Das Gericht hat den Dschihadisten Steve Duarte am Montag u.a. wegen Terrorismus zu einer lebenslänglichen Haft verurteilt. Damit folgte es den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Am vergangenen Donnerstag hatten die mitangeklagten Brüder Denis und Anes O. sowie Benisen R. 15 Jahre Haft erhalten. Während die drei vermutlich tot sind, soll der in Meispelt aufgewachsene Duarte noch in einem kurdischen Gefangenenlager im Norden Syriens sitzen. Eindeutige Beweise dafür gibt es jedoch nicht. Das letzte Lebenszeichen stammt aus dem Jahr 2022.
Beim Prozess Mitte Juni war deutlich geworden, dass es kaum Zweifel daran geben kann, dass Steve Duarte ein aktiver IS-Kämpfer war. Und dass er es ist, der auf einem IS-Propagandavideo von Januar 2016 bei der Exekution von fünf irakischen Kurden das Kommando hatte. Jedenfalls wurde er trotz Vermummung sowohl von seiner Mutter als auch von seiner in Syrien angeheirateten Frau erkannt. Auch Stimmenanalysen deuten auf den portugiesischen Staatsbürger, der außerdem die Tat im Namen der Religion später in den sozialen Netzwerken rechtfertigte.
In drei TV-Interviews 2019, unter anderem auf RTL, hatte Duarte geleugnet, beim Erschießungskommando dabei gewesen zu sein, bzw. überhaupt in seiner Zeit im Krieg in Kampfhandlungen verwickelt gewesen zu sein. Dass das nicht so war, bestätigte seine Frau. Die hatte im Alter von nicht einmal 15 Jahren Frankreich verlassen und Duarte im Februar 2015 nach muslimischem Recht in der IS-Hochburg Rakka geheiratet. Trauzeuge war der aus Verviers (B) stammende Topterrorist Tarik Jadaoun, zu dem Steve Duarte ein enges Vertrauensverhältnis gehabt haben soll. Für das Gericht ein eindeutiger Beweis, dass Duarte nicht nur IS-Kämpfer, sondern eine der Führungskräfte des Islamischen Staats war. Im Juli 2019 bekam das Paar einen Sohn, 14 Monate später eine Tochter.
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Dann soll der unschuldige Engel doch Klage einreichen! Echt jetzt Gasty🫣
Richteg Gast, et ass esou feine Kärel en huet kéngem eppes ze Leeds gedoen an elo kritt en och nach liewenslâng Prisong zu Lëtzebuerg. Géi mam Artikel 6 bei déi reklaméieren déi sech elo ëm e bekëmmeren. You'll be mostly welcome.
Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 6) ist ein Prozess in Abwesenheit nur dann zulässig, wenn:
Der Angeklagte rechtzeitig und vollständig über Anklagen und Termine informiert wurde
Er rechtlichen Beistand hatte oder sich einen Anwalt wählen konnte
Ihm das Recht auf ein neues Verfahren (Wiederaufnahme) eingeräumt wurde, sobald er anwesend ist
Da es keine öffentlichen Angaben zur Kontaktaufnahme gibt, bleibt unklar, ob Punkt 1 und 2 erfüllt sind. Ebenso ist unklar, ob und wann eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich wäre.
Fazit:
Es fehlt Transparenz darüber, ob Duarte korrekt informiert wurde und einen anwaltlichen Beistand hatte.
Damit ist nicht klar, ob sämtliche fair trial-Bedingungen eingehalten wurden.
Sollten Informationen zu diesen Punkten fehlen oder nicht erfüllt sein, bestünde ein potenzieller Verstoß gegen Artikel 6 EMRK.