Der Handel mit gefälschter Ware ist weltweit ein Milliardengeschäft. Laut einem gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat der EU-Zoll im Jahr 2023 die Einfuhr von rund 152 Millionen gefälschten und potenziell gefährlichen Produkten verhindert. Gesamtwert: knapp 3,4 Milliarden Euro. Auch Luxemburg bleibt von der Produktpiraterie nicht verschont.
Die Luxemburger Zollverwaltung hat im Jahr 2024 insgesamt 395 Beschlagnahmungen im Bereich der Produktfälschