Montag15. Dezember 2025

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BetrugPolizei warnt vor falschen Zahlungsaufforderungen

Betrug / Polizei warnt vor falschen Zahlungsaufforderungen
Per SMS oder E-Mail: Betrüger verschicken ihre Zahlungsaufforderungen digital – im Gegensatz zur Polizei Foto: Monika Skolimowska/dpa

Betrugsversuche über SMS und E-Mail gehören inzwischen zum Alltag der meisten Menschen, die irgendwann mal ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse im Internet in ein Eingabefeld getippt haben. Häufig sind es Informationen zu Paketen, die man angeblich über einen Link verfolgen kann, oder aber gefälschte Aufforderungen von Banken, sich einzuloggen, damit die Betrüger die Login-Daten abgreifen können. Eine relativ neue Masche, vor der die Polizei warnt, ist besonders dreist: Die Betrüger geben sich als Polizei aus und fordern ihre Opfer zur Zahlung von angeblich nicht beglichenen Bußgeldern auf. Sie drohen, dass die Strafe sich erhöht, falls der oder die Betroffene nicht sofort zahlt.

Die Polizei erinnert in dem Zusammenhang an folgende Ratschläge:

  • Lassen Sie sich niemals durch Androhung einer Geldstrafe oder einer Erhöhung der Strafe unter Druck setzen.
  • Nehmen Sie sich die Zeit, eine Nachricht zu überprüfen und im Zweifelsfall einer anderen Person zu zeigen.
  • Mitteilungen, die Tippfehler enthalten oder Auffälligkeiten in der Formulierung aufweisen, können auf einen Betrug hinweisen.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen Betrug handelt, kontaktieren Sie die Verwaltung, die Institution oder die Firma, in deren Namen die falsche Nachricht verschickt wurde, über den gewohnten Kontaktweg oder Kanal, z.B. über ein Kontaktformular oder eine offizielle E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. 

Zahlungsaufforderungen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen in Luxemburg erreichen Sie ausnahmslos immer über den Postweg. Auch wenn die Polizei mittlerweile gerne mit LU-Alert herumexperimentiert, kommt Ihre Zahlungserinnerung für das unbezahlte Parkknöllchen also immer noch in Ihren Briefkasten. (Red.)

Jemp
17. Januar 2025 - 0.46

A propos Punkt 1 der Ratschlaege der Polizei: Passen Sie ja nur auf, dass Sie ihr 49 € Knoellchen wegen des Verkehrsverbrechens des Ueberschreitens der Hoechstgeschwindigkeit um 4 km/h schoen puenktlich bezahlen, sonst wird es naemlich tatsaechlich erheblich teurer. Ausserdem hat der Staat anscheinend kein Problem damit, sie bis zum Ende des Universums zu verfolgen um solche Schwerverbrechen zu ahnden und ihre Schulden einzutreiben, koste es was es wolle. Aber so kleine Betruegereien, wie oben im Artikel beschrieben sind wohl eher Bagatellen, werden kaum weiterverfolgt und sowieso von der Justiz klassiert. Uebrigens: Hatte die CSV nicht mal laut getoent und gedoent, sie wuerde Bauschs Radare ein wenig entschaerfen und ein bisschen Toleranz bei winzigen Ueberschreitungen ausueben?