Samstag18. Oktober 2025

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FrankreichRechtspopulistin Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt

Frankreich / Rechtspopulistin Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt
Für die rechte Partei und Le Pens politische Ambitionen ist das Ergebnis des Prozesses ein Desaster Foto: AFP

Das Urteil gegen Marine Le Pen trifft Frankreichs Rechtsnationale hart. Trotz einer möglichen Berufung ist die Präsidentschaftskandidatur der beliebten Politikerin dadurch blockiert.

Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen kann aller Voraussicht nach nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Nach einem Schuldspruch wegen Veruntreuung von Geldern durch Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament verhängte das Gericht in Paris mit sofortiger Wirkung die Strafe der auf fünf Jahre befristeten Unwählbarkeit für politische Ämter.

Außerdem verurteilte das Gericht die 56-Jährige zu zwei Jahren Haft per Fußfessel. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Noch bevor die Vorsitzende Richterin das komplette Urteil und die vollständige Strafe gegen Le Pen verkündete, verließ die Politikerin den Gerichtssaal.

Das Urteil kann angefochten werden. Es gilt gemeinhin aber als unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen Ergebnis kommen würde.

Heikles Urteil

Für die rechte Partei und Le Pens politische Ambitionen ist das Ergebnis des Prozesses ein Desaster. Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden. Dennoch gilt es aufgrund der großen Beliebtheit von Le Pen als heikel – auch moderate Politiker hatten Bedenken angemeldet, da es das Narrativ befeuern könnte, das Urteil sei politisch motiviert, um Le Pen als Präsidentin zu verhindern.

Berufung von Le Pen wird erwartet

„Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird mit vorläufiger Vollstreckung, und das ist, glaube ich, von Anfang an das Ziel dieser Operation“, hatte Le Pen auf die Forderung der Anklage reagiert, ihre Unwählbarkeit für politische Ämter vorläufig und sofort vor Rechtskraft des Urteils umzusetzen.

Unabhängig davon wird erwartet, dass Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegt und ein langer Weg durch die gerichtlichen Instanzen folgt. Bis zum Ende der Wahlperiode kann Le Pen aber weiter als Abgeordnete im Parlament sitzen, wo sie Fraktionsvorsitzende ist.

Zentraler Vorwurf in dem Prozess war, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Die Affäre hatte Le Pen und ihre Partei seit Jahren belastet.

Rassemblement National so stark wie nie

Das Debakel vor Gericht trifft die rechtsnationale Partei in Frankreich in einem ungünstigen Moment, denn schon seit einer Weile ist sie beständig auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so stark vertreten wie noch. Die von ihrem kürzlich gestorbenen Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und verzichtete auf allzu radikale Positionen, um sie auch in breiteren Schichten der Bevölkerung wählbar zu machen.

Der bisherige Plan war gewesen, dass bei einem Sieg Le Pens bei der Präsidentschaftswahl und einem Sieg ihrer Partei bei der nachfolgenden Parlamentswahl RN-Chef Jordan Bardella (29) Premierminister geworden wäre. Ob Bardella nun für das Präsidentenamt kandidieren will, ist noch nicht bekannt.

Le Pen wies Vorwürfe stets zurück

In der Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von EU-Mitarbeitern hatte Le Pen die Vorwürfe stets zurückgewiesen. «Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben», sagte sie im Prozess. Mit ihr wurden acht weitere Abgeordnete ihrer Partei im Europaparlament schuldig gesprochen, sowie 12 parlamentarische Assistenten. Im Raum stand die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere französische Europaabgeordnete.

Leila
2. April 2025 - 12.32

Macheath, zur Kenntnis genommen.

Macheath
2. April 2025 - 8.00

@Leila: Da hattte ich wohl gut gezielt. Vielleicht mit zu grossem Geschütz. Glatter Durchschuss.
Übrigens: Haben Sie auch eine Meinung zum Artikelinhalt, oder pöbeln Sie hier nur herum?

