Mittwoch17. Dezember 2025

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Luxemburg-StadtRue du Fossé wird zur Fußgängerzone – Poller regeln ab Samstag die Zufahrt

Luxemburg-Stadt / Rue du Fossé wird zur Fußgängerzone – Poller regeln ab Samstag die Zufahrt
Am Freitag wurde noch einmal letzte Hand an den neuen Zufahrtssperren angelegt; am Wochenende nun gehen diese in Betrieb Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Lange Zeit war es Thema, ab Samstag ist es Realität: Die rue du Fossé in der Hauptstadt wird zur Fußgängerzone. Neue Poller machen Schluss mit ordnungswidrigem Durchgangsverkehr. 

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 25. Regentschaftsjubiläum von Großherzog Henri am Samstag und dem Vorabend des Nationalfeiertags am Sonntag wird es am Wochenende viele Menschen in die Oberstadt ziehen. Dabei dürfte einigen eine Neuerung ins Auge fallen: Die Zufahrt zur rue du Fossé – die u.a. zwischen dem „Knuedler“ und dem großherzoglichen Palast verläuft – wird künftig durch elektrische Poller geregelt. Ab Samstag ist die Straße nämlich eine Fußgängerzone.

Bereits seit November 2020 ist die Durchfahrt durch die bislang als Begegnungszone ausgewiesene Straße für den allgemeinen Fahrzeugverkehr untersagt. Lediglich Anwohnerinnen und Anwohner sowie Lieferdienste dürfen die rue du Fossé mit maximal 20 km/h befahren. „Diese Regelung wurde nicht respektiert. Daher wird die Straße nun offiziell zur Fußgängerzone erklärt. Die Poller dienen dazu, den Zugang wirksam zu kontrollieren“, erklärt Laurent Vanetti, Leiter des Bereichs „Circulation“ bei der Stadt Luxemburg.

Durchgangsverkehr verboten

Die versenkbaren Elemente wurden innerhalb etwa einer Woche installiert und sind ebenfalls ab Samstag in Betrieb – wie Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt zu Wochenbeginn in der Sitzung des hauptstädtischen Gemeinderats ankündigte. Zwischen 6 und 10 Uhr morgens sowie 18 bis 22 Uhr abends bleiben die Poller abgesenkt, um Lieferfahrzeugen die Zufahrt zur Oberstadt zu ermöglichen. Auch in diesen Zeitfenstern ist die Durchfahrt für andere untersagt. Städtische Busse und Fahrräder sind aber zugelassen. In dem gemeinsam genutzten Bereich haben Fußgängerinnen und Fußgänger grundsätzlich Vorrang.  

Die Poller sind an eine Zentrale des städtischen Verkehrsdienstes angeschlossen, die laut dem Mobilitätsschöffen rund um die Uhr ein Auge auf das Geschehen hat: „Um zu garantieren, dass die hineinkommen, die das müssen.“ Die Neuerung soll einem Begleitdokument zur Gemeinderatssitzung der Verkehrsberuhigung dienen. Patrick Goldschmidt betonte am Montag jedoch: „Es sind auch Anti-Terror-Poller.“ Er berichtete, dass letzte Woche während der „Fête de la musique“ – als viele Menschen in der Hauptstadt unterwegs waren – mehrere Autos durch den „Gruef“ fuhren: „Das ist extrem gefährlich und es kann schnell etwas passieren. Deshalb bin ich froh, dass die Poller ab Samstag in Betrieb sind.“

Alles andere als froh werden einige Verkehrsteilnehmer sein, wenn sie vor den versenkbaren Pfosten stehen. Die Stadt rät dringend, die Beschilderung zu beachten und die rue du Fossé gar nicht erst anzufahren. Wer aus Unachtsamkeit dennoch dort landet, kann das Stadtzentrum über die rue du St-Esprit wieder verlassen – bewegt sich dabei jedoch weiterhin im rechtswidrigen Bereich. Die Menschen aus der Umgebung wurden laut Stadt per Infoblatt im Briefkasten über die Änderungen informiert, zusätzlich weisen Schilder vor Ort darauf hin.

Poller an 13 Orten

In der Ratssitzung am Montag begrüßte die Opposition die Installation der Poller. Rat François Benoy (déi gréng“) erinnerte daran, dass seine Partei bereits 2020 entsprechende Fahrzeugsperren für die rue du Fossé gefordert hatte. Aus der Sicht der Oppositionspartei hätte die Stadt die Maßnahme früher und weniger aufwändig umsetzen können. Laut Patrick Goldschmidt wartete man mit der Installation jedoch, bis größere Baustellen in der Umgebung – etwa am „Knuedler“ – abgeschlossen waren. Mit der neuen Anlage sind inzwischen an 13 Orten solche Sperrpfosten installiert. 

Das gilt laut Straßenverkehrsordnung

Ab Samstag ist die rue de Fossé eine Fußgängerzone. Laut Straßenverkehrsordnung handelt es sich dabei um „eine Einheit von Straßen und Plätzen, die für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind, deren Ein- und Ausgänge als solche gekennzeichnet sind und deren Zugang den Fußgängern vorbehalten ist; der Zugang kann den Fahrzeugen der Anwohner und ihrer Lieferanten sowie anderen Kategorien von Nutzern innerhalb der von den zuständigen Gemeindebehörden festgelegten Grenzen gestattet werden.“ Bei Regelverstößen sieht der „Code de la route“ unter anderem folgende Strafen vor: Fahren außerhalb der erlaubten Zeiten oder ohne ein von der Gemeinde ausgestellte Kennzeichnung (74 Euro), Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h (49 Euro bei einer Überschreitung von 15 km/h oder weniger; 145 Euro und zwei Punkte bei einer Überschreitung von mehr als 15 km/h) und Missachtung der Vorfahrt für Fußgänger (145 Euro und zwei Punkte). 

Die Grünen wiesen noch darauf hin, dass es bei anderen Anlagen in der Hauptstadt zum Teil schwer ist, mit z.B. einem Cargobike vorbeizukommen. Laut Patrick Goldschmidt beträgt der Abstand zwischen den einzelnen Sperren 70 Zentimeter. Der Mobilitätsschöffe versprach, dies mit dem zuständigen Dienst zu besprechen: „Wir schauen, was man machen kann.“ Am Montag waren am „Knuedler“ übrigens nur die Poller Thema. Dass die rue du Fossé zur Fußgängerzone wird, blieb dabei erstaunlicherweise unerwähnt. 


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– Rue du Fossé könnte zur Fußgängerzone werden – eine Entscheidung steht noch aus

Dunord Hagar
21. Juni 2025 - 22.34

Mam Bausch war et schon schlëmm, mä mam Backes ass et just nach katastrophal!

Staater
21. Juni 2025 - 10.21

Super, richteg an endlech