Freitag21. November 2025

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Betreiber EDF bestätigtMitarbeiter nach Zwischenfall in Atomkraftwerk Cattenom radioaktiv kontaminiert

Betreiber EDF bestätigt / Mitarbeiter nach Zwischenfall in Atomkraftwerk Cattenom radioaktiv kontaminiert
Weitere Beschäftigte im Reaktorgebäude wurden nach Angaben des Betreibers nicht kontaminiert Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Ein Mitarbeiter des französischen Atomkraftwerks Cattenom wurde bei Wartungsarbeiten verstrahlt. Die sogenannte „Hautdosis“ überschritt den Grenzwert. Der Vorfall wurde als Sicherheitsstufe 2 eingestuft.

Bei Arbeiten im französischen Kernkraftwerk Cattenom nahe der Luxemburger Grenze ist in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni ein Mitarbeiter radioaktiv kontaminiert worden. Das geht aus einem Presseschreiben des französischen Betreibers EDF hervor. Der Mann war mit logistischen Aufgaben – dem Verlegen von Bleimatten – im Reaktorgebäude der derzeit abgeschalteten Einheit 3 beschäftigt, als bei einer Routinekontrolle am Ausgang des Gebäudes ein radioaktives Partikel in seinem Gesichtsbereich festgestellt wurde.

Die Strahlenquelle wurde laut Betreiber unmittelbar von Fachpersonal entfernt und der Mitarbeiter anschließend vom medizinischen Personal des Kraftwerks betreut. Die nachfolgenden medizinischen Untersuchungen ergaben, dass die sogenannte „Hautdosis“ den zulässigen Jahresgrenzwert von 500 Millisievert überschritten hat. Die Gesamtbelastung des Körpers blieb hingegen unterhalb der geltenden Grenze von 20 Millisievert pro Jahr.

Aufgrund dessen wird der betroffene Mitarbeiter in den kommenden Monaten vorsorglich medizinisch überwacht. Weitere Beschäftigte im Reaktorgebäude wurden nach Angaben des Betreibers nicht kontaminiert. Auch eine Nachkontrolle des Einsatzortes ergab keine Hinweise auf eine breitere Kontamination – es wird von einer „punktuellen Kontamination“ ausgegangen.

Die Betreiberfirma meldete den Vorfall am 11. Juni der Behörde für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz und stuft ihn als „bedeutenden Strahlenschutzvorfall“ der Stufe 2 auf der siebenstufigen INES-Skala ein. Grund für die Einstufung ist die Überschreitung des jährlichen Grenzwerts für die Hautdosis. (DJ)