Am Ort „op der Schmëtt“ war zum Zeitpunkt des Unfalls die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 90 km/h festgelegt. Am Ortseingang stand lediglich ein rechteckiges Verkehrsschild mit blauem Untergrund, das eine Richtgeschwindigkeit von 70 km/h anzeigte. Diese rechteckigen Schilder geben den Fahrern eine empfohlene Geschwindigkeit an, aber es darf auch schneller oder langsamer gefahren werden. Es galt also nach wie vor die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.
Auf den Unfallort in Huldingen angesprochen, sagte die Direktorin der „Sécurité routière“, Isabelle Medinger, gegenüber dem Tageblatt folgendes: „Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 oder sogar 90 km/h ist bei Zebrastreifen ein absolutes No-Go.“
„Ein absolutes No-Go“

Am vergangenen Samstag, also zehn Wochen nach dem folgenschweren Unfall, sahen wir uns vor Ort noch einmal um. Am überaus gefährlichen Zebrastreifen hat sich überhaupt nichts geändert. Die Beschilderung sowie die Beleuchtung vor Ort sind nach wie vor katastrophal. Geändert hat sich allein etwas an der Beschilderung am Ortseingang: Es gilt jetzt nicht mehr nur eine Richtgeschwindigkeit, sondern eine maximale Höchstgeschwindigkeit.
Die Form des Schildes mag sich geändert haben, die Zahl, die draufsteht, ist aber nach wie vor die 70. Aus dem tödlichen Unfall haben die zuständigen Instanzen also kaum Lehren gezogen. Zur Erinnerung: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg 40 Meter. Bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h liegt dieser bei immerhin schon 70 Metern!
De Maart

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