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SeuchenschutzDas WHO-Abkommen regelt weder Souveränität noch Lockdowns

Seuchenschutz / Das WHO-Abkommen regelt weder Souveränität noch Lockdowns
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf Symbolfoto: Lian Yi/Xinhua/dpa

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Ein neuer WHO-Vertrag soll Länder besser auf Pandemien vorbereiten. Luxemburg unterstützt das Vorhaben – und erklärt, welche konkreten Maßnahmen hinter dem Entwurf stehen.

Die 194 WHO-Mitgliedstaaten haben vergangene Woche nach mehr als drei Jahren Verhandlungen einem Abkommen zugestimmt, mit dem sie sich besser auf künftige Pandemien vorbereiten wollen. Der ausgearbeitete Entwurf soll der Jahresversammlung der Weltgesundheitsorganisation in Genf Mitte Mai zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Das Luxemburger Gesundheitsministerium bewertet die Einigung als historischen Schritt – und will die Umsetzung in den nächsten Monaten und Jahren aktiv vorantreiben. Doch welche Maßnahmen verbergen sich hinter dem Entwurf?

Das beantwortet die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit Martine Deprez (CSV) am Mittwoch in einer parlamentarischen Antwort auf eine Frage von Mars Di Bartolomeo (LSAP). Der Text stelle weder die Souveränität der Staaten infrage, noch verleihe er der WHO Befugnisse, „nationale Gesetze oder Maßnahmen – wie Reisebeschränkungen, Impfpflichten oder Lockdowns – vorzuschreiben“.

Globale Gesundheitsvorsorge soll gestärkt werden

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen laut Deprez die Einrichtung eines Systems für den Zugang zu und die gerechte Aufteilung von Vorteilen im Zusammenhang mit Krankheitserregern sowie Prävention durch einen „One Health“-Ansatz. Zudem sollen regional verteilte Forschungs- und Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Technologie, Wissen und Kompetenz­en sollen ausgetauscht und qualifiziertes, multidisziplinäres Gesundheitspersonal mobilisiert werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, einen koordinierenden Finanzmechanismus zu schaffen und ein globales Versorgungs- und Logistiknetzwerk aufzubauen.

Jedes nationale Parlament müsse nach der Verabschiedung des finalen Textes ein sogenanntes Gesetz zur Genehmigung („loi d‘approbation“) verabschieden – eine „nationale Zustimmung“, ohne die der Text nicht in Kraft trete. Die Mitwirkung des Parlaments sei ein „integraler Bestandteil“ dieses Prozesses und dieses habe den gesamten Text während des Gesetzgebungsverfahrens „eingehend analysieren und diskutieren“ können.

Vor der geplanten Verabschiedung sei keine parlamentarische Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit geplant. Einen Bericht der Regierung werde es unmittelbar nach der Sitzung am 21. Mai geben. (les)


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