Sonntag2. November 2025

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MedienberichtPascal Ricquier wirft CGFP-Gewerkschaftern ein „komisches Spiel“ vor 

Medienbericht / Pascal Ricquier wirft CGFP-Gewerkschaftern ein „komisches Spiel“ vor 
Pascal Ricquier war bis 2023 Präsident der Polizeigewerkschaft SNPGL Foto: Editpress/Julien Garroy

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Ein Interview wie eine Handgranate: Im Gespräch mit dem öffentlich-rechtlichen Radio 100,7 erhebt Pascal Ricquier schwere Vorwürfe gegen einstige Weggefährten von der CGFP. Insbesondere die abgewählte SNPGL-Präsidentin Marlène Negrini, aber auch Christian Schleck vom Dachverband von Polizei und Armee bekommen einiges an Schrapnell ab – von Klientelismus hin zur Manipulation von Gewerkschaftsstatuten.

Pascal Ricquier, der Ex-Präsident der Polizeigewerkschaft SNPGL, hat am Dienstagmorgen bei Radio 100,7 eine ganze Reihe an Salven gegen die Gewerkschafter der CGFP abgefeuert. Er wirft Christian Schleck, dem Präsidenten der Armeegewerkschaft, ein „komisches Spiel“ vor: Schleck soll ihn ausgebootet haben, um selbst seinen Platz in der Beamtenkammer CHFEP zu übernehmen. Auch habe Schleck den anderen Vertreter der Polizeigewerkschaft, Marco Richard, als „Membre suppléant“ auf die „Ersatzbank“ verbannt. Ricquier und Richard sind beide pensionierte Polizeibeamte in der Beamtenlaufbahn B. Schleck war am Dienstagmorgen nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Ricquiers Vorwürfe enden allerdings nicht bei Schleck: Auch seine Nachfolgerin bei der SNPGL, Marlène Negrini, bekam im Interview ihr Fett weg. Laut Ricquier habe sie trotz anderslautender Absprachen intrigiert, um eine Rückkehr von Ricquier in die SNPGL zu verhindern. Ricquier war im August 2023 zurückgetreten – „aus persönlichen Gründen“, behauptet er. Kurz darauf hatte er auf der Liste der CSV für die Parlamentswahl kandidiert. Nun soll das Exekutivkomitee des SNPGL allerdings Ricquier gebeten haben, zurückzukehren. „Bis Mitte Dezember waren alle damit einverstanden“, sagt Ricquier. „Ich habe mit allen geredet.“ Dann habe sich allerdings der Wind gedreht und Marlène Negrini habe mittels einer „Last Minute“-Statutenänderung versucht, Ricquiers Rückkehr zu verhindern. Konkret sagt Ricquier: „Déi Statutenännerung soll virgesinn, datt engersäits all Pensionär, fir kënnen einfach Member am SNPGL ze sinn, muss vum Conseil d’administratioun validéiert ginn, wat bis elo ni war. Dat heescht, datt e Pensionär net méi ka President ginn.“

Das sei auch der Grund gewesen, weshalb die anderen Mitglieder des Komitees der SNPGL Negrini ihres Postens enthoben haben. Der Vorwurf, dass die Statuten geändert werden sollten, um Pensionären Schlüsselpositionen in der SNPGL zu verwehren, wiegen schwer. Von dieser Regelung wären laut Ricquier rund 540 Personen betroffen. Marlène Negrini wollte auf Nachfrage des Tageblatt zum aktuellen Zeitpunkt keine Stellung beziehen.

Ricquier war selbst als Mitglied der SNPGL lange Jahre Mitglied der CGFP. Für die Wahlen der CHFEP im März tritt er allerdings für den OGBL an. Dieser Gewerkschaftswechsel hatte bereits vor Kurzem Aufsehen erregt.

Wie funktionieren Wahlen für die CHFEP

Zwischen dem 6. und dem 26. März wählen Beamte und Angestellte des Staats und der Gemeinden ihre neuen Repräsentanten in der Beamtenkammer CHFEP. Die Abstimmung erfolgt per Briefwahl mit einem anonymen Stimmzettel. Ein Stimmzettel, der der Wählergruppe des jeweiligen Wählers entspricht, wird ihm per Post an seine Wohnadresse zugeschickt. Nach dem Ausfüllen sendet der Wähler den Stimmzettel in einem vorfrankierten Umschlag spätestens bis zum 26. März 2025 an das Wahllokal zurück.

Jeder Wähler wählt seine Vertreter in der Wählergruppe, der er angehört, und auf Grundlage der Listen, die insbesondere von den verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen eingereicht wurden. Die Wählergruppen orientieren sich an der jeweiligen Karriere – jede „Groupe de traitement“ schickt ihre Repräsentanten, genauso gibt es nochmal eine Trennung zwischen Beamten und Angestellten. Insgesamt entsenden zehn Wählergruppen 29 Vertreter in die CHFEP. Wahlberechtigt sind rund 60.000 Personen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der „Fonction publique“ (Link).