Die deutsche Bundespolizei kontrolliert seit 14. September 2024 an festen Checkpoints die Einreise – und bringt Pendler damit zum Verzweifeln. Im Grenzabschnitt zu Luxemburg ist das an der Trier-Autobahn A64 hinter der Abfahrt Trier und an der A8 in Richtung Saarbrücken, kurz hinter Schengen. Die Luxemburger Regierung bietet den Betroffenen jetzt Abhilfe: mit einer eigens eingerichteten E-Mail-Adresse.
Frustrierte Autofahrer können „etwaige Rückmeldungen zu den Grenzkontrollen“ so direkt an das Innenministerium schicken, wie ein Sprecher dem Tageblatt bestätigt. Die Adresse richte sich an alle, die von den Kontrollen betroffen sind. Was dann mit den Mitteilungen passieren soll, bleibt unklar. Das Tageblatt hat trotz Nachfrage keine Antwort erhalten.
Die Gemeinden Grevenmacher und Mertert haben auf den sozialen Medien ihre Bürger über die neue Kontaktstelle informiert. (dr)
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Wenn ich einen Palästinenserschal um den Kopf wickle, dann werde ich angehalten sonst nicht.
Das kann ein Fall von verdachtsunabhängiger Kontrolle auf Grundlage äußerer Merkmale sein – also sogenanntes Racial oder Ethnic Profiling.
In Deutschland ist das problematisch: Die Polizei darf in Grenzregionen (§ 23 BPolG) zwar verdachtsunabhängig kontrollieren, z. B. zur „Verhinderung unerlaubter Einreise“. Aber diese Kontrollen dürfen nicht auf Äußerlichkeiten wie Hautfarbe, Kleidung oder Kopfbedeckung allein basieren. Wenn man regelmäßig oder gezielt nur wegen des Aussehens oder politisch konnotierter Kleidung kontrolliert, kann das einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen.
Einfach mal probieren.