Corona-SchutzmaßnahmenMuss ich meinem Kind eine Maske anziehen?

Corona-Schutzmaßnahmen / Muss ich meinem Kind eine Maske anziehen?
Von dem fast rituellen Einkaufen im Supermarkt mit der ganzen Familie soll zurzeit Abstand genommen werden. Und Kinder sollten, wenn möglich, lieber zu Hause bleiben. Auch sind Eltern verpflichtet, dass der Nachwuchs im Supermarkt die Hygieneregeln einhält. Foto: Pixabay

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Seit Montag gilt die Maskenpflicht in Luxemburg. Mit dieser weiteren Maßnahme im Kampf gegen Covid-19 soll ein bisschen Normalität zurück ins Leben kehren. Denn zeitgleich mit der Einführung der Maskenpflicht kam es auch zur Lockerung des Lockdowns. Doch einige Eltern fragen sich nicht zu Unrecht, was die Maskenpflicht bei Kindern bedeutet.

Die Verwirrung in den ersten Tagen war groß. Maskenpflicht wo, wann und für wen? Die politischen Entscheidungsträger haben letzte Woche am Mittwoch beschlossen, dass die Bürger in Luxemburg in der Öffentlichkeit einen Schal, einen Buff oder eine Maske tragen müssen, um sich und andere zu schützen. Am Montag trat diese Regelung in Kraft.

Obligatorisch ist der Schutz für den öffentlichen Transport und für Aktivitäten, bei denen man in Kontakt mit anderen Menschen kommt, die nicht aus dem eigenen Hausstand sind. In Geschäften einkaufen gehört definitiv dazu. Ein Spaziergang mit Personen, mit denen man zusammenwohnt, nicht unbedingt. Die Regeln sind sehr allgemein verfasst.

Bei Eltern stellte sich aber noch eine andere Frage. Muss ich meinem Kind eine Maske anziehen? Nach der Gesetzeslage (Artikel 5 des „Règlement grand-ducal“ über die Schutzmaßnahmen) ist das eine Frage des Alters. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske oder Ähnliches tragen. Die Pflicht für den Mund- und Nasenschutz gilt nur für ältere Kinder, was aber nicht heißt, dass es verboten sei.

Auszug aus dem „Règlement grand-ducal“ über die Maskenpflicht

Art. 5
Le port d’un masque ou de tout autre dispositif permettant de recouvrir le nez et la bouche d’une personne physique est obligatoire en toutes circonstances dans les transports publics et pour les activités qui accueillent un public.
Le port est obligatoire pour les activités et services autorisés conformément aux articles 1, 2 et 4 si une distance interpersonnelle de deux mètres ne peut pas être respectée, sauf disposition sectorielle plus contraignante. Cette obligation ne s’applique pas entre personnes qui cohabitent pour autant qu’elles n’entrent pas en contact avec des tiers.
Les obligations visées au présent article ne s’appliquent pas aux mineurs en dessous de six ans.

Auch Kinder sollen die Hygieneregeln einhalten

Die Polizei verweist bei Nachfragen nach den allgemeinen Vorschriften auf das Reglement. Sie erinnert aber gleichzeitig daran, dass an verschiedenen Plätzen, wie zum Beispiel im Supermarkt interne Regeln gelten können. Um diese Art der Kontrolle kümmert sich die Polizei nicht. Die Beamten werden weiterhin im öffentlichen Raum kontrollieren, ob die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit eingehalten werden. 

Der stellvertretende Direktor der „Confédération luxembourgeoise du commerce“ (CLC), Claude Bizjak, weist darauf hin, dass die Maskenpflicht für die Geschäftsleute doch sehr schnell und etwas unerwartet kam: „Die Entscheidung wurde am Mittwoch getroffen und am Montag sollte es umgesetzt werden. Dabei musste das alles vorbereitet werden und das Personal übers Wochenende instruiert werden.“ Es habe am Anfang viele Unsicherheiten und Unklarheiten gegeben, das hätte natürlich auch zu unglücklichen Situationen zwischen Kunden und Personal führen können. Bis auf wenige Ausnahmen hätte aber alles geklappt. Angesprochen auf eventuelle interne Regeln bezüglich von Kindern unter sechs Jahren, erklärt der Vizedirektor, dass man sich an das Reglement halte, nachdem bei Kinder unter sechs Jahren keine Maskenpflicht herrsche. 

Bizjak betont aber auch: „Eltern müssen in den Geschäften darauf achten, dass Kinder die Hygieneregeln einhalten und nicht einfach im Supermarkt herumlaufen.“ Unter diese falle auch die Einhaltung der Sicherheitsdistanz zu anderen Kunden und dem Personal. Am besten sei es natürlich, wenn Kinder zu Hause bleiben bei dem anderen Elternteil oder einer Vertrauensperson: „Von dem Einkaufen mit der ganzen Familie rate ich derzeit ab.“ Aber natürlich seien Eltern mit ihren Kindern willkommen, wenn die Situation es nicht anders zulasse.