LuxLeaks – Sechster Akt

LuxLeaks – Sechster Akt

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Zwei Veröffentlichungen im Jahre 2014, zwei Prozesse, ein letztes Luxemburger Urteil, eine parlamentarische Antwort des Finanzministers und am Donnerstag der letzte Akt der Luxemburger Justiz: In sechs Akten spielt sich bisher die Geschichte um die Veröffentlichung von steuerlichen Vorabentscheidungen in Luxemburg ab.

In den vergangenen drei Jahren hat Luxemburg durch steuerliche Vorab-Vereinbarungen, den sogenannten „Tax Rulings“, insgesamt 10,2 Millionen Euro eingenommen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Steuern, sondern um Gebühren, wenn man dem Text folgt, den Finanzminister Gramegna auf eine parlamentarische Anfrage hin zu Wochenbeginn veröffentlichte.

Es sind demnach also Einnahmen aus „Gebühren zur Deckung des administrativen Aufwands, die je nach Aufwand und Komplexität der Angelegenheit zwischen 3.000 und 10.000 Euro“ betragen können. Im Jahr 2015 seien 570 und im Jahr 2017 726 Fälle behandelt worden.

Der Website Paperjam zufolge wurden aber insgesamt 216 der Anträge auf steuerliche Vorab-Vereinbarungen abgelehnt. Im ersten Vierteljahr 2018 will Finanzminister Pierre Gramegna eine Evaluation der Nutznießer der Abkommen veröffentlichen.

Oberflächliche Daten und Fakten 

In der zweiten Woche des neuen Jahres dringt damit eine Affäre wieder ans Licht der Öffentlichkeit, die drei Jahre alt ist und an der durchaus Zweifel bestehen können, ob es sich wirklich um eine „Affäre“ handelt. Denn: Zu Beginn der Woche hat der Finanzminister Daten und Fakten veröffentlicht – zugegeben oberflächlich.

Gegen Ende der Woche steht der dritte und in Luxemburg wohl auch letzte Prozess gegen die Urheber einer Angelegenheit an, die für nicht geringe Zeit Europa erschütterte. Einer der drei Urheber, Antoine Deltour, hat aber in einem Interview mit dem französischen Nachrichtensender France Info bereits angekündigt, dass er – sollte seine Verurteilung vom Kassationsgerichtshof bestätigt werden – sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden werde.

Was aber war eigentlich geschehen?

Im November 2014 in einer ersten Salve und im Dezember 2014 in einer zweiten war das Großherzogtum unter Beschuss geraten. Die internationale Presse hatte 28.000 Dokumente ausgewertet, die aus den Computern des Wirtschaftsberatungsunternehmens PwC stammten. Die Ex-Mitarbeiter Antoine Delcour und Raphael Halet hatten sie einem französischen Journalisten zugänglich gemacht.

Über ein US-Recherchezentrum gingen die Papiere sortiert an sowohl eine deutsche Recherchegruppe – bestehend aus den Rundfunkanstalten NDR und WDR sowie der Süddeutschen Zeitung in München – als auch an internationale Medien wie die Zeitung Le Monde in Frankreich oder auch The Guardian in Großbritannien. Der Tenor: Luxemburg als internationales Steuer-Vermeidungszentrum. Die Papiere enthielten 548 verbindliche Steuer-Vorbescheide der Luxemburger Steuerbehörde.

80-prozentige Steuerbefreiung

Die Bescheide waren über die Beratungsgesellschaft PwC zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen worden. Unter den Unternehmen sollen sich bekannte Namen wie Apple, Amazon, Heinz, Pepsi, Ikea oder auch die Deutsche Bank befunden haben. Insgesamt soll es sich um 82 Firmen gehandelt haben. Laut tagesschau.de sollen die Steuern in „aggressiven Steuervermeidungsmodellen“ im Einzelfall unter ein Prozent gedrückt worden sein. Grundlage der Abkommen war eine Luxemburger Steuervorschrift, nach der Gewinne aus geistigem Eigentum einer 80-prozentigen Steuerbefreiung unterliegen.

Luxemburg wies international darauf hin, dass verbindliche Steuer-Vorabentscheidungen in der Europäischen Union „normal“ seien. In der Europäischen Union würden 26 Mitgliedstaaten derartige „Rulings“ praktizieren. Immerhin geriet der gerade ins Amt eingeführte Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, gefährlich ins Schlingern. In der aufgeheizten Atmosphäre, in der die Steuerdiskussion stattfand, wurde ihm vorgeworfen, als ehemaliger Premierminister und auch Finanzminister Luxemburgs für die Steuerpolitik des Großherzogtums verantwortlich zu sein. Luxemburg selbst geriet in der Folge auf eine „graue Liste“, schloss aber in Rekordzeit bilaterale Steuerabkommen ab, um aus dieser Liste wieder zu verschwinden. Vorbild der Abkommen war das erste mit den USA ausgehandelte Abkommen.

