Ein 19-Jähriger wurde im vergangenen Mai bei einem brutalen Überfall in Mamer bedroht, gefoltert und gedemütigt – von sogenannten „Pädo-Huntern“. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich bereits im Sommer 2024. Nach Einschätzung von Innenminister Léon Gloden (CSV) handelt es sich dabei um „zwei isolierte Fälle“ von Selbstjustiz – von einer „alarmierenden Tendenz“ könne man in Luxemburg nicht sprechen. Das geht aus seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Sven Clement (Piraten) vom Dienstag hervor.
„Selbstjustiz ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel und wird nicht toleriert“, schreibt Gloden. Doch welche konkreten Maßnahmen plant die Regierung gegen die Online-Aktivitäten potenzieller „Pädo-Hunter“-Gruppen in Luxemburg?
Laut Gloden überwacht der Risiko-Bewertungsdienst der Polizei in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei und dem Geheimdienst täglich die öffentlichen Aktivitäten von Bewegungen und Gruppierungen in den sozialen Medien.
Neues Gesetz gegen Verbreitung im Netz
Die Regierung plane, mithilfe eines neuen nationalen Gesetzes und auf Grundlage des EU-weiten Digital Services Act (DSA) gegen die Online-Verbreitung des „Pädo-Hunting“-Phänomens vorzugehen und entsprechende Inhalte aus dem Netz zu löschen. Das Verfahren könne ähnlich funktionieren wie das Modell des „Terrorist Content Online“ (TCO): Hosting-Dienste müssen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Anordnung in allen Mitgliedstaaten entfernen oder den Zugriff darauf sperren.
Die DSA-Vorschriften gelten seit Februar 2024 und regeln nach Angaben der Europäischen Kommission digitale Dienste wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Plattformen und App Stores. Ziel ist die Bekämpfung illegaler Inhalte und Desinformation, die Gewährleistung der Nutzersicherheit sowie der Schutz von Grundrechten. Darüber hinaus soll das Gesetz faire Bedingungen im digitalen Raum schaffen.
Auch die Bevölkerung soll laut Gloden in Zukunft die Möglichkeit haben, problematische Inhalte zu melden: beim Diensteanbieter, bei der Polizei oder bei einem sogenannten „Trusted Flagger“. Der Status als „Trusted Flagger“ wird vom nationalen Koordinator für digitale Dienste vergeben – an Einrichtungen, die nachweislich über Fachkenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit illegalen Inhalten verfügen und unabhängig von jeglichen Anbietern von Online-Plattformen sind. Die Plattformen müssen ihre Meldungen vorrangig behandeln und unverzüglich bearbeiten. Bei den „Trusted Flaggers“ kann es sich sowohl um öffentliche als auch um zivilgesellschaftliche Einrichtungen handeln.
Nicht nur rechtsextreme Gruppen
„Pädo-Hunting“ stammt laut Gloden ursprünglich aus dem rechtsextremen Milieu, wird aber inzwischen auch von nicht-rechtsextremen Gruppen betrieben. Solche Vigilantenaktivitäten gingen oft mit Gewaltverherrlichung, Hass und Ablehnung rechtsstaatlicher Prinzipien einher und zeigten eine hohe Gewaltbereitschaft seitens der Tätergruppen – unabhängig von ihrer ideologischen Ausrichtung. (les)
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De Maart
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