Eigentlich sollten die temporären Steuervergünstigungen für Immobilienkäufer am 30. Juni auslaufen. Das Finanzministerium teilte am Montag in einem Presseschreiben mit, dass diese nun doch unter bestimmten Bedingungen weiterlaufen können.
Dafür müssen Käufer bis zum 30. Juni 2025 entweder einen unterzeichneten Kaufvertrag („compromis de vente“) oder einen unterzeichneten Reservierungsvertrag („contrat de réservation“) für eine Immobilie in einem zukünftigen Zustand der Fertigstellung bei der „Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA“ (AED) registrieren lassen. Der Erwerb müsse anschließend durch eine notarielle Urkunde formalisiert werden, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 ausgestellt wird.
Folgende steuerliche Maßnahmen sind davon betroffen:
– die Steuergutschrift für Vermietung in Höhe von 20.000 Euro pro natürliche Person,
– die Halbierung der Steuerbemessungsgrundlage für Registrierungs- und Umschreibungsgebühren,
– die beschleunigte Abschreibung auf 6 Prozent,
– die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu einem Viertel des Gesamtsteuersatzes,
– die Immunisierung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung auf Gebäude, die für Zwecke der sozialen Mietverwaltung genutzt werden, oder auf Wohngebäude, die das Niveau A+ erreichen.
Die Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ ist hingegen nicht von der auslaufenden Deadline betroffen. Der „Bëllegen Akt“ belaufe sich auch weiterhin auf 40.000 Euro.
Die AED hat nützliche Informationen für Betroffene in der Rubrik „Actualité“ ihrer Webseite zusammengefasst: http://pfi.public.lu/fr.html.
Ursprünglich sollten die steuerlichen Maßnahmen für alle Immobilienkäufe, die bis zum 30. Juni 2025 nicht notariell beurkundet wurden, auslaufen. Aufgrund des großen Ansturms sind Banken und Notare jedoch nicht in der Lage, alle Anträge innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten, schreibt das Finanzministerium. (WiR)
De Maart
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