Zugunglück vom 14. Februar 2017Menschliches und technisches Versagen

Zugunglück vom 14. Februar 2017 / Menschliches und technisches Versagen
Beim Aufprall waren beide Züge mit 85 km/h unterwegs Foto: Editpress-Archiv

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Auf den Tag genau vor fünf Jahren kollidierte ein Personenzug der CFL frontal mit einem französischen Güterzug. Ein Lokführer aus Luxemburg verlor dabei sein Leben. Zwei weitere Personen wurden verletzt. Zu einem Gerichtsprozess kam es jedoch nicht.

Auf der Zugstrecke Luxemburg-Thionville prallte am 14. Februar 2017 ein aus Frankreich kommender Güterzug mit einem Passagierzug der CFL zusammen. Dabei starb der Lokführer aus Luxemburg. Der französische Lokführer, der eine Notbremsung ausgelöst hatte und dann in den hinteren Teil der Zugmaschine geflüchtet war, musste mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Eine französische Zugbegleiterin wurde nur leicht verletzt.

Rund 150 Rettungskräfte waren damals im Einsatz. Lange Zeit war nicht klar, wie viele Menschen sich in dem Personenzug befanden. Auch die Pressevertreter vor Ort konnten anfänglich nur über die Ausmaße des Unfalls spekulieren. „Gegen 10.00 Uhr hatten sich zahlreiche Journalisten an der Unglücksstelle eingefunden. Die mussten allerdings lange warten, bis es Details zu dem Unfall gab. Die Bilder der beiden ineinander verkeilten Züge waren erschreckend. All das sahen die Journalisten aus der Distanz, da die Sicherheitskräfte sie nicht nah heranließen. Es gab reichlich Gerüchte, da auch der Informationsfluss nicht optimal war. Anfangs wurde sogar von mehreren Verletzten gesprochen“, schrieb Philippe Hammelmann damals in seinem Artikel.

Ermittlungen dauerten rund drei Jahre

Erste Ermittlungen der Staatsanwalt ergaben, dass der Zugführer aus Luxemburg ein Haltesignal missachtet hatte und es deswegen zum folgenschweren Unfall gekommen war. Zur Vermeidung solcher Unfälle wurde eigentlich das europäische Zugsicherheitssystem ETCS eingeführt, das zu diesem Zeitpunkt auf der Strecke Bettemburg-Zoufftgen nicht in Betrieb war. Laut dem Vorbericht, der kurze Zeit nach dem Unfall vorgestellt wurde, hatte der Lokführer des CFL-Zuges ein rotes Signal überfahren. Das ETCS war damals nicht eingeschaltet, weil der Zug nach Frankreich unterwegs war und die französischen Behörden das System, das bei den Luxemburger Loks installiert worden war, noch nicht geprüft hatten. Laut Staatsanwaltschaft rollte der Zug kurz vor der Bremsung mit einer Geschwindigkeit von 133 km/h über die Gleise. Beim Aufprall wurden 85 km/h gemessen.

Die Ermittlungen der Luxemburger Justiz dauerten rund drei Jahre. Vor allem sollte geklärt werden, ob die luxemburgische Eisenbahngesellschaft CFL ebenfalls eine Schuld an dem Unfall tragen würde. Am 11. Februar 2020 teilte der Untersuchungsrichter mit, die Untersuchungen seien abgeschlossen, und die Staatsanwaltschaft sprach einen sogenannten „non lieu“ aus. Das Verfahren wurde eingestellt. Ein Fehlverhalten der CFL oder ihrer Mitarbeiter wird demnach ausgeschlossen.

„Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass in Zusammenhang mit dem Unfall kein Verschulden bei der CFL, ihren Führungskräften oder Mitarbeitern festgestellt werden kann“, hieß es damals in dem Schreiben. Der Crash sei auf zwei Faktoren zurückzuführen. Erstens: auf die Unachtsamkeit des CFL-Lokführers. Dieser hatte laut Erkenntnissen der Justiz ein Vorsignal entweder nicht gesehen oder nicht darauf reagiert. Zudem habe er das Hauptsignal, das die Strecke definitiv sperrte, ebenfalls gar nicht gesehen oder nur verspätet reagiert. Zweitens: eine Fehlfunktion des „Krokodils“, einer Zusatzschiene, die im Gleisbett montiert ist und die beim Überfahren ein Warnsignal an den Zug überträgt. „Es steht fest, dass das Krokodil keinen elektrischen Impuls übermittelte, der den Fahrer darüber informierte, dass er gerade ein Signal ignoriert hatte“, schrieb die Staatsanwaltschaft vor zwei Jahren.