Salariatskammer: Das Parlament der Arbeit in der Hochburg des Finanzkapitalismus

Salariatskammer: Das Parlament der Arbeit in der Hochburg des Finanzkapitalismus

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Luxemburg ist neben Österreich der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem die Arbeitnehmer des Privatsektors alle fünf Jahre ein „Parlament der Arbeit“ wählen. Eine Beschreibung dieses außergewöhnlichen Modell der sozialen Demokratie. 

Von Mil Lorang

Dass es gerade in einer Hochburg des internationalen Finanzkapitalismus ein lebendiges Parlament der Arbeit gibt, zeigt, wie unzulänglich Pauschalisierungen und dogmatische Sichtweisen sind. Der Fall Luxemburg verdeutlicht auch, dass es heute noch möglich ist, durch demokratische Kräfteverhältnisse ohne Gewalt und Chaos soziale Fortschritte in der Arbeitswelt zu erkämpfen. Das Zusammenspiel der Gewerkschaften mit der Salariatskammer erlaubt es, permanent die Wirtschaft sowohl auf der Makro- als auch auf der Mikroebene zu durchleuchten und dafür zu sorgen, dass nationale Politik im Interesse der Arbeitnehmer gemacht wird. Die wichtigste Rolle spielen dabei die repräsentativen Gewerkschaften.

Es gibt im Luxemburger Recht den Begriff der gewerkschaftlichen Repräsentativität. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Ebenen repräsentativer Vertretung: die branchenübergreifende nationale Repräsentativität sowie die Repräsentativität in einem wichtigen Wirtschaftssektor. Der Begriff repräsentative Gewerkschaft steht gemäß dem Arbeitsgesetzbuch („Code du travail“) exklusiv im Zusammenhang mit dem kollektiven Arbeitsrecht, d.h. in erster Linie mit den sogenannten Kollektivvertragsverhandlungen, im deutschen Sprachgebrauch Tarifverhandlungen. Nur anerkannte repräsentative Gewerkschaften sind vom Gesetz her befugt, unter bestimmten Bedingungen Tarifverträge für die abhängig Beschäftigten, sei es auf Betriebs- oder auf Branchenebene, zu verhandeln, zu unterzeichnen und einzuklagen.

Darüber hinaus sind die repräsentativen Gewerkschaften berechtigt, nationale und branchenübergreifende Abkommen zu Themen wie Zugang zur Weiterbildung, individueller Bildungsurlaub, Stress oder Mobbing sowie Gewalt am Arbeitsplatz, Telearbeit, Geschlechtergleichstellung usw. mit den zuständigen Arbeitgeberverbänden zu verhandeln und zu unterzeichnen. Zudem dürfen sie in Partnerschaft mit den Arbeitgeberverbänden Abkommen, die von den Sozialpartnern auf europäischer Ebene verhandelt und unterzeichnet wurden, in Luxemburg umsetzen. Wenn sie einmal unterzeichnet sind, können solche Abkommen durch einen großherzoglichen Beschluss für allgemein gültig erklärt und anschließend dem Arbeitsrecht zugefügt werden. Im Arbeitsgesetzbuch sind die Bedingungen für die nationale und die branchenspezifische Repräsentativität festgelegt.

Bedingungen der Repräsentativität

Um als repräsentativ auf nationaler Ebene anerkannt zu werden, muss eine Gewerkschaft in der Mehrzahl der Wirtschaftsbranchen zugleich aktiv sein und in der Lage sein, einen landesweiten Sozialkonflikt zu unterstützen. Darüber hinaus muss sie bei den letzten Sozialwahlen für die Salariatskammer im Durchschnitt mindestens 20% der Stimmen erhalten haben. Die branchenspezifische Repräsentativität kann nur gewährleistet werden, wenn eine Gewerkschaft in einem wichtigen Wirtschaftssektor stark verankert und in der Lage ist, einen sozialen Konflikt, der die gesamte Branche betrifft, zu unterstützen. Als „wichtiger Wirtschaftssektor“ gilt dem Gesetz nach ein Wirtschaftszweig, in dem mindestens 10% der auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt tätigen abhängig Beschäftigten arbeiten. Um sich die sektorale Repräsentativität zu sichern, muss eine Gewerkschaft darüber hinaus an den letzten Sozialwahlen teilgenommen und entweder in der sektorspezifischen Berufsgruppe der Salariatskammer oder insgesamt bei den Ausschusswahlen in den Betrieben des Sektors mindestens 50% der Stimmen erhalten haben.

Aufgrund der Ergebnisse der Sozialwahlen von 2013 erfüllen zurzeit nur drei Gewerkschaften der privatrechtlichen Arbeitnehmer diese Bedingungen. Der unabhängige Gewerkschaftsbund OGBL und der christliche Gewerkschaftsbund LCGB genießen den Statut der national-repräsentativen Gewerkschaft und die Aleba denjenigen der sektoral-repräsentativen Gewerkschaft im Finanzsektor. Im Plenum der Salariatskammer, d.h. im Parlament der Arbeit, können allerdings noch andere Gewerkschaften vertreten sein.

