Noch immer leidet die Luxemburger Wirtschaft unter der Pandemie. Aus diesem Grund sollen die Wirtschaftsförderungsbeihilfe („Aide relance“) und die Hilfe für ungedeckte Kosten („Aide frais non-couverts“) um vier Monate bis Ende Oktober verlängert werden – allerdings nur für Horeca-, Veranstaltungs-, Kultur- und Unterhaltungs-Betriebe. Das sagt der Abgeordnete Marc Spautz (CSV) dem Tageblatt gegenüber. Am Dienstagmorgen kam die Kommission für Mittelstand und Tourismus zusammen, an der der Politiker teilgenommen hat. Dort wurde auch kurz dieses Thema angeschnitten.
Am 7. Juli trifft sich die Kommission laut Spautz wieder, um weiter über die finanziellen Beihilfen zu diskutieren. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es große Änderungen bei dem Gesetzesentwurf geben wird – es wird vielleicht noch ein paar Anpassungen geben, aber inhaltlich wird sich wohl nichts verändern“, sagt Spautz. In der Woche des 12. Juli solle das Gesetz dann verabschiedet werden. Das bisherige Gesetz werde Ende Juli auslaufen – „deswegen reicht es auch, wenn es bis zum 15. Juli verabschiedet wird“, meint Spautz.
Betriebe, die nicht zum Horeca-, Veranstaltungs-, Kultur- und Unterhaltungs-Bereich gehören, werden nach dem 31. Juli dann nicht mehr mit diesen finanziellen Hilfen rechnen können. Darunter fällt unter anderem auch der Handel. „Eigentlich ist es auch nicht mehr notwendig, denn für Geschäfte gelten keine Restriktionen mehr“, sagt der CSV-Politiker.
Beihilfen fallen im September und Oktober niedriger aus
Im Gutachten Nr. 7840 (das Dokument findet man hier) sind auch schon mehrere Details zu finden. Um in den Genuss der Wirtschaftsförderungsbeihilfe zu kommen, müssen Betriebe wenigstens einen Umsatzverlust von 25 Prozent verzeichnen. Für die Monate Juli und August erhalten betroffene Unternehmen weiterhin einen auf den Monat berechneten Zuschuss von 1.250 Euro pro Mitarbeiter, der keine Kurzarbeit in Anspruch genommen hat. Mitarbeiter in Kurzarbeit werden mit 250 Euro pro Monat gefördert. Die Förderungen hatte das Wirtschaftsministerium im Februar 2021 auf diese Höhe festgesetzt.
In den Monaten September bis Oktober fallen die Hilfsgelder dann zum Teil niedriger aus: Pro aktiven Mitarbeiter werden dem Betrieb nur noch 1.000 Euro ausgeschüttet, für einen Mitarbeiter in Kurzarbeit gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro.
Tageblatt-Informationen zufolge werden die Gesamtausgaben, die durch diesen Gesetzestext entstehen, auf 40 Millionen Euro geschätzt.
De Maart
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