollte.
De Maart
wenn er nicht durchkommt bleibt alles beim Alten. Es werden weiter Menschen sterben und die AfD wird noch stärker. Besser die CDU macht Regierung als die AfD. Das sollten die Demonstranten bedenken. Aber man demonstriert ja auch gegen die Israelis und sympathisiert mit den Terroristen .