Zusammensetzung des Parlaments der Arbeit

Wie das politische Parlament, die Abgeordnetenkammer, besteht das Parlament der Arbeit ebenfalls aus 60 gewählten Vertretern. Die Aufteilung der Sitze erfolgt nach Berufsgruppen. Anlässlich der Sozialwahlen, die alle fünf Jahre stattfinden, stimmen die Arbeitnehmer für die Kandidaten der Berufsgruppe, der sie angehören. Es gibt neun Berufsgruppen mit der folgenden Sitzaufteilung: Eisen- und Stahlindustrie: 5 Sitze; sonstige Industrien: 8 Sitze; Bauwesen: 6 Sitze; Finanzdienstleistungen: 8 Sitze; Dienstleistungssektor: 14 Sitze; Verwaltung und öffentliche Unternehmen: 4 Sitze; Gesundheit und Soziales: 6 Sitze; nationale Eisenbahngesellschaft: 3 Sitze; Rentner: 6 Sitze.

Bei den letzten Sozialwahlen im Herbst 2013 ergab sich das folgende Wahlresultat: OGBL: 38 Sitze; LCGB: 15 Sitze; Aleba: 4 Sitze; FNCTTFEL: 2 Sitze; Syprolux: 1 Sitz. Der Begriff Sozialwahlen bedeutet in Luxemburg Wahlen auf zwei Ebenen: In allen Unternehmen, die 15 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, werden die Personalvertreter gewählt, und auf nationaler Ebene wird das Plenum der Salariatskammer, also das Parlament der Arbeit, erneuert. In den Betrieben finden die Wahlen am 12. März 2019 statt.

In diesem Beitrag werden nur die Salariatskammer-Wahlen behandelt. Wahlberechtigt sind alle in Luxemburg beschäftigten aktiven und pensionierten privatrechtlichen Arbeitnehmer. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine Briefwahl. Gewählt werden 60 Mitglieder und 60 stellvertretende Mitglieder der Salariatskammer. Jede Person, die in Luxemburg in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis steht, gehört automatisch der Salariatskammer an. Ausgenommen sind die Beamten des öffentlichen Dienstes, die ihre eigene Berufskammer haben. Das, was bei den Legislativwahlen die Parteien sind, sind bei den Sozialwahlen de facto die Gewerkschaften. 2013 hatten sieben Gewerkschaften Kandidatenlisten für die Salariatskammer-Wahlen aufgestellt. Zwei von ihnen bekamen keine Sitze (NGL-SNEP und FGFC). Insgesamt waren bei diesen Wahlen 438.837 Personen wahlberechtigt, davon 335.996 aktive und 102.841 pensionierte.

Für die anstehenden Salariatskammer-Wahlen, die am 12. März 2019 um 18.00 Uhr zum Abschluss kommen, haben im Dezember 2018 sechs Gewerkschaften beim Friedensgericht Kandidatenlisten hinterlegt, die auch angenommen wurden. Es handelt sich dabei um die zwei national repräsentativen Gewerkschaften OGBL und LCGB, die im Finanzsektor als repräsentativ anerkannte Gewerkschaft Aleba, die zwei Eisenbahnergewerkschaften Landesverband (FNCTTFEL) und Syprolux sowie die Gewerkschaft des Gemeindepersonals FGFC. In Bezug auf die FGFC-Liste sei angemerkt, dass diese Wahlen allerdings nur die unter dem privatrechtlichen Arbeitnehmerstatut Beschäftigten der Gemeinden betreffen, nicht aber die Beamten des öffentlichen Rechts.

Größte demokratische Wahl Luxemburgs

Nach  Angaben des Arbeitsministeriums sind für die kommenden Wahlen insgesamt 526.476 Personen wahlberechtigt, davon 399.407 aktive und 127.069 pensionierte. Damit ist diese Wahl die zahlenmäßig bei weitem größte demokratische Wahl Luxemburgs. Im Vergleich waren bei den Legislativwahlen vom 14. Oktober 2018 insgesamt 256.698 Personen wahlberechtigt, das heißt weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten für das Parlament der Arbeit. Dieser enorme Unterschied erklärt sich dadurch, dass bei den Sozialwahlen alle in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer wahlberechtigt sind, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnort, das heißt auch die Grenzgänger.

