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Justiz„Nach unserer Meinung wurde nicht gefragt“: Wiwinius kritisiert Pandemie-Gesetze 

Justiz / „Nach unserer Meinung wurde nicht gefragt“: Wiwinius kritisiert Pandemie-Gesetze 
Der Präsident der „Cour supérieure de justice“ und des Verfassungsgerichts, Jean-Claude Wiwinius  Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Bei den Pandemie-Gesetzen müsse man noch nachbessern. Das ließ der Präsident der „Cour supérieure de justice“ und des Verfassungsgerichts, Jean-Claude Wiwinius, am Mittwochmorgen im RTL-Interview durchblicken. 

Durch die neuen Pandemie-Gesetze werde sich für die Justiz nicht allzu viel ändern, sagt Jean-Claude Wiwinius am Mittwochmorgen im RTL-Interview. „Für uns ist das bisher kein großer Unterschied von heute auf morgen“, so der Präsident der „Cour supérieure“ und des Verfassungsgerichts. Zufrieden mit den Gesetzen scheint Wiwinius aber nicht zu sein: „Wir wurden nicht nach unserer Meinung gefragt“, macht er deutlich. Er teile die Einschätzung des Staatsrats: Es sei gut, dass davon große Teile übernommen wurden – aber dass manche Detailfragen nicht in den neuen Gesetzestext geflossen seien, „ergibt nicht wirklich Sinn“. Als Beispiel nennt Wiwinius mehrere Unklarheiten bei der vorgesehenen Prozedur rund um die Zwangseinweisung ins Krankenhaus.

Außerdem nahm Wiwinius am Mittwochmorgen Stellung zur Diskussion um das Tragen der Masken bei Gericht. Anwälte hatten unter anderem kritisiert, dass die Masken ihre Plädoyers erschweren. Das Tragen der Masken sei obligatorisch, wenn man nicht „de façon permanante“ zwei Meter Abstand halten könne. Seit vergangener Woche allerdings seien Plexiglaswände in den Gerichtssälen montiert worden. Es sei also sicher in den meisten Fällen kein Problem, dass Richter, Anwälte und – in Straffällen – Angeklagte und Zeugen vor Gericht ohne Maske vor dem Gesicht das Wort ergreifen können. Allerdings liege die Entscheidung am Ende beim Präsidenten der jeweiligen Sitzung. Er habe das Hausrecht und sei damit befugt zu entscheiden, ob Masken getragen werden müssten oder nicht. 

Am Ende des Interviews räumt Wiwinius auch ein, dass es durch die Corona-Krise zu einem Rückstand am Gericht gekommen ist. Die schriftlichen Prozeduren seien nicht betroffen, da habe man normal weiterarbeiten können. Aber strafrechtliche Verfahren vor dem Handels- und dem Friedensgericht hätten sich verzögert. 

Esmeralda
25. Juni 2020 - 13.30

Wieso sollte man die Justiz fragen? Die Polizei wird auch nicht gefragt.
Die Legislative und die Justiz sind unabhängig, da wird sich nicht abgesprochen.

Alois
24. Juni 2020 - 19.43

Maulkorb auch für das Gericht! Aber auch das ist nichts neues!!!