30. Dezember 2025 - 17.32 Uhr
Akt.: 30. Dezember 2025 - 17.33 Uhr
Illegaler HandelPolizei räumt 200 Kilo Sprengstoff aus stillgelegter Tankstelle in Rosport
In einer stillgelegten Tankstelle in Rosport hat die Polizei ein illegales Lager für Pyrotechnik ausgehoben. Die sichergestellten Explosivstoffe wurden in einem Wohngebiet ohne die nötigen Sicherheitsvorkehrungen gelagert, wie die Luxemburger Staatsanwaltschaft in einem Presseschreiben am Dienstagnachmitttag mitteilt.
Die Ermittlungen begannen nach einem Hinweis, dass in einem leerstehenden Tankstellengebäude in Rosport große Mengen pyrotechnischen Materials gelagert und damit gehandelt wurde – jedoch ohne die dafür notwendige „commodo“-Genehmigung, die für den Betrieb eines solchen Lagers gesetzlich vorgeschrieben ist.
„Diese Situation rechtfertigte ein dringendes Eingreifen sowie eine sofortige Mobilisierung der Ordnungskräfte“, heißt es weiter in dem Schreiben. Die Durchsuchung fand am späten Nachmittag des 29. Dezember statt. Dabei wurden insgesamt 1.140 Kilogramm Feuerwerkskörper sichergestellt – davon 197,3 Kilogramm reine Explosivmasse.
Verdacht auf Geldwäsche
Die Justiz nennt eine natürliche sowie eine juristische Person als Ziel der laufenden Ermittlungen. Ihnen werden Verstöße gegen das Gesetz über klassifizierte Betriebe sowie Geldwäsche zur Last gelegt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Diekirch hat die Untersuchung der Abteilung Waffen und Sprengstoffe der Kriminalpolizei übertragen.
Neben der Beschlagnahmung der Feuerwerkskörper wurden auch Unterlagen zur Buchhaltung und mutmaßlich aus den Straftaten stammende Vermögenswerte gesichert. Der Bereitschaftsdienst für logistische und technische Unterstützung der Polizei (SALT) und die Waffenkammer der Polizei sowie die ITM (Inspection du travail et des mines) waren an dem Einsatz beteiligt.
Strafrahmen bis zu mehreren Millionen Euro
Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass die betroffenen Personen bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. Im Fall eines Schuldspruchs drohen allerdings empfindliche Strafen. Solche Verstöße können mit Freiheitsstrafen zwischen acht Tagen und sechs Monaten sowie Geldbußen von bis zu 125.000 Euro geahndet werden.
Für den Vorwurf der Geldwäsche sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren und Geldstrafen von bis zu 1,25 Millionen Euro vor. Bei juristischen Personen kann die Geldstrafe sogar bis zu 12,5 Millionen Euro betragen. Auch eine verpflichtende Einziehung der Gewinne aus den illegalen Aktivitäten ist gesetzlich vorgesehen. (WiR)
De Maart
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