Über drei Tage ist der Prozess gegen den ehemaligen Jugendtrainer der Escher Jeunesse vor der 13. Kriminalkammer angesetzt, der am Dienstagmorgen beginnt. Mitangeklagt ist der Vater eines Spielers. Dem Trainer wird unter anderem Totschlag („meurtre, sinon coups et blessures ayant entraîné la mort sans intention de la donner“, „coups et blessures volontaires ayant entraîné une incapacité de travail personnel“ und „menace verbale d’un attentat punissable d’une peine criminelle“) vorgeworfen, dem Vater schwere Körperverletzung („coups et blessures volontaires ayant entraîné une incapacité de travail personnel“).
Was war geschehen? Am frühen Freitagabend des 20. Januar 2023 hatte ein 25-jähriger Mann mit zwei Messern bewaffnet den Jeunesse-Trainingskomplex in der Escher Hiehl betreten. Dort trainierten gerade die Minimes (unter 13 Jahre alt) des Vereins. Nach der Pressemitteilung der Justiz von damals hatte der Mann verbal gedroht und physisch Spieler und Trainer angegriffen. Er wurde daraufhin von mehreren Personen verfolgt, noch auf dem Spielfeld gestellt und außer Gefecht gesetzt. Kurz zuvor hatte der Angreifer laut Justiz seine beiden Messer weggeworfen. „Zu diesem Zeitpunkt stellte der Mann keine Gefahr mehr dar“, hieß es wortwörtlich in der Pressemitteilung.
Eine der Personen, die den Angreifer neutralisiert hatten, griff sich eines der Messer und stach mehrmals zu. Auch soll er mit einem großen Stein zugeschlagen haben. Es handelte sich um den damals 22-jährigen Minimes-Trainer. Der Hauptverdächtige verbrachte mehrere Monate im Untersuchungsgefängnis in Sanem, ehe er im Sommer 2023 auf freien Fuß gelassen wurde.
Schnell entbrannte eine Diskussion über die Deutung der Tat: „Kaltblütiger Mord im Affekt“ oder ist der Trainer ein „Held, der 26 Kinder gerettet“ hat? Das Gericht muss also klären, ob es sich um legitime Verteidigung oder um einen Notwehrexzess handelte. Die Mitteilung der Justiz deutete auf Letzteres hin. Genaue Auskunft darüber könnte die Identität des 25-jährigen Angreifers geben und die Antwort auf die Frage, ob er und der Jugendtrainer sich gekannt hatten.
Wer war der Angreifer, der zum Opfer wurde?
Augenzeugen zufolge handelte es sich beim Angreifer und Opfer um niemanden aus dem Umfeld des Vereins oder des Luxemburger Fußballs. Auch hatte, übereinstimmenden Aussagen zufolge, die Auseinandersetzung lange vor der eigentlichen Tat begonnen. Der Angreifer soll bereits vorher am Trainingsfeld gewesen sein. Es war zu heftigen verbalen Auseinandersetzungen gekommen. So heftig, dass die Polizei informiert wurde. Allerdings war der Mann bei Ankunft der Beamten nicht mehr vor Ort, sodass diese wieder abzogen. Eine gute halbe Stunde später, gegen 18.00 Uhr, sei er, bewaffnet mit den beiden Messern, auf den Trainingskomplex zurückgekehrt.
26 Nachwuchsspieler sollen am Training teilgenommen haben. Sie wurden eiligst in die Kabinen geschickt. Drei Trainingsfelder gibt es am Komplex in der Hiehl. Am untersten davon, bei den Vereins-Containern, spielte sich das Drama ab. Als die Polizei, diesmal mit einem Großaufgebot, kurz nach 18.00 Uhr ein zweites Mal an diesem Abend an den Trainingsplätzen ankam, war der Kampf bereits zu Ende. Der 25-Jährige wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, wo er notoperiert wurde, allerdings seinen schweren Verletzungen erlag. Über die Identität des Toten machte die Justiz keine Angaben. Schnell hatte das Gerücht die Runde gemacht, dass es sich um einen Asylsuchenden gehandelt habe. Ob es wirklich so war, wird der Prozess zeigen.
Im Visier der Behörden waren zunächst mit dem Bruder des Trainers und zwei Vätern von Jugendspielern auch weitere Beteiligte am tödlichen Zwischenfall. Sie blieben auf freiem Fuß und sahen sich Vorwürfen des versuchten Totschlags („tentative de meurtre“), der schweren Körperverletzung („coups et blessures volontaires“) und unterlassener Hilfeleistung („non-assistance à une personne en danger“) ausgesetzt. Allesamt wurden sie kurz nach dem Zwischenfall mehrere Stunden lang von der Staatsanwaltschaft gehört. Vor Gericht verantworten muss sich ab Dienstag neben dem Hauptangeklagten einer der Väter.
De Maart

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