Mittwoch17. Dezember 2025

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Neuer GesetzentwurfMartine Deprez will Arztgesellschaften ohne externe Investoren und „médecins-salariés“

Neuer Gesetzentwurf / Martine Deprez will Arztgesellschaften ohne externe Investoren und „médecins-salariés“
Martine Deprez vergangene Woche auf einer Pressekonferenz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Am Mittwoch nahm der Regierungsrat den von der AMMD sehnsüchtig erwarteten Gesetzvorentwurf zu den Arztgesellschaften an. Die Beteiligung daran soll ausschließlich Ärzten vorbehalten sein; Finanziers, die keine Mediziner sind, sollen ausgeschlossen werden. Überraschend ist, dass es Ärzten nicht erlaubt sein soll, andere Ärzte als Beschäftigte einzustellen. Vor zwei Monaten hatte die Ministerin noch gesagt, sie wolle dem AMMD-Vorstand diesen Wunsch erfüllen.

Am Mittwochvormittag, während das Parlament über den Staatshaushalt debattierte, nahm der Regierungsrat den Gesetzvorentwurf an, der es Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Psychotherapeuten erlauben soll, sich in Handelsgesellschaften luxemburgischen Rechts zusammenzuschließen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwochabend mit, nachdem die AMMD erst mit der Gesundheitskasse CNS über eine neue Konvention verhandelte und anschließend in einem Hotel in Dommeldingen ihre Generalversammlung abhielt (siehe unten). Die noch bestehende Konvention mit der CNS hatte die Ärztegewerkschaft bekanntlich vor sechs Wochen gekündigt, unter anderem, weil der Gesetzentwurf zu den Arztgesellschaften damals noch nicht vorlag.

Inzwischen hat CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez ihren Gesetzentwurf offenbar im Parlament hinterlegt, am Mittwochnachmittag war er auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer jedoch noch nicht einsehbar. Er solle den Zusammenschluss von Medizinern fördern, unter Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit und der deontologischen Regeln, heißt es in der Mitteilung der Regierung. Die Beteiligung externer Finanziers und Investoren, die keine Mediziner sind, sei ausgeschlossen. Der AMMD-Vorstand hatte die Investorenbeteiligung noch im Oktober verlangt, nach heftigen Protesten aus der Ärzteschaft hatte er seine Forderung aber vor drei Wochen wieder zurückgezogen.

Deprez’ Entwurf sieht laut Mitteilung vor, dass die tatsächliche Ausübung der betreffenden Berufe ausschließlich natürlichen Personen („personnes physiques“) vorbehalten bleibe und alle Teilhaber, Geschäftsführer und Kapitalinhaber zugelassene Ärzte (oder Tierärzte) sein müssten, die beim „Collège médical“ oder beim „Collège vétérinaire“ eingetragen sind. Die „Collèges“ sollen mehr gesetzliche Befugnisse erhalten, um die Gründung der Gesellschaften zu genehmigen und ihre Entwicklung zu kontrollieren.

Deontologie

Der neue Entwurf schließe auch die Möglichkeit aus, dass Ärzte andere Ärzte als Beschäftigte („salariés“) einstellen, bestätigte das Gesundheitsministerium am Mittwoch auf Tageblatt-Nachfrage. Diese Regelung war nicht unumstritten, die AMMD-Führung ist dafür, doch der „Cercle des médecins généralistes“ hatte sich noch vor zwei Monaten dagegen ausgesprochen. Mitte Oktober hatte die CSV-Gesundheitsministerin im Tageblatt-Interview erklärt, sie wolle das Beschäftigten-Statut in Arztgesellschaften erlauben.

