Samstag1. November 2025

Demaart De Maart

Ab dem 9. OktoberÜberweisungen werden sicherer: Luxemburg führt Empfängerkontrolle bei Zahlungen ein

Ab dem 9. Oktober / Überweisungen werden sicherer: Luxemburg führt Empfängerkontrolle bei Zahlungen ein
In den letzten Jahren haben Betrugsversuche bei Überweisungen deutlich zugenommen – jetzt wird versucht, gegenzusteuern Foto: AFP/Philippe Huguen

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Mit einem neuen System, das die Überprüfung der Namen der Empfänger von Überweisungen vorsieht, sollen Zahlungen künftig sicherer und Betrug vermieden werden. In den Niederlanden, wo das System bereits seit einigen Jahren im Einsatz ist, hat es 70 Prozent Betrugsfälle abwenden können.

Angesichts der zunehmenden Betrugsversuche verstärken die luxemburgischen Banken die Sicherheit von Überweisungen, indem sie ab dem 9. Oktober 2025 das System der Überprüfung des Zahlungsempfängers oder „Verification of Payee“ (VoP) einführen. Das teilte die Luxemburger Bankenvereinigung ABBL am Freitag in einer Pressemeldung mit.

In den letzten Jahren haben Betrugsversuche bei Überweisungen deutlich zugenommen und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, so die ABBL weiter. „Betrüger nutzen insbesondere menschliche Fehler durch immer ausgefeiltere Methoden aus, wie z.B. falsche Lieferanten, falsche Geschäftsführer, Manipulationen von Rechnungen oder Betrug durch Social Engineering.“ Die Luxemburger Polizei habe zuletzt einen Anstieg der Online-Betrugsfälle um 20,8 Prozent gemeldet.

Das nun ab Oktober geltende VoP-Verfahren „wird einen neuen Meilenstein im Kampf gegen Betrug und für die Sicherheit von Zahlungen innerhalb der Europäischen Union darstellen“, so Ananda Kautz, Mitglied der Leitung der ABBL. An diesem Tag wird der Dienst zur Überprüfung des Zahlungsempfängers für Überweisungen in Euro im europäischen Zahlungsraum in Betrieb genommen.

70 Prozent weniger Betrugsfälle

„Dieser von der Europäischen Kommission unterstützte technologische Fortschritt zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit von Überweisungen zu verbessern, indem vor der Ausführung einer Zahlung automatisch überprüft wird, ob der Name des Begünstigten mit seiner IBAN übereinstimmt“, so Kautz. „Er wird aktiv dazu beitragen, Betrug durch Identitätsdiebstahl sowie Eingabefehler zu verhindern.“

In der Praxis wird der Nutzer dann künftig bei jeder Überweisung eine Nachricht erhalten: Diese kann beispielsweise lauten „Match: Die Daten stimmen überein“ – in dem Fall kann der Nutzer die Überweisung ohne Änderungen bestätigen. Die Meldung kann aber auch „Close Match: Teilweise Übereinstimmung“ oder „No Match: Die Daten stimmen nicht überein“ lauten. Eine Warnmeldung wird den Nutzer dann zu einer Überprüfung der Daten auffordern. Danach steht es ihm frei, die Überweisung zu bestätigen oder nicht – er übernimmt jedoch die volle Verantwortung im Fall eines Fehlers.

Bereits Anfang Mai, im Rahmen ihrer Jahrespressekonferenz, hatte die Bankenvereinigung angekündigt, dass diese Maßnahme im Laufe des Jahres kommen werde. Im Idealfall könnten dann Betrugsfälle, wie beispielsweise der von Caritas, wo Name von Kontoinhaber und Kontonummer nicht übereingestimmt hatten, vermieden werden.

Es sei „ein großer Fortschritt im Kampf gegen Betrug“, so Ananda Kautz damals. In den Niederlanden, wo das System bereits seit einigen Jahren im Einsatz ist, habe das System 70 Prozent Betrugsfälle abwenden können. Trotzdem muss der Absender des Geldes auch weiterhin aufpassen, so die ABBL weiter. Die Konten könnten Besitzer mit ähnlich klingenden Namen haben, etwa „Schmitt“ statt „Schmidt“.


Lesen Sie auch:

Betrug beim Online-Banking / Drei BIL-Kundinnen aus Luxemburg berichten von hohen Verlusten – und beklagen mangelnden Schutz

66-Jährige aus Luxemburg verliert Tausende Euros / Bank soll trotz Kenntnis der Betrugsmasche zu spät gewarnt haben

Mila
19. Juli 2025 - 14.12

Jeder Kriminelle in Burkina Faso oder sonstwo, kann ein Konto aufmachen mit dem Namen "Commune de Contern" und dann wird genau das angezeigt.
Das Geld ist trotzdem futsch.

Michaux Merle
14. Juli 2025 - 21.25

In der Praxis ist es extrem schwierig, eine Überweisung auf ein IBAN-Konto in zwielichtigen oder offshore Ländern wie Panama oder den Cayman Islands rückgängig zu machen – selbst wenn sie durch Betrug oder Erpressung erschlichen wurde.

Hier die wichtigsten Punkte:

• Banken führen Überweisungen endgültig aus. Sobald das Geld gutgeschrieben ist, kann es nur mit Zustimmung des Empfängers oder per Gerichtsbeschluss zurückgeholt werden.

• Wenn Betrug vorliegt, muss man sofort Strafanzeige erstatten, z. B. bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Diese kann in dringenden Fällen internationale Rechtshilfe beantragen oder über Interpol agieren.

• Viele Länder mit zwielichtigen Banken (z. B. Cayman, Panama, Vanuatu) kooperieren nur begrenzt (wenn überhaupt) mit europäischen Ermittlungsbehörden. Selbst bei einem Urteil kann die Rückholung blockiert oder verschleppt werden.

MERSCH Joseph Victor
13. Juli 2025 - 13.50

An der Quelle sitzt der Knabe !
Mit der IBAN müsste man doch bis jetzt dasselbe erreichen da ja eine Gesellschaft oder eine Person dahinter steckt.
Hoffe dass dann aber nach einer Klage die Verfolgung mit Rückerstattung und auch sogar Strafe endlich was geschieht !
Kleinere Ladendiebstähle für ein Paar Euros werden härter bestraft.
Betrug im grossen Stil kommt bis jetzt meistens unbestraft davon.
Das Opfer wird von den Banken schuldig gesprochen.

Reinertz Barriera Manfred
13. Juli 2025 - 6.28

Das war lange überfällig.....nur das kostet ein bisschen Geld in der Informatik für die Banken....