Donnerstag27. November 2025

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DeutschlandNach millionenschwerer Sachspende für die AFD: Ermittler überprüfen Herkunft des Geldes

Deutschland / Nach millionenschwerer Sachspende für die AFD: Ermittler überprüfen Herkunft des Geldes
Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch Foto: dpa/Daniel Karmann

Ein österreichischer Gönner lässt vor der Wahl in Deutschland Großplakate mit AfD-Werbung aufstellen. Medienberichte werfen die Frage auf, ob das Geld dafür wirklich von ihm stammt.

Nach der millionenschweren Sachspende eines AfD-Unterstützers aus Österreich in Form von Wahlplakaten prüfen Ermittler nach Medienberichten die Herkunft des Geldes.

Nach Recherchen des deutschen Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, des österreichischen „Standard“ und des ZDF besteht der Verdacht, dass es lediglich weitergeleitet wurde und von einem Dritten stammen könnte.

Die rechtspopulistische AfD weist die Berichte zurück. „Solange keine Beweise für die erhobenen Behauptungen über eine sogenannte Strohmannspende vorliegen, kann von einer Spendenaffäre keine Rede sein“, erklärte Schatzmeister Carsten Hütter. „Ich biete eventuell ermittelnden Behörden vollste Transparenz und Mitarbeit an.“

Parteien dürfen laut deutschem Parteiengesetz keine Spenden annehmen, „bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“.

Großspende über 2,35 Millionen Euro

Worum geht es? Anfang des Monats veröffentlichte der Bundestag in Deutschland eine Großspende an die AfD über knapp 2,35 Millionen Euro. Genannt wird als Spender der Österreicher Gerhard Dingler.

Spenden über 35.000 Euro müssen sofort an den Bundestag gemeldet werden, dieser veröffentlicht sie dann. Dingler war einem Bericht des österreichischen Rundfunks ORF zufolge früher Landesgeschäftsführer der FPÖ im Bundesland Vorarlberg.

Nach AfD-Angaben handelte es sich bei der Spende um eine Sachspende in Form von Werbeplakaten für die AfD. Deutschlandweit wurden demnach mehr als 6.000 solcher Plakate aufgestellt. Sie sind in auffälligem Gelb gehalten. CDU/CSU, SPD und Grüne werden darauf in der Migrations-, Energie- oder Wirtschaftspolitik attackiert und die AfD als „bürgerliche Alternative“ empfohlen. Dingler habe diese Kampagne eigenständig mit einem „externen Dienstleister aus Nordrhein-Westfalen“ vereinbart, hatte Hütter erklärt.

Bericht über Schenkung von Drittem

Nach den Recherchen von „Spiegel“, „Standard“ und ZDF besteht der Verdacht, dass der Spender die Millionentransaktion als sogenannter Strohmann lediglich weitergeleitet haben könnte. Den Berichten zufolge soll es in Österreich Ermittlungen geben, wonach er zuvor von einem Dritten eine Schenkung in ähnlicher Höhe erhalten haben soll. Dingler war bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Behörden in Österreich prüfen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) prüfe aufgrund der Medienberichte den Sachverhalt, sagte der Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Die FMA ist unter anderem für die Überwachung von Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche zuständig. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch im Bundesland Vorarlberg bestätigte den Eingang einer Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche. „Diese Anzeige wird nun geprüft“, sagte ein Sprecher. Die Behörden äußern sich nicht dazu, wer die Anzeige gemacht hat und wem sie gilt.

AfD: Halten uns streng an rechtliche Vorgaben

AfD-Schatzmeister Hütter erklärte: „Herr Dingler hat gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt wurde.“ Der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel teilte mit, die AfD halte sich streng an die rechtlichen Vorgaben bei der Entgegennahme von Parteispenden. Der Spender habe im Vorfeld auf Nachfrage der Bundespartei mitgeteilt, dass die Spende aus seinem Vermögen stamme „und insbesondere nicht im Auftrag von Dritten erfolgte.“

Hohe Strafzahlungen bei widerrechtlichen Spenden

Verstößt eine Partei gegen die Spenden-Vorgaben des Parteiengesetzes, drohen ihr saftige Strafzahlungen. Werden widerrechtliche Spenden angenommen, müssen Parteien spätestens bis zur Überstellung des Rechenschaftsberichts des betreffenden Jahres ans Parlament diese ebenfalls an den Bundestag weiterleiten. Passiert das nicht, wird die dreifache Summe dieser Spende fällig.

„Sogenannte Strohmannspenden sind in Deutschland aus gutem Grund verboten, da sie den eigentlichen Geldgeber verschleiern und so die Transparenz der Parteienfinanzierung unterlaufen“, erklärte Sarah Schönewolf, Sprecherin von abgeordnetenwatch.de.

Die AfD wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach von der Bundestagsverwaltung wegen rechtswidrig erhaltener Spenden zu Strafzahlungen verpflichtet. In den Umfragen vor der Bundestagswahl am Sonntag rangiert die AfD (Alternative für Deutschland) mit 20 Prozent auf Platz zwei hinter den Christdemokraten.

Luxmann
19. Februar 2025 - 21.38

Gab es nicht mal einen kanzler Helmut Kohl,der nicht sagen wollte wer ihm ein paar millionen an bimbes gespendet hatte?😉

Luxmann
19. Februar 2025 - 15.23

Frueher waeren es die russen gewesen....heuer ist es wohl Musk😉