EditorialNeues Jahr, gleiche Frage: Was die Klage des Swift Hesperingen bewirken kann

Editorial / Neues Jahr, gleiche Frage: Was die Klage des Swift Hesperingen bewirken kann
 Foto: Editpress/Gerry Schmit

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Die Urlaubsstimmung ist definitiv verpufft – zumindest für diejenigen, die den nationalen Fußballbetrieb genauer verfolgen. Am 2. Januar meldete sich Meister Swift Hesperingen schriftlich zu Wort und holte (wieder) gegen FLF und UEFA aus. Grund für das pikante Dokument waren die kürzlichen Entscheidungen am Europäischen Gerichtshof, die in einigen Punkten mit den Überzeugungen des Vereins von Fernand Laroche auf einer Linie liegen. Konkret geht es um die Entstehung eines zusätzlichen internationalen Klubwettbewerbs sowie die Erstlizenzenregelungen. Laut EuGH könnten solche lokalen Einschränkungen gegen das europäische Recht verstoßen – es sei denn, der Verband kann objektiv belegen, weshalb Restriktionen notwendig sind. 

Und genau dies sind die beiden Punkte, die den aktuellen Tabellendritten der BGL Ligue bereits vor 18 Monaten dazu veranlassten, vor das Luxemburger Zivilgericht zu ziehen und gegen die Statuten der FLF und der UEFA zu klagen. Noch in diesem Jahr dürfte die Entscheidung fallen, ob die Affäre des Swift, der Firma Leopard und eines „Fans des Vereins“ ein Fall für die nationale Gerichtsbarkeit ist – oder, wie vom Fußballverband und der UEFA gefordert, vor dem Sportgerichtshof (CAS) entschieden wird. 

Es werden noch Jahre vergehen, bevor mit einem Urteil zu rechnen ist. Doch in der Zwischenzeit muss sich der Luxemburger Fußball unbedingt klar selbst positionieren – und entscheiden, wie die Zukunft gestaltet wird. Wie soll die Identität des nationalen Spielbetriebs in Zukunft aussehen? Sind massive Finanzspritzen und möglicher internationaler Erfolg der Weg, den die recht überschaubare Anzahl an Topvereinen noch (weiter)gehen will? Oder wird weiterhin die Option benötigt, um nach wie vor Restriktionen für lokale Spieler durchzusetzen? Denn: Solange weiterhin von Amateurbereich die Rede ist, entfällt die „Pflicht“, den EU-Vorgaben nachzukommen und sämtliche Restriktionen fallen zu lassen. 

Selbst die Beletage ist sich uneinig. Der Swift Hesperingen hat in seinen Fragen bislang keine Unterstützer, die ihm den Rücken stützen und die Professionalisierung derart stark vorantreiben wollen. Selbst wenn die Hesperinger und ihr Investor nicht die utopischen Werte des Modells vertreten, bei dem für „e Wupp an e Béier“ in den Ball getreten wird, so muss man ihnen dennoch zugutekommen lassen, dass sie fortschrittliche Wege gehen wollen – und Bewegung in den Diskurs reinbringen. Allerdings zeigt der Zuschauerschnitt vergangener Jahre, dass kurzfristiger sportlicher Erfolg ohne Identifikationsgedanken keine Anziehungskraft hat. Sich als Verein rein auf Sponsoreneinnahmen stützen zu müssen, ist ein Spiel mit dem Feuer.

Nicht einmal eine Handvoll Teams könnte finanziell Schritt halten, sollte die Erstlizenzenregelung irgendwann entfallen. Dabei wird derzeit noch darüber debattiert, wie viele Vereine überhaupt in der BGL Ligue vertreten sein sollten. Eine Professionalisierung zum aktuellen Zeitpunkt auf Teufel komm raus zu erzwingen, macht gar keinen Sinn. Dafür fehlt es in Luxemburg an Ressourcen – und wann sich das überhaupt ändern könnte, ist nicht absehbar. Wie in den meisten Fällen liegt die Wahrheit also wohl irgendwo dazwischen. Vereine und Verband sind gezwungen, die goldene Mitte zu finden und einzusehen, dass zumindest das Niveau der BGL Ligue schon damit steigen würde, wenn die Anzahl an Mannschaften drastisch reduziert werden würde.