30. Oktober 2025 - 15.20 Uhr
Akt.: 30. Oktober 2025 - 17.23 Uhr
VerbraucherschutzLuxemburgs Bürger können in Zukunft Sammelklagen einreichen
Die EU hat bereits vor fünf Jahren darüber entschieden. Jetzt soll sie auch endlich in Luxemburg kommen: die Sammelklage. Als einer der letzten Mitgliedstaaten will das Großherzogtum das Verfahren einführen. Die Chamber hat am Donnerstag einstimmig den Gesetzesentwurf verabschiedet. Fast drei Jahre zu spät, wie die Konsumentenschutzvereinigung ULC in einer Pressemitteilung anmerkt. Die eigentliche Frist für eine Veröffentlichung des Gesetzes ist am 25. Dezember 2022 abgelaufen. Sammelklagen sollen Verbrauchern den Zugang zur Justiz erleichtern. Das Justizministerium klärt in einer Pressemitteilung auf, wie das Ganze in Zukunft ablaufen soll.
Der Entwurf orientiert sich am französischen und belgischen Modell. Qualifizierte Einrichtungen können im Namen mehrerer Verbraucher, die Opfer desselben Verstoßes geworden sind, vor Gericht klagen. Verbraucher können sich so zusammentun und Schadenersatz verlangen. Der Verstoß muss dafür nicht in Luxemburg stattgefunden haben, sondern kann auch in anderen europäischen Ländern passiert sein.
Zuerst Zulassung, dann Mediation
Damit eine Sammelklage vor Gericht landen kann, muss sie zuerst zugelassen werden. Dafür muss sie von Einrichtungen wie Verbraucherschutzorganisationen beim Bezirksgericht eingereicht werden. Damit kein Interessenkonflikt besteht, muss die Organisation ihre Finanzen offen legen. Die Klage selbst muss die Einzelfälle zur Begründung der Klage, eine Beschreibung der betroffenen Verbraucher und die geforderten Maßnahmen wie Unterlassung oder Schadensersatz enthalten.
Nach der Zulassung folgt eine Mediationsphase von maximal sechs Monaten – was die ULC besonders wichtig findet. So könnten Kosten gesenkt und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Die Rolle des Verbrauchervermittlers, dessen Dienste umsonst sind, dürfte dadurch an Bedeutung gewinnen, denkt die Vereinigung. „Wir hoffen sehr, dass die Suche nach gütlichen Einigungen bei Sammelklagen ein vorrangiges Ziel bleiben wird.“
Ran ans Eingemachte
Ist die Klage dann vor Gericht gelandet und hat Erfolg gehabt, gibt es weitere Schritte. Das Gericht entscheidet zum einen, wie die angeklagte Entität haften muss. Dann legt es gegebenenfalls die Gruppe der betroffenen Verbraucher, die Kategorien der zu ersetzenden Schäden und das anzuwendende Optionssystem fest. Verbraucher können sich nämlich der Sammelklage anschließen oder sich davon ausschließen. Ein Liquidator stellt dann sicher, dass die Verbraucher entschädigt werden. Anträge auf Beitritt oder Ausschluss der Sammelklage müssen innerhalb von zwei bis sechs Monaten an den Liquidator gerichtet werden.
Dann geht es endlich ans Eingemachte: die Entschädigungen. Jeder Verbraucher erhält für seine entstandenen Schäden den angeordneten Ausgleich. Wiederum unter den wachsamen Augen des Liquidators. Gibt es Schwierigkeiten, schaltet sich das Gericht nochmal ein.
De Maart

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