Die „Whistleblower“-Diskussion

Die LuxLeaks-Veröffentlichungen führten zu einer intensiven, aber erfolglosen Diskussion darüber, ob es ein Gemeinwohl-Interesse gebe, das über den Gesetzen steht. Dieses müsse  „Whistleblower“ (lanceurs) vor Verfolgung schützen. In einer ideologisch geprägten Diskussion wurde Luxemburg an den Pranger gestellt. Dabei wurde zunächst übersehen, dass das Land durchaus ein Schutzgesetz für Personen besitzt, die Firmeninterna veröffentlichen. Allerdings: Das luxemburgische Gesetz verlangt, dass dabei gesetzeswidrige Verhaltensweisen angeprangert werden und dass sich der betreffende Mitarbeiter an die Polizei wendet. Dann geht er straffrei aus.

In Frankreich hat Deltour starke politische Unterstützung erhalten. Aber Frankreich blieb erheblich hinter Luxemburg zurück. Der damalige Finanzminister Michel Sapin machte sich zwar verbal stark, bewirkte aber wenig. „Lanceurs“ in Frankreich dürfen sich maximal der juristischen Unterstützung durch eine staatliche Agentur erfreuen. Unterstützer von Deltour werben in Mails für Hilfe für den Angeklagten, der sich am Donnerstag wieder vor der Justiz befindet. Sie verlangen unter anderem einen besseren Schutz in Luxemburg, obwohl das Luxemburger Gesetz zu den weitreichendsten in Europa gehört.

Die Luxemburger Justiz wanderte bei den Urteilen gegen Deltour und Halet auf einem schmalen Grat. Sie erkannte in ihren Urteilen an, dass sich beide als Whistleblower verhalten hätten, als sie die Dokumente dem Journalisten Edouard Perrin zugänglich machten. Gleichzeitig aber wurden die Ex-Mitarbeiter zu symbolischen Gefängnisstrafen mit Bewährung und zu Geldstrafen verurteilt, weil sie PwC die Unterlagen entwendet hätten. Deltour und Halet aber erwarten Freisprüche. Das letzte Wort in dieser Sache hat in Luxemburg der Kassationsgerichtshof am kommenden Donnerstag.

Was hat die monatelange internationale Aufregung bewirkt?

Wenig bis nichts. Die Staaten der Europäischen Union, die „Tax Rulings“ durchführen, tauschen ihre Dokumente nun aus und stellen untereinander Transparenz her. In der europäischen Steuer-Diskussion ergibt sich durch LuxLeaks und die eingeführte Transparenz nun allerdings ein Konflikt der Institutionen. Die Europäische Kommission sieht in dem Steuerverhalten der Staaten illegale Beihilfen und verlangt per Dekret von einzelnen Staaten, darunter – wieder einmal – Luxemburg, aber auch Irland oder die Niederlande, die Rückzahlung von gewährten Steuervorteilen in Millionen- und Milliardenhöhe von den Unternehmen an die jeweiligen Staaten.

Tax Rulings, so die europäische Kommissarin, stünden nicht im Einklang mit den europäischen Beihilfe-Vorschriften. Luxemburg und andere Staaten klagen nun vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese Auffassung ein Souveränitätsprinzip bricht. In Finanz- und Steuerfragen hat die Europäische Kommission keine Kompetenz gegenüber den Staaten. Steuerrecht ist geschütztes Souveränitäts-Recht. Der Europäische Gerichtshof muss nun darüber entscheiden, wie weit diese Souveränität auszulegen ist.

Werner B.
10. Januar 2018 - 8.01

Ehre, Vertrauen und Loyalität, kurz Omertà.... wieviel kriminelles Fehlverhalten würde sich verhindern lassen wenn nur rechtzeitig jemand die Notbremse zieht.

Vert solitaire
9. Januar 2018 - 18.46

An een deen bai sengem Patron konfidentiell Donné'en klaut wir also keen Déif? ¨Mat daer Jurisprudenz stin d'Diren grouss op fir waider Abus'en!

Serenissima en Escher Jong
9. Januar 2018 - 17.24

Et ass kloer dat déi doten Affär bis op Stroossbuerg geet, well et si genuch Sponsoren do déi gären "Luxemburg bashing" maachen, an et ass och kloer dat zu Stroossbuerg Lëtzebuerg geklaakt wäert ginn....

Werner B.
9. Januar 2018 - 13.38

Sehr wohlwollend formuliert.... Wenn einem Multi-Konzern wie Amazon beliebig Steuern erlassen werden, dem kleinen Dienstleister aber nicht und beide im gleichen Markt miteinander konkurrieren, haben wir dann noch ein freien Wettbewerb?