Nicht leichtfertig einsperren

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Kürzlich wurden im Laderaum eines Lastwagens vier Personen aus dem Iran aufgegriffen.

Am 7. September wurden auf der Raststätte Aire de Berchem im Laderaum eines Lastwagens vier Personen aus dem Iran aufgegriffen. Dabei handelt es sich um einen Einzelfall, der in den letzten Monaten so noch nicht vorgekommen ist. Das geht aus der Antwort von Außenminister Jean Asselborn und Justizminister Felix Braz auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Laurent Mosar (CSV) hervor.

Ein Lkw-Fahrer aus Italien sei in seiner Pause an besagtem Rastplatz auf verdächtige Geräusche aufmerksam geworden, die aus seinem Laderaum kamen. Er habe daraufhin die Polizei benachrichtigt. Die Polizei entdeckte daraufhin vier Personen aus dem Iran, die sich in dem Laster versteckt hatten. Sie wurden zur Polizeiwache gebracht, durchsucht und ihnen wurden Fingerabdrücke genommen. Ihre Identität wurde überprüft.

Allem Anschein nach habe der Lkw-Fahrer mit der ganzen Sache nichts zu tun. RTL hatte berichtet, ein Schleuser habe den Lkw aufgebrochen und die Personen darin versteckt. Anders als in den Medienberichten geschrieben, handele es sich allerdings nicht um Menschen, die in Frankreich Asyl beantragt hatten. Die vier Personen hätten im Übrigen in Luxemburg kein Asyl beantragt.

Anders als RTL damals berichtet habe, sei eine Überbelegung der Abschiebehaftanstalt nicht der Grund, weshalb die vier Personen nicht weiter festgehalten wurden, so die beiden Minister in ihrem Antwortschreiben. Vielmehr hätten die vier sich nichts zu Schulden kommen lassen, das eine solche Maßnahme gerechtfertigt hätte.

Inhaftierung nicht selbstverständlich

Eine Person zu inhaftieren, bedeute einen Entzug der Freiheit und sei deshalb sehr vorsichtig anzuwenden. Das Immigrationsgesetz erlaube zwar eine solche Inhaftierung in Vorbereitung einer Abschiebung. De facto sei eine Abschiebung in den Iran allerdings sehr schwer wenn nicht unmöglich umzusetzen.

Die Minister unterstreichen in ihrem Schreiben außerdem, dass die Inhaftierung von Asylantragstellern nicht selbstverständlich ist, sondern nur in sehr begrenzten Fällen, die vom Asylgesetz geregelt sind, möglich ist. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn eine Abschiebung geplant ist, die Identität der Person festgestellt werden soll oder auch wenn die öffentliche Sicherheit durch diese Personen gefährdet ist.

Zwischen dem ersten Januar und dem 10. September sei die maximale Kapazität der 45 Plätze für männliche Junggesellen im „Centre de rétention“ 17 Mal erreicht worden.
Die 14 Räume, die für Familien und alleinstehende Frauen bereitstehen, waren in dieser Zeit nie voll belegt, schreiben die beiden Minister. Außerdem seien die Kapazitäten vor kurzem erweitert worden. Erstens seien die Zimmer für Familien und alleinstehende Frauen zusammengelegt worden. Zweitens habe auf dem Kirchberg die „Structure d’hébergement d’urgence“ eröffnet – also die Einrichtung, die sich in den Messehallen befindet.

Marc
18. September 2017 - 16.19

interessant Kommentaren hei . . .

Jek Hyde
18. September 2017 - 15.57

Max, Ech kann Iech nëmmen zoustëmmen. Leider ass awer mat den Hären(?) Asselborn a Braz net méi dran

Developper
18. September 2017 - 15.52

Ass jo en erkläerten Zil, d'Homogenitéit vun de Bevölkerungen an Europa ze bekämpfen, d'Justiz gëtt dann deementspriechend ugepasst. Déi Agenda ass dat Lescht.

Tom
18. September 2017 - 15.21

@Max Gehört nicht zu den schlimmsten Strafen wird aber dementsprechend verfolgt,

Lopez
18. September 2017 - 15.01

@Max Ohne Ihnen näher treten zu wollen Wohl eine persönliche Einschätzung, Eines stimmt "illegal" ist mittlerweile salonfähig geworden

Showdown
18. September 2017 - 14.54

Eine neue Welt die wir so nicht wollten!

Max
18. September 2017 - 14.51

Überschreiten Speedlimit auf den Straßen Ohne Führerschein fahren und keine "Sandweilerkontrolle oder ähnliches" Kommentare auf "Internet" Drogenkonsum Alles was unter diese Kategorie fällt gehört wie man liest zu den schlimmsten Strafen in Luxemburg. Aber Einbruch, Diebstahl, öffentliche Gewalt, Illegalität usw gehört heutzutage zu den kleinen Lastern, nicht der Mühe wert Ein Dankeschön an unsere Politiker Freundlichst,

armand
18. September 2017 - 11.45

ich habe vor 1-2 wochen bei rtl.lu ein interview mit unserem jang im deutschen radio gehört als er das fr. wort suspendre zu erklären versuchte. war lustig. die opposition hier in lux. kann sich beruhigt auf die faule haut legen solange sie wahlhelfer wie jang, braz,.. haben.

Developper
18. September 2017 - 11.11

"Nicht leichtfertig laufen lassen" wär ménger Opfaassung no de besseren Artikel ginn, amplaz der Regierung Zocker rondrem de Mond ze schmieren.

Claude
18. September 2017 - 11.07

Eng Persoun ouni "Permis de séjour" weider "sejournéieren" loossen ass wéi eng Persoun ouni "Permis de conduire" weider "conduiséieren" loossen... . An illegal Immigranten net am Centre de Rétention ënnerbréngen well e voll ass, ass sou wéi veruerteelt Krimineller net am Prisong ënnerbréngen well e voll ass. Mam Här Asselborn beweegen mir eis eben a Punkto Immigratioun mat grousse Schrëtt vum Rechtsstaat a Richtung Anarchie. Bai den 4 Iraner ginn et 2 Méiglechkeeten: 1. Sie froen Asyl un (dat ass hiert gutt Recht) a kommen an d'Prozedur. 2. Sie refuséieren dat a gehéieren heem geschéckt. Den Iran huet 80 Milliounen Awunner, reng theoretesch kéinten jo dann déi 80.000 illegal iwwer Griicheland oder Italien an de Schengenraum areesen an dann hei fräi zirkuléieren. Verreckt! A wann ech dann am dätsche Wahlkampf d'AFD héieren, Gesetzer missten rem applizéiert ginn fir datt rem Recht & Uerdnung herrscht, also Onrecht hunn se net!

Max
18. September 2017 - 9.54

"Gesetztext vun 2014, deen d'Legislatioun aus dem Joer 2008 iwwert d'Bewegungsfräiheet reforméiert. Deem Text no géif en illegalen Openthalt um Lëtzebuerger Territoire keng penal Infraktioun duerstellen, sou datt och keng administrativ Retentioun kéint decidéiert ginn. Genee dat wier och am Fall vun de 4 Iraner applizéiert ginn, déi deemno och net an de Centre de Rétention komm wieren.." Warum wurde der Gesetztext 2014 reformiert? Ein Illegaler (wenn überhaupt ausfindig gemacht wird wie auf der "aire de Berchem") einfach Schengenraum als Transit benutzt und dies auch noch darf um ungestört von Italien aus nach Großbritannien zu reisen und dies scheint Herrn Asselborn nicht weiter zu stören!?

Cornelia
18. September 2017 - 9.40

Ein illegaler Grenzübertritt ist eine Straftat und muß entsprechend sanktioniert werden.Da bei illegal Einreisenden definitiv eine Fluchtgefahr besteht, halte ich eine Inhaftierung als die einzig adequate Option. Wenn der LKW-Fahrer ein normal gemeldeter Italiener ist, muß man diesen nicht bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes in Haft nehmen.

Serenissima
18. September 2017 - 9.32

Iraner die nach Luxemburg kommen wollen brauchen ein Visum, haben sie keins so sind sie illegal hier. Also müssten sie festgenommen werden und abgeschoben , in diesem Falle zurück nach Frankreich, das dann weiter nach Italien usw..abschieben kann. Das ist die Rechtslage, auch unser Land kann es nicht zulassen dass die Visapflicht einfach ignoriert wird...oder nur geduldet wird.