Interessant ist auch die Aufteilung nach Nationalität. Da diese Zahlen für die Wahlen von 2019 noch nicht vorliegen, kann man aufgrund der Zahlen von 2013 sagen, dass die Luxemburger in allen Berufsgruppen außer in 6 (Verwaltung und öffentliche Unternehmen) und 8 (Nationale Eisenbahngesellschaft) stark in der Minderheit sind. In den sogenannten produktiven Wirtschaftszweigen ist dies besonders auffällig. Insgesamt waren von allen in den Industrie-, Bau- und Dienstleistungssektoren wahlberechtigten Beschäftigten im Herbst 2013 nur 17% Luxemburger. Sogar bei den Pensionierten sind die Luxemburger in der Minderheit. Von den 102.841 wahlberechtigten Pensionierten waren im Herbst 2013 nur 37.627 Luxemburger, d.h. weniger als 37%. Auch die Gesundheits- und Pflegedienste werden mehrheitlich von nicht-luxemburgischen Arbeitskräften bewältigt. Insgesamt waren bei den Wahlen der Salariatskammer 2013 nur 26,75% Luxemburger wahlberechtigt.

Es gilt also nun, das Interesse der ausländischen Arbeitnehmer Luxemburgs für diese Wahlen zu wecken und ihnen begreiflich zu machen, dass sie über den Weg des Parlaments der Arbeit eine Stimme in Luxemburg haben. Je stärker die Wahlbeteiligung sein wird, desto stärker wird diese Stimme zur Kenntnis genommen, wenn es darum geht, die Wirtschafts- und Sozialpolitik Luxemburgs auch in Zukunft in eine Richtung zu lenken, die alle Arbeitnehmer noch stärker an dem von ihnen geschaffenen Reichtum teilnehmen lässt.

Die Aufgaben der Salariatskammer

Die Hauptaufgabe der Salariatskammer besteht in der Vertretung und Wahrnehmung der Interessen von Arbeitnehmern und Rentnern. Ihre Zuständigkeiten und Tätigkeiten umfassen die nachstehenden Bereiche:

  •  konsultative Aufgabe durch die Ausarbeitung von Gutachten zu Gesetzesvorlagen und großherzoglichen Verordnungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens;
  • Vertretung der Arbeitnehmerschaft in den staatlichen Beratungsgremien;
  • Information der Arbeitnehmer durch zahlreiche Veröffentlichungen;
  • Erstausbildung durch die Mitwirkung an der Gestaltung und Organisation der Berufsausbildung;
  • Weiterbildung durch ein breit gefächertes Weiterbildungsangebot für Erwachsene und insbesondere für Personalvertreter;
  •  Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die Einrichtungen der Sozialversicherung und als Beisitzer an die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeiten.

Alle Gutachten, Stellungnahmen und kritischen Positionspapiere müssen im Plenum, dem eigentlichen Parlament der Arbeit, zur Abstimmung gebracht werden. Analysen und vorbereitende Gespräche finden in Arbeitskommissionen statt, die sich, wie im politischen Parlament, aus Plenumsmitgliedern zusammensetzen. Die Salariatskammer beschäftigt rund 80 Mitarbeiter, die interdisziplinär zusammenarbeiten und maßgeblich an der Ausführung der Politikanalysen in Bereichen wie Ökonomie, Sozialversicherung, Erziehung und Bildung sowie Familienpolitik beteiligt sind. Sie analysieren Gesetzesvorlagen und arbeiten Vorschläge für Gutachten und Stellungnahmen aus. Darüber hinaus arbeiten sie informative Publikationen zu arbeitsrechtlichen Fragen, zu Fragen der Sozialversicherung und verwandten Themen aus. Die Salariatskammer ist auch unter der Bezeichnung Luxembourg Lifelong Learning Center im Weiterbildungsbereich aktiv.

Sie ist heute der führende Anbieter Luxemburgs von Abendkursen für Erwachsene. Seit 2013 nimmt die CSL jedes Jahr aufgrund einer branchenübergreifenden repräsentativen Umfrage eine Messung der subjektiv empfundenen Arbeitsqualität und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor. Diese in Luxemburg einmalige Erhebung ist unter der Bezeichnung „Quality of Work Index Luxembourg“ bekannt und trägt zur Bewusstwerdung von arbeitsbezogenen gesundheitlichen Problemen bei. Sie soll dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Lebensqualität am Arbeitsplatz dienen.

Zusammenspiel mit den Gewerkschaften

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber in den 1920er Jahren, als die Berufskammern für Lohnabhängige ins Leben gerufen wurden, eine Schwächung der damals noch recht jungen Gewerkschaftsbewegung beabsichtigte. In der Praxis hat sich allerdings schnell herausgestellt, dass diese neuen Einrichtungen komplementär und sogar Hand in Hand mit den Gewerkschaften arbeiten würden. Dies ist heute noch verstärkt der Fall. Durch die Schaffung eines Einheitsstatuts für alle Arbeitnehmer des Privatsektors, d.h. die Abschaffung der Unterschiede zwischen Arbeitern und sogenannten Privatangestellten, wurden 2009 die zwei bestehenden Kammern, Arbeiter- und Privatangestelltenkammer, zu einer einzigen Kammer, der Arbeitnehmerkammer. Es entstand die mitgliederstärkste demokratische Einrichtung Luxemburgs mit mittlerweile einer Mitgliedschaft von über 525.000 Personen.

