Montag27. Oktober 2025

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„Aufgefordert, über die Brücke zu gehen“ So weist die Bundespolizei Menschen nach Luxemburg zurück

„Aufgefordert, über die Brücke zu gehen“  / So weist die Bundespolizei Menschen nach Luxemburg zurück
Grenzbrücke zwischen dem deutschen Wasserbilligerbrück und dem luxemburgischen Wasserbillig:  Foto: Editpress-Archiv/Anne Lommel

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Die deutsche Bundespolizei weist jetzt auch Asylsuchende nach Luxemburg zurück. Dabei werden die entsprechenden Personen offenbar nicht immer direkt an die Luxemburger Behörde übergeben – sondern einfach über die Grenze geschickt. 

Die deutsche Regierung hat am Mittwoch angekündigt, die Grenzkontrollen zu den Nachbarländern der Bundesrepublik zu verschärfen. Außerdem will das Land jetzt auch Asylbewerber an seinen Grenzen zurückweisen.

Zurückweisungen gab es aber auch schon in den acht Monaten vorher – für Menschen ohne Visum, ohne gültigen Aufenthaltstitel oder mit einer Einreisesperre. Seit 14. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei an festen Checkpoints die Einreise. Im Grenzabschnitt zu Luxemburg ist das an der Trier-Autobahn A64 hinter der Abfahrt Trier und an der A8 in Richtung Saarbrücken, kurz hinter Schengen. 

513 Zurückgewiesene bis März

513 Personen sollen in der Zeit von September bis März insgesamt bei den Kontrollen am Grenzabschnitt zu Luxemburg ans Großherzogtum zurückgewiesen worden sein. Im Oktober lag diese Zahl noch bei 32. Schon damals offenbarte sich hinsichtlich dieser Zahlen aber eine große Differenz, die die deutschen Behörden bis dato nicht aufklären konnten oder wollten. Denn von den 32 zurückgewiesenen Personen wurden nur zwei „an die Police Grand-Ducale übergeben“, wie die Luxemburger Polizei gegenüber dem Tageblatt angab

Dabei hatte ein Sprecher der Trierer Bundespolizeiinspektion im September bei einem Vor-Ort-Termin am „Checkpoint Dicke Buche“ an der Trier-Autobahn gegenüber unserer Zeitung gesagt: „Wir sprechen mit den Luxemburger Kollegen und sagen, wen wir haben und dass wir ihn zurückweisen – dann geht derjenige zurück nach Luxemburg.“ Die Luxemburger Behörden würden die Personen dann zum Beispiel am Grenzübergang Wasserbillig in Empfang nehmen.

Falls die Luxemburger Polizei die Person nicht in Empfang nimmt, wird diese aufgefordert, über die Brücke ins Nachbarland zu gehen

Sprecher der Bundespolizei

32 versus zwei – das Tageblatt hatte im Herbst vergangenen Jahres mehrere Anfragen an die deutschen Innenbehörden gestellt, um herauszufinden, wie es zu dieser Abweichung kommt. Ende Januar erklärte das Bundespolizeipräsidium in einer Antwort an uns: „Eine physische Übergabe der Person an die Behörden des Nachbarstaates (hier Luxemburg) ist in diesem Zusammenhang nicht zwangsläufig erforderlich, da die Einreise nach Deutschland noch nicht erfolgt und dementsprechend auch die Ausreise aus Luxemburg noch nicht abgeschlossen ist“, hieß es dort. Was das für die konkreten Abläufe an der Grenze bedeutet? Bis jetzt unklar. 

Über die Brücke ins Nachbarland

Eine Recherche der Kollegen vom Trierischen Volksfreund ergibt nun einen Einblick in die Praxis. Ein Journalist der Trierer Zeitung hat am Europatag abermals den Grenzposten an der A64 besucht. Dort fragte er den Sprecher der Trierer Bundespolizeiinspektion, wie die Zurückweisungen ablaufen. Der Polizist sagt: Genau wie bei Menschen, die ohne gültige Papiere versuchen, nach Deutschland zu kommen, werde die Luxemburger Polizei über die Zurückweisung bei Asylbewerbern informiert.

