KriegsverbrechenPutin und die verschleppten ukrainischen Kinder

Kriegsverbrechen / Putin und die verschleppten ukrainischen Kinder
Ukrainische Staatsangehörige demonstrieren vor der russischen Botschaft in Pretoria (Südafrika) am 22. Februar 2024 Foto: AFP/Marco Longari

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Vor einem Jahr hat das Weltstrafgericht in Den Haag einen Haftbefehl gegen Putin erlassen. Es geht um ukrainische Kinder, die nach Russland verschleppt wurden. Ermittelt wird wegen Kriegsverbrechen.

Ob Wladimir Putin jemals in einer Gefängniszelle sitzen wird? Höchst ungewiss. Doch der Internationale Strafgerichtshof will nichts unversucht lassen. Das Gericht im niederländischen Den Haag befasst sich mit dem Fall verschleppter ukrainischen Kinder nach Russland. Es geht um Kriegsverbrechen, ein Vorwurf, den die russische Regierung zurückweist.

Es ist ein Jahr her, seit Chefankläger Karim Khan bekannt gab, dass Haftbefehle erlassen wurden: gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und seine Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa. Immunität hat Russlands Staatschef vor diesem Gericht nicht. „Weder eine offizielle Position noch die Macht der Patrone dürfen dazu führen, dass Verbrechen ungestraft bleiben“, sagte Khan dazu einmal. Im September wurde ein Länderbüro des Gerichtshofs in Kiew eröffnet, wo etwa zwei Dutzend Beschäftigte arbeiten sollten. Sie sollen Zeugen befragen, Beweise sammeln, Indizien abklären, Spuren suchen, kurz: alles, was es braucht, damit das Gericht für den Fall, dass es jemals zu einem Verfahren gegen Putin käme, den Vorwurf von Kriegsverbrechen belegen könnte. Es sei das größte Büro außerhalb von Den Haag, hieß es.

Seither dringt von dem internationalen Gericht mit seinen 900 Angestellten aus etwa hundert Ländern nicht viel nach draußen, Presseanfragen bleiben unbeantwortet. Dass das Weltgericht monatelang seine Aktivitäten kaum öffentlich kommuniziert: „nicht außergewöhnlich“, sagt der Völkerrechtler Helmut Aust unserer Redaktion. „Das Völkerstrafrecht verfolgt solche Verfahren mit langem Atem“, betont der Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin.

Fast 20.000 Kinder

Doch worum genau geht es? Der internationale Strafgerichtshof sieht hinreichend Hinweise dafür, dass Putin, ebenso wie Lwowa-Belowa, für die rechtswidrige Verschleppung von Hunderten Kindern seit dem 24. Februar 2022 aus den besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland verantwortlich ist. Nach Angaben aus Kiew identifizierte die Ukraine bisher sogar fast 20.000 Kinder, die nach Russland oder auch in russisch besetzte Gebiete der Ukraine gebracht worden sein sollen. Russland hat einige der Fälle sogar in Propagandavideos gezeigt, allerdings wurde hier die Geschichte erzählt, man habe Waisenkinder in Sicherheit gebracht.

Laut Völkerrechtler Aust fällt die Deportation von Kindern unter die Definition von Kriegsverbrechen im humanitären Völkerrecht und dem Römischen Statut des internationalen Strafgerichtshofs. Dieser Komplex ist Teil eines viel größeren Sachverhalts, der die Ukraine betrifft und bei dem Chefankläger Khan davon ausgeht, dass die Beweislage so gut ist, dass die Anklage zu einer Verurteilung führen könnte. Letztlich dürften also weitere Vorwürfe hinzukommen, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, also mehr mutmaßliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar Völkermord.

Der Vorwurf des Angriffskriegs, also das Verbrechen der Aggression, ist derzeit wiederum außen vor, da die Hürden dafür vor dem Strafgerichtshof besonders hoch sind und Russland ohnehin keine Vertragspartei des Rom-Statuts ist. Die Möglichkeit, dass der UN-Sicherheitsrat sich für eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof ausspricht, kommt mit Russland als Veto-Macht ebenfalls nicht infrage. Daher wird über die Einrichtung eines Sondertribunals diskutiert, um Putin auch wegen des Angriffskrieges den Prozess zu machen – doch konkrete Schritte in die Richtung stehen noch aus. Und manche befürchten, dass dadurch das Weltstrafgericht in Den Haag geschwächt würde.

123 Vertragsstaaten

Bevor dort indes ein Verfahren wegen der verschleppten Kinder vorankommt, müssten die Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa vollstreckt werden. Es gibt eine Pflicht für die 123 Vertragsstaaten des Römischen Statuts zur Kooperation, einer dieser Staaten müsste also Putin festnehmen lassen, sobald er ihr Territorium betritt. „Das wäre zum Beispiel denkbar gewesen im Fall von Südafrika“, sagt Aust mit Blick auf den Gipfel der Brics-Länder Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika im vergangenen Sommer. Doch Putin blieb dem Treffen fern. Laut dem Völkerrechtler gab es im Vorfeld „unterschiedliche Signale, wie Südafrika reagieren würde“.

2015 hatte dort ein Besuch des damaligen sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir für Ärger gesorgt, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl aus Den Haag vorliegt: Obwohl die südafrikanischen Gerichte die Regierung in einer Eilentscheidung aufforderten, Baschir festzunehmen, ignorierte diese ihre eigene Justiz.

Es ist also mehr als fraglich, ob Putin als Machthaber eines Riesenreichs jemals Untersuchungshäftling in einer Zehn-Quadratmeter-Zelle des UN-Gefängnisses im Den Haager Stadtteil Scheveningen sein wird. Doch hier könnte die Langsamkeit, mit der die Mühlen der Justiz auch international mahlen, von Vorteil sein. Völkerrechtler Aust sagt: „Ausschließen kann man daher nicht, dass Putin irgendwann in Zukunft in Den Haag vor Gericht steht. Aber vermutlich kann dieser Haftbefehl – wenn überhaupt – nur Wirkung zeigen, wenn es einen Regimewechsel in Russland gibt.“