Gerichtsurteil„Pirat“ Daniel Frères würde Parteiamt nach Ausräumen der Tierschutz-Vorwürfe wieder aufnehmen

Gerichtsurteil / „Pirat“ Daniel Frères würde Parteiamt nach Ausräumen der Tierschutz-Vorwürfe wieder aufnehmen
Der „Pirat“ und bekennende Tierschützer Daniel Frères wurde eigenen Aussagen zufolge zu Unrecht verurteilt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Nachdem er zu Haft- und Geldstrafen verurteilt worden ist, hat der Luxemburger Politiker Daniel Frères sein Amt im Vorsitz der Piratenpartei niedergelegt. Das teilte die Partei am Samstagmorgen mit.

Daniel Frères, Mitglied des Remicher Gemeinderats und Präsident der Tierschutzorganisation „Give us a Voice“, ist nicht mehr im Präsidium der Piratenpartei. Das hat die Partei am Samstagvormittag in einer Mitteilung an die Presse bekannt gegeben.

Der bekennende Tierschützer war am Freitag vom Bezirksgericht in Luxemburg zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie zur Zahlung von 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter sahen es denn auch als erwiesen an, dass Frères sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen kranken Hund angeeignet hatte, um ihn behandeln zu lassen. Dabei soll er auch einen ermittelnden Polizisten belogen haben.

Neben dem Politiker musste sich auch ein Tierarzt gegenüber dem Gericht verantworten. Letzterer wurde allerdings in erster Instanz von den Vorwürfen freigesprochen. Frères will indessen gegen das Urteil in Berufung gehen. Trotzdem hat er am Samstag bei einer Sondersitzung der Parteiführung angeboten, sein Parteiamt niederzulegen.

Frères habe das Präsidium noch am Freitagabend von dem Urteil in Kenntnis gesetzt. Daraufhin habe die Partei sofort ein Treffen für den folgenden Morgen einberufen, um rasch auf die Umstände reagieren zu können, wie aus einer Mitteilung der Parteispitze hervorgeht. Dabei habe Frères den Parteikollegen versichert, als Tierschützer gehandelt zu haben, um einem Hund in Not zu helfen. „Die Piraten haben immer betont, dass der Tierschutz in Luxemburg endlich einen gesetzlichen Rahmen erhalten soll, der dringend notwendig ist, um jedem Tier in Not legal und schnell helfen zu können“, schreibt die Parteiführung in der Mitteilung an die Presse. Daran werde man auch weiterhin festhalten.

Frères selbst betont auf Anfrage des Tageblatt, sein Amt gerne wieder aufzunehmen, wenn die Vorwürfe gegen ihn ausgeräumt seien. Er gehe davon aus, dass das Urteil in Berufung revidiert werde. Er habe sich nach wie vor nichts vorzuwerfen, sondern lediglich „einem Tier geholfen, das in Not war“. Das sei auch mit dem vollen Wissen und Einverständnis der Halterin geschehen. Erst später sei es zu Unstimmigkeiten gekommen, als auch ein beteiligter Tierarzt sich geweigert habe, den Hund, dem eine gebrochene Pfote in zwei Operationen gerichtet werden musste, zurück in die ursprüngliche Obhut zu geben. Die Einzelheiten seien im Verlaufe des Prozesses dann vollkommen falsch wiedergegeben worden.