Erste Zurückweisungen am Wochenende

Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende die ersten Zurückweisungen von Asylsuchenden nach Luxemburg durchgeführt. Es handele sich um vier afghanische Staatsangehörige, die aus Luxemburg eingereist waren, teilte ein Sprecher der Bundespolizei Trier mit. Die beiden Frauen und beiden Männer hätten zuvor bereits Asylgesuche in Griechenland gestellt. Die vier Personen seien am Hauptbahnhof Trier bei der Kontrolle eines Reisebusses entdeckt worden. Sie seien in Absprache mit der Polizei in Luxemburg zurückgewiesen worden, sagte der Sprecher. Die vier Personen hätten nicht zu den vulnerablen Gruppen gehört, die von Zurückweisungen ausgenommen sind. Dazu gehören etwa Schwangere und Kinder. (dpa) 

Allerdings müsse die Luxemburger Polizei die Personen nicht „physisch“ entgegennehmen. Die deutsche Polizei bringe die Menschen von der Kontrollstelle an der Autobahn zum Grenzübergang Wasserbilligerbrück. „Falls die Luxemburger Polizei dort die Person nicht in Empfang nehme, wird diese aufgefordert, über die Brücke ins Nachbarland zu gehen“, sagt der Sprecher gegenüber dem Volksfreund. „Und was ist, wenn die Person dann kurze Zeit später wieder über die Brücke kommt und unkontrolliert in Deutschland ist?“ – Darauf konnte der Sprecher keine Antwort geben, schreibt die Zeitung.

Luxemburgs Regierung hat in der Vergangenheit wiederholt ihr Missfallen über die Grenzkontrollen geäußert. Am Donnerstag erklärte Innenminister Léon Gloden (CSV) gegenüber dem Tageblatt, dass das Großherzogtum die von Deutschland Zurückgewiesenen nicht aufnehmen werde – und auch nie aufgenommen hat. „Wenn jemand zum jetzigen Zeitpunkt an der Grenze abgewiesen wurde, werden wir ihn nicht aufnehmen“, sagte Gloden. Das sei auch bis jetzt so der Fall gewesen.

Reinertz Barriera Manfred
19. Mai 2025 - 15.06

Wenn die EU Außengrenze funktionieren würde wäre das alles nicht nötig, aber so werden nach und nach unsere Freizügigkeit die einzige EU Errungenschaft mehr und mehr eingeschränkt....

Manni
13. Mai 2025 - 16.50

Es ist immer noch besser wenn sie über die Brücke gehen müssen als über den Jordan.

Samson
13. Mai 2025 - 8.46

Liebes Tageblatt, fremdenfeindliche und rassistische Kommentare haben auf dieser Seite nichts verloren. Statt dessen wäre es sinnvoll, den LeserInnen mal zu erklären, was die Dublin-Regeln in solchen Fällen vorsehen.

Nomi
12. Mai 2025 - 11.23

Ech invitei'eren Protestwiehler net Riets ze wiehlen, mee ee weissen, blanken Ziedel oof ze ginn !!

JUNG LUC
12. Mai 2025 - 10.05

An Deitschland get geraumt?
Wei as Situatioun hei zu Lëtzebuerg?
Et geet och elo hei zu Lëtzebuerg deck dur. Lëtzebuerger Stemmung as am Gang emzeschloen,

Dunord Hagar
12. Mai 2025 - 9.25

Zitat: „Und was ist, wenn die Person dann kurze Zeit später wieder über die Brücke kommt und unkontrolliert in Deutschland ist?“ – Darauf konnte der Sprecher keine Antwort geben, schreibt die Zeitung.
Diesbezüglich ist die Polizei der falsche Ansprechpartner. Die ist nur reine Exekutive und macht das was Merz und Dobrindt befehlen. Jawoll!

Grober J-P.
12. Mai 2025 - 9.13

Und wir feiern lustig EUROPA!

isolabella
12. Mai 2025 - 8.13

Eng Riesesauerei , da sollen Preisen kuken dass se eenz gin .

Jemp
12. Mai 2025 - 8.09

@ McPinsel: Ech mengen du kanns net liesen. Do steet: "Wenn jemand zum jetzigen Zeitpunkt an der Grenze abgewiesen wurde, werden wir ihn nicht aufnehmen“, sagte Gloden. Das sei auch bis jetzt so der Fall gewesen.

Pin Mac
12. Mai 2025 - 7.19

Majo...nemmen eran......bis Stemmung emschleit......