Leila
1. April 2025 - 17.24

Wer hier aus der Kiste springt, bin mit Sicherheit nicht ich! Warum benötigen Sie so viele Wörter für einen nichtssagenden, aber hysterisch anmutenden Satz (fünf Zeilen - schon fast eine Kunst) der mir am A. vorbeigeht? Schlafen Sie gut heute Nacht

John G.
1. April 2025 - 13.52

Mit dem ersten Kommentar von « Lucilinburhuc » war für mich eigentlich alles gesagt. Danke dafür, und weiter so!
(Kein aufgeklärter und vernünftig denkender Mensch wünscht sich weder solche Vogelscheuchen, noch deren Vorbilder und Kopien, an die Hebel der Macht).

Macheath
1. April 2025 - 13.05

@Leila: interessant - und vielleicht auch entlarvend - ist besonders, wie Sie hier aus der Kiste springen (einen einfachen Schreibfehler als Aufhänger benutzend) , so als wären Sie mit Ihrem weiblichen Vornamen trollhaft in Personalunion mit den genannten Kommentatoren, einschliesslich dem Mann mit 4 Buchstaben (wobei mir -zugegeben- zu letzterem nur eine hier nicht näher zu erläuternde Assoziation einfällt).
Und: Tageblatt lesen nur um sich an den Kommentaren aufzugeilen, die man selber nicht zustande bringt, das ist ja nun auch irgendwie grenzwertig.😉…

Leila
31. März 2025 - 22.16

Ich brauch keine "WOLL"tat beim Kommentare lesen, eine Welt von Ja-Sagern wäre schrecklich öde und langweilig! Macht gerne weiter, Luxmann, Jemp, Barriera & Co, ihr seid keine Langweiler, sondern gut! Schade, dass einer bei der Aufzählung fehlt, wenn er mal aufhört zu schreiben, lese ich das tb nicht mehr. Leider macht er sich etwas rar, der Mann mit den vier Buchstaben... seine Kommentare sind die besten!

Lux Fiat
31. März 2025 - 20.04

Welch ein Wolltat diese Kommentare. Nicht wegen ihrer Couleur aber vor allem wegen der Argumentation der Autoren. Mal ein anderes Level wie Luxman, Jemp, Bareira und co.

Menni
31. März 2025 - 19.58

Da hats funktionniert,warum happert es dann in Luxusburg
an manchen kriminellen, ähnlichen Problemen,diese zu verurteilen.
All Kommentar überflüssig.

Guy Mathey
31. März 2025 - 16.25

Tja, da hat es die Saubermänner (und -Frauen) des RN diesmal doch glatt erwischt! Schön zu lesen, dass in Frankreich der Rechtsstaat doch noch lebendig ist.
Allerdings wird Le Pen wohl schnell ersetzt und die Opferrolle von der Partei inszeniert und ausgeschlachtet werden.
Ein Verbot der demokratiebedrohenden rechtsextremen Parteien muss demnach endlich konkretisiert werden.

Macheath
31. März 2025 - 14.46

Hat denn niemand der Dame gesagt, dass in unseren Gegenden - im Gegensatz zu den Gepflogenheiten unserer amerikanischen Zeitgenossen - das 11. Gebot immer noch vorrangig gilt? (« Lass dich nicht erwischen »)
Auch von der Konsequenz und Unbeirrbarkeit des Urteils könnten sich die amerikanischen Gerichte eine Scheibe abschneiden. Die Franzosen sind dabei natürlich im Heimvorteil, weil mit dem dafür notwendigen geschichtlichen Hintergrund ausgerüstet, indem die Republik und Demokratie mittels bewährter Rübe-ab-Prozedur durchgesetzt wurde, während sich auf der anderen Seite des Pazifiks die aktuellen freiheitlichen politischen Errungenschaften etwas später mittels Eroberung fremden Territoriums, begleitet vom Abknallen und Gemetzel von unschuldigen Eingeborenen, etablierten.

JJ
31. März 2025 - 13.21

Na also.Geht doch.
Mit der égalité und der fraternité haben die LePens es nie so genau genommen.

Lucilinburhuc
31. März 2025 - 12.41

Einen Punkt abgehagt auf meiner Wunschliste. Marie you made my day! Merci.