Auf politischen Druck aus Teilen der Ärzteschaft hatte die vorige LSAP-Gesundheitsministerin Paulette Lenert schon im Mai 2022 einen von der AMMD mithilfe der Geschäftsanwaltskanzlei Arendt & Medernach verfassten Gesetzentwurf im Parlament hinterlegt, den Martine Deprez Anfang 2024 zurückzog, weil er zu viele rechtliche Unzulänglichkeiten enthalten habe. Lenert wollte es Ärzten erlauben, andere Ärzte als Beschäftigte einzustellen. Im Deontologiekodex der Ärzte steht jedoch: „Sont interdits dans le cadre de l’activité médicale: tout accord sous forme de commercialisation de l’activité médicale impliquant une rémunération (salarisation) du médecin ou un paiement de frais autre que ce qui est autorisé dans une association“ (Artikel 113). Und Artikel 118 besagt: „Un médecin salarié ne peut, en aucun cas, accepter une rémunération fondée sur des normes de productivité, de rendement horaire ou toute autre disposition qui aurait pour conséquence une limitation ou un abandon de son indépendance professionnelle ou une atteinte à la qualité des soins.“

Martine Deprez stellte jedoch in den vergangenen Wochen in Aussicht, dass Ärzte beziehungsweise Arztgesellschaften künftig „Antennen“ ohne Beteiligung von Krankenhäusern eröffnen dürfen. Bisher ist das Ärzten nur unter der Leitung von Krankenhäusern erlaubt. Antennen dürfen Leistungen anbieten, die dem Krankenhausgesetz unterliegen. Seit 2023 sind es vier (Radiologie/IRM, Dialyse, Onkologie, Tagesklinik), am Donnerstag soll das Parlament aber einen Gesetzentwurf annehmen, der die Liste der genehmigten Leistungen um kleinere chirurgische Eingriffe an den Augen sowie an der Haut auf sechs erweitert. Beide Eingriffe werden schon heute in Privatpraxen durchgeführt, auch ohne, dass es gesetzlich erlaubt ist.

Private Antennen

Vor zwei Wochen betonte Martine Deprez in der Kammer, die „privaten“ Antennen sollten den gleichen Verpflichtungen und Qualitätsstandards unterliegen wie die Krankenhaus-Antennen und auch nach derselben Pauschale von der CNS finanziert werden. In der Mitteilung vom Mittwoch heißt es, der Gesetzentwurf führe besondere Bestimmungen zum Strahlenschutz ein, um sicherzustellen, dass die Verantwortung für Anlagen, die einer Betriebsbewilligung bedürfen (etwa IRM oder CT-Scanner), ausschließlich bei einem Arzt oder bei Gesellschaften liegt.

Der Gesetzentwurf zu den Arztgesellschaften orientiere sich am Gesetz, das Anwälten den Zusammenschluss in Gesellschaften erlaubt, steht in der Mitteilung der Regierung. Anwaltsgesellschaften dürfen jegliche Gesellschaftsform annehmen, die im Gesetz von 1915 zu den Handelsgesellschaften vorgesehen ist (SNC, SA, S.à r.l. usw.). Allerdings müssen alle Gesellschafter Anwälte sein und im Gesellschaftszweck muss die Ausübung des Anwaltsberufs ausdrücklich aufgeführt sein. Selbst wenn sie die Form einer Handelsgesellschaft annehmen, sind Anwaltsgesellschaften zivilrechtlicher Natur und müssen keine Beiträge an die Handelskammer entrichten.

Dass Ärzte sich wie Anwälte und andere liberale Berufe in Handelsgesellschaften zusammenschließen dürfen, ist eine langjährige Forderung der Ärztegewerkschaft AMMD. Im Zuge des „virage ambulatoire“ nahm sie in den vergangenen Jahren Form an. Begründet wurde das mit dem Ärztemangel und veränderten Ansprüchen von jungen Ärzten an die Work-Life-Balance: Wenn Ärzte sich assoziieren, könnten sie nicht nur die Verantwortung und die Kosten, sondern auch die Arbeitszeitorganisation besser untereinander aufteilen und für die Patienten mehr als acht Stunden am Tag und an Wochenenden verfügbar sein, ohne zu viele Überstunden zu leisten.