Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch den Europarat im Jahr 2018 verpflichtet sich Luxemburg, entschieden gegen jegliche Form von Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen vorzugehen. Dazu zählen verschiedene Formen sexueller Gewalt, weibliche Genitalverstümmelung sowie Zwangsheirat. Darauf verweisen Innenminister Léon Gloden (CSV) und die Ministerin für Gleichstellung und Diversität in ihrer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Piraten-Abgeordneten Sven Clement. Die Istanbul-Konvention diene Luxemburg seitdem als Leitfaden zum Schutz der Opfer, zur Präventionsarbeit sowie zur Kriminalisierung entsprechender Taten.
Die Webseite violence.lu bietet eine zentrale Anlaufstelle, an die sich Betroffene wenden können. Sie ermöglicht eine niederschwellige Informationsvermittlung und gibt einen Überblick über verschiedene Hilfe- und Beratungsangebote. Außerdem wurden auf Grundlage der Empfehlungen der „Groupe d’experts sur la lutte contre la violence à l’égard des femmes et la violence domestique du Conseil de l’Europe“ (Grevio) „zwei konkrete Projekte“ zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Regierungsprogramm verankert: erstens, die Entwicklung einer Strategie zur Stärkung des Kampfs gegen geschlechterbasierte Gewalt, und zweitens, die Einrichtung einer nationalen Anlaufstelle für Gewaltopfer.
Diese Projekte sollen nicht nur Frauen und Mädchen, sondern auch männliche Opfer – unabhängig von ihrem rechtlichen Status – vor Zwangsheirat und anderen Formen körperlicher und sexueller Gewalt schützen. Die Minister informieren zudem, dass das Personal der „Direction générale de l’immigration“ speziell im Umgang mit vulnerablen Personen geschult wird. Dazu gehören unter anderem Schulungen zu Menschenhandel sowie zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, durch die Zwangsheiraten frühzeitig erkannt werden können.
Es lägen jedoch keine Statistiken darüber vor, wie viele Asylanträge aufgrund von Zwangsheirat oder drohender Genitalverstümmelung in Luxemburg gestellt wurden. „Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der Asylanträge [ist es] nicht möglich, die Verfolgungsgründe statistisch zu erfassen“, meinen die beiden Minister. (Red.)
De Maart
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