LuxemburgMann schlägt Hundewelpen so hart, dass er stirbt – Bewährung und Geldstrafe

Luxemburg / Mann schlägt Hundewelpen so hart, dass er stirbt – Bewährung und Geldstrafe
Wer seinen Hund liebt, der schlägt ihn nicht. Wer es trotzdem tut, muss wissen, dass er hierfür vor Gericht landen und verurteilt werden kann. Foto: PETA

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Vor dem Strafgericht ist ein Hundehalter am Donnerstag unter anderem zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Hund im Dezember 2019 so arg geschlagen zu haben, dass das Tier kurz darauf starb.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Das hat die 18. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg am Donnerstag einmal mehr klargemacht: Hier wurde ein Hundehalter gestern wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe von einem Monat sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Zudem wurde ein Tierhalteverbot von fünf Jahren gegen den Mann ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Forderung von drei Monaten Haft und einem Tierhalteverbot von 15 Jahren somit nicht durchsetzen.

Dem 24-Jährigen wurden gefährliche Tierquälerei und der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Mitte Dezember vergangenen Jahres hat er in Oberkorn einen Hundewelpen so arg geschlagen, dass dieser kurz darauf an seinen Verletzungen starb. Der Angeklagte hatte den Welpen zwar noch in die nächstgelegene Tierarztpraxis gebracht, doch jede Hilfe kam zu spät. Weil der Mann keine plausible Erklärung für den äußerst schlechten Zustand seines Welpen liefern konnte, erstattete die Tierärztin Anzeige.

Vor Gericht hatte der Angeklagte ausgesagt, das Tier habe das eine oder andere Häufchen in der Wohnung hinterlassen, was ihn genervt haben soll. Vor den Richtern gab er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der schweren Misshandlung nur halbherzig zu. Er soll dem Tier eigenen Aussagen zufolge lediglich ein paar Klapse auf den Hintern verpasst haben.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Irene muthesius
1. Juli 2020 - 13.42

Ganz dringend muss das Gesetz geändert werden ... Gefängnis und keine Bewährung. Ich kann nicht begreifen, wieso so milde Strafen geurteilt werden. Es ist ein Lebewesen und es ist Mord oder Todschlag ... wir müssen für die Tiere kämpfen und harte Bestrafung muss immer die Konsequenz sein. Für mich gibt es da keinen Unterschied zum Menschen ... mein Haustier ist ein Familienmitglied

Karin Bremer
28. Juni 2020 - 16.34

Lebenslanges Tierhaltugsverbot , denn wer so wenig Gefühl für einen Welpen aufbringt, der kennt auch in 5 Jahren keinen Respekt und schon gar keine Liebe für ein Tier ! Man kann nur hoffen, daß dem Mann keine kleinen Kinder anvertraut werden ! ?

Eva Walther
28. Juni 2020 - 15.15

Der dürfte nie wieder ein Tier haben,egal ob Hund Katze Nager oder sonstwas.Und die Strafe oist viel viel zu gering.Wann gibt es endlich ein Tierschutzgesetu,in dem ein Tier nicht nur eine Sache ist,?????

Joris Arlette
27. Juni 2020 - 9.46

Ich finde diese Person gehört hinter Gitter genau so wie die wo Menschen so zerhauen. Ein Tier spürt genau so Schmerz wie ein Mensch, also WIESO nicht genau so bestrafen! Und dann noch ein Halteverbot von etlichen Tieren!!! Unverschämt, auf Bewährung, da krieg ich ja soooooo‘n Hals ???. Ist mal wieder typisch... mit dem Entschluss macht diese Person einfach weiter wie vorher! Soviel zu Tierschutz!!! NICHT AKZEPTABEL! Und eine sehr hohe Geldstrafe wäre hier angebracht! +~ 30.000.- euro! Es muss weh tun sonst nützt es nichts. Mit freundlichen Grüßen A. Joris

Schmitz
26. Juni 2020 - 21.09

Warum nur so wenig Strafe?Müßte viel höher bestraft werden

Leila
25. Juni 2020 - 22.35

"Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Forderung von drei Monaten Haft und einem Tierhalteverbot von 15 Jahren somit nicht durchsetzen. Schade! Ich hätte es ihm von ganzem Herzen gegönnt, diesem feigen Welpenmörder!