Freitag2. Januar 2026

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OGBL/LCGBNeue Kollektivvereinbarung für 19 Südgemeinden

OGBL/LCGB / Neue Kollektivvereinbarung für 19 Südgemeinden
OGBL und LCGB zusammen mit Vertretern der Südgemeinden nach der Unterzeichnung der Kollektivvereinbarung im Escher Rathaus Foto: OGBL

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Die beiden Gewerkschaften OGBL und LCGB haben für die Gemeindebediensteten der 19 Südgemeinden einen neuen Kollektivvertrag ausgehandelt. Das Abkommen gilt rückwirkend vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Kernpunkt der Vereinbarung ist eine Gehaltserhöhung um 2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2025 sowie eine weitere Steigerung um 0,5% ab 2026. Das entspricht der gleichen Lohnsteigerung, wie die CGFP für die Staatsbediensteten im Gehälterabkommen ausgearbeitet hat. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten eine einmalige Prämie von 1,25 Prozent des Jahresbruttogehalts für 2025 und einem Prozent für 2026.

Auch die Bereitschaftsdienste werden in dem Kollektivvertrag neu geregelt: Ab 2026 steigt die feste Bereitschaftszulage auf 24 Punkte, ergänzt durch eine variable Komponente von bis zu weiteren 24 Punkten. Der Bereitschaftsdienst wird zudem je nach Wochentag und Feiertag stärker vergütet. So werden etwa ab 2027 pro Tag 2,1 Punkte an Werktagen, 4 Punkte an Samstagen und 5,5 Punkte an Sonn- und Feiertagen gezahlt. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, erhöht sich die Vergütung auf 7,5 Punkte.

Das Abkommen wurde am Freitag mit Vertretern der 19 Südgemeinden unterzeichnet. In den Südgemeinden arbeiten insgesamt 4.300 Gemeindebedienstete.