Letzten Mittwoch am frühen Abend in der rue Beyren in Flaxweiler: Ein Polizeiwagen hält vor einem Haus, drei Beamte steigen aus und klingeln an der Haustür. Sie werden einige Zeit im Haus verbringen und bekommen nach rund einer Stunde Verstärkung von Beamten in einem Polizeitransporter. Resultat der Hausdurchsuchung: Mit einem halben Dutzend Gewehren, einigen Pistolen und großen Tüten voll Munition verlassen die Beamten das Haus. Der Hausbesitzer darf in seinen eigenen vier Wänden bleiben.
Im offiziellen Polizei-Bulletin an die Presse ist in den Tagen danach nichts von einem Polizeieinsatz in Flaxweiler zu lesen. Auf Tageblatt-Nachfrage bei der Polizei vom Freitagmorgen meldete sich am Montag die Staatsanwaltschaft mit einer offiziellen Bestätigung des Einsatzes: „Bei der Intervention vom vergangenen Mittwoch handelte es sich nicht um eine Hausdurchsuchung (’Perquisition’), sondern um eine Polizeikontrolle im Bereich Waffen. Sie fand auf Anordnung des Justizministeriums statt“, hieß es vonseiten der Justiz.
Es habe sich dabei herausgestellt, dass der Mann, der im Besitz eines Waffenscheins ist, seine Waffen nicht fachgerecht aufbewahrt hätte. Einige seien im Safe gewesen, einige aber auch durch die Wohnung verstreut, so die Justiz weiter. Da dies eine Straftat darstelle, wurden die Waffen und die Munition nach Artikel 39 des Waffengesetzes von der Polizei sichergestellt. Im Artikel 39 des Gesetzes vom Februar 2022 geht es um die Lagerung von Waffen. Er sieht zum Beispiel vor, dass Waffen ungeladen, weggesperrt und von der Munition getrennt aufbewahrt werden müssen
Der Besitzer riskiert nun, seinen Waffenschein zu verlieren. Dieser muss prinzipiell nach fünf Jahren erneuert werden. Um die 16.000 Waffenscheine sind momentan in Luxemburg ausgestellt, für ungefähr 85.000 Waffen. Diese Zahlen nannte Luc Reding, Jurist im Justizministerium, im Januar im RTL-Interview.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können