Das Zusammenspiel zwischen der Salariatskammer und den Gewerkschaften kann man vielleicht folgendermaßen beschreiben: Die Gewerkschaften verteidigen direkt vor Ort aktiv die Rechte und Interessen der Arbeitnehmerschaft, während die Kammer im Hintergrund für die Interessen der Arbeitnehmer tätig ist. Die repräsentativen Gewerkschaften handeln in den Betrieben und den Wirtschaftsbranchen bessere Arbeits- und Lohnbedingungen aus, die sich anschließend in Kollektivverträgen widerspiegeln. Sie verteidigen generell gegenüber den Arbeitgeberverbänden und der Regierung sowie in den Institutionen der Sozialversicherung direkt die Interessen der Arbeitnehmer. Darüber hinaus organisieren sie den Widerstand gegen geplante Verschlechterungen, und zwar in den Sektoren, auf Betriebs- sowie nationaler Ebene und wenn es sein muss auch auf der Straße oder durch Streiks. Sie führen also im Rahmen der Möglichkeiten des demokratischen Rechtsstaats politische Kräfteverhältnisse zugunsten der Arbeitnehmerschaft herbei.

Darüber hinaus vertreten die repräsentativen Gewerkschaften die Arbeitnehmer und Pensionierten in verschiedenen nationalen Gremien wie der Tripartite (nationaler Dreierausschuss), dem Wirtschafts- und Sozialrat, dem permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschuss, dem nationalen Schlichtungsamt sowie der Krankenkassen-Quadripartite. Die im Parlament der Arbeit vertretenen Gewerkschaften können zu jeder Zeit eine fachtechnische Unterstützung und Beratung durch die Salariatskammer beantragen. Die Arbeitnehmerkammer arbeitet indes Gutachten zu Gesetzesvorlagen aus und nimmt fundierte ökonomische und juristische Analysen vor, auf die sich die Gewerkschaften im Rahmen von Verhandlungen oder repräsentativen Tätigkeiten stützen können.

Wichtiges Arbeitsinstrument

Die Salariatskammer ist zu einem wichtigen Arbeitsinstrument der in ihrem Plenum, dem Parlament der Arbeit, vertretenen Gewerkschaften geworden – insbesondere den national-repräsentativen. Da die Gewerkschaftsbewegung Luxemburgs es leider bis heute nicht geschafft hat, sich zu einer einheitlichen Gewerkschaft zusammenzuschließen, um mit einer starken, geeinten Stimme dem in der „Union des entreprises luxembourgeoises“ (UEL) geeinten Patronat der Privatwirtschaft entgegentreten zu können, ist es zu begrüßen, dass mindestens auf Berufskammerebene diese Einheit zustande gekommen ist. Hier muss betont werden, dass diese positive Entwicklung im Interesse der gesamten Arbeitnehmerschaft in erster Linie der unnachgiebigen Entschlossenheit des OGBL zu verdanken ist. Es ist auch der OGBL, der sich weiterhin für die Schaffung eines vereinten Gewerkschaftsbundes starkmacht.

Dieses außergewöhnliche Modell sozialer Demokratie innerhalb der luxemburgischen parlamentarischen Demokratie trägt wesentlich dazu bei, dass trotz des kontinuierlichen Drucks durch die sozialfeindliche neoliberale Weltwirtschaftsordnung in Luxemburg sozialer Fortschritt kein leeres Wort geworden ist. Luxemburg als Hochburg des internationalen Finanzkapitalismus hat es geschafft, neben dem politischen Parlament ein Parlament der Arbeit zu erhalten. Das luxemburgische Modell der sozialen Demokratie trägt auch maßgeblich zur politischen Stabilität und zum sozialen Frieden in Luxemburg bei, zwei wichtige Voraussetzungen für die weitere Attraktivität des luxemburgischen Wirtschaftsplatzes.

Es ist zu hoffen, dass sich alle abhängig Beschäftigten Luxemburgs dieser einmaligen Chance der Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft noch stärker bewusst werden. Über den Weg des Parlaments der Arbeit haben auch die ausländischen Beschäftigten Luxemburgs – die Mehrzahl aller Beschäftigten – eine Stimme in Luxemburg. Eine, die in der Lage ist, die wirtschaftliche und soziale Politik des Landes in ihrem Sinne zu beeinflussen. Sie sollten diese Chance nutzen und massiv an den kommenden Sozialwahlen teilnehmen.