Die „Action Solidarité Tiers Monde“ (ASTM), Fairtrade Lëtzebuerg und Greenpeace kritisieren in einer gemeinsamen Pressemeldung am Donnerstag Luxemburg für seine mangelnde Entschlossenheit bei der Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Statt eine eingebrachte Motion direkt anzunehmen, hat die Chamber sie am Mittwoch an die Ausschüsse für Außenpolitik und Umwelt, Klima und Biodiversität überwiesen, was die Organisationen als Verzögerungstaktik werten.
Angesichts der dreifachen Krise aus Klimawandel, Artenverlust und Umweltverschmutzung fordern sie eine zügige Annahme eines rechtsverbindlichen Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, um dieses grundlegende Recht zu verankern. „Das Dossier ,mit der Ruhe‘ anzugehen, so wie es manche Parlamentarier und der Minister für Umwelt, Klima und Biodiversität vorgeschlagen haben, ist eine äußerst beunruhigende Haltung“, geht aus der Mitteilung hervor.
Rechtslücke im europäischen System
Die Regierung müsse „ihren Handlungsspielraum, über den sie in ihrer Präsidentschaft des Europarates verfügt“ wahrnehmen, und „dieses wichtige Thema“ auf die Agenda des Ministertreffens am 14. Mai setzen. Die drei Organisationen betonen, dass die fehlende rechtliche Anerkennung dieses Rechts eine erhebliche Lücke im europäischen Menschenrechtssystem darstellt. „Die Anerkennung dieses Rechts durch die Annahme eines Zusatzprotokolls würde die Konvention mit ihren Grundprinzipien in Einklang bringen und ihre Wirksamkeit stärken“, heißt es in der Mitteilung.
Im Jahr 2022 haben alle 46 Mitgliedstaaten des Europarates, darunter auch Luxemburg, in einer UN-Resolution offiziell anerkannt, dass das Recht auf eine gesunde Umwelt geschützt werden muss. Beim Gipfel in Reykjavik 2023 versprachen die Staats- und Regierungschefs dieser Länder, sich weiterhin für dieses Anliegen im Europarat einzusetzen. Dennoch bleibt der Europarat im internationalen Vergleich zurück: „Er ist das einzige internationale Menschenrechtssystem der Welt, das dieses Recht nicht rechtlich verbindlich anerkannt hat“.
De Maart
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