1994, anlässlich der Wahlen zum EU-Parlament, konnten erstmals in Luxemburg EU-Ausländer an einer Wahl teilnehmen, vorausgesetzt, sie lebten bereits fünf Jahre im Land. Um selbst als Kandidat antreten zu können, mussten es sogar zehn sein. Die Neuerung war eine Folge des Maastricht-Vertrags, den die Chamber im Juli 1992 ratifiziert hatte.
Für Länder mit einem Anteil von über 20 Prozent an EU-Bürgern sah der Maastricht-Vertrag bei Europa- und Kommunalwahlen drei Ausnahmeregelungen vor: hinsichtlich der Wohnsitzdauer, um wahlberechtigt zu sein und um als Kandidat aufgestellt zu werden, oder der Zusammensetzung der Listen.
Bei den EU-Wahlen von 1999 und 2004 war die Residenzklausel auf fünf Jahre verringert worden, sowohl für das aktive als auch das passive Wahlrecht.
Bei den Gemeindewahlen von 1999 hatten EU-Ausländer das aktive und passive Wahlrecht, sofern sie mindestens sechs Jahre im Land wohnten.
2005 traten zwei weitere Änderungen in Kraft: Die Residenzklausel wurde wieder auf fünf Jahre reduziert, und zudem erhielten auch Zugereiste aus Drittländern das aktive Wahlrecht.
Im vorigen Juli verabschiedete das Parlament die Reform des Wahlrechts, mit dem erklärten Ziel, die Wahlbeteiligung unter Nicht-Luxemburger zu steigern. Bei den Kommunalwahlen von 2017 hatten sich 34.638 (was 22,8 Prozent aller wahlberechtigten Ausländer entsprach) in die Wählerlisten eintragen lassen. Wichtigste Neuerung war das Wegfallen der Residenzklausel: Musste ein Nicht-Luxemburger bis zu dem Datum fünf Jahre im Land gewohnt haben, ehe er an den Wahlen teilnehmen konnte, so ist das seit 2021 nicht mehr der Fall.
Die zweite Änderung betrifft die Einschreibefrist, die um 32 Tage verlängert wurde, d.h. der letzte möglich Tag, um sich einzuschreiben, ist nicht mehr der 87. Tag vor den Wahlen, der Antrag auf Registrierung muss jetzt spätestens am 55. Tag vor der Wahl um 17 Uhr eingereicht werden. Die Einschreibung erfolgt aber nach wie vor nicht automatisch; laut EU-Recht haben Nicht-Einheimische das Recht, entweder in ihrem Heimatland oder an ihrem neuen Wohnort wählen zu gehen. (c.mol.)
Infos zum Thema: Nénad Dubajic, Le vote des étrangers au Luxembourg: évolution de 1999 à 2005
Ausländerbeteiligung an den Gemeindewahlen
1999: 12 Prozent
2005: 15 Prozent
2011: 17 Prozent
2017: 22,8 Prozent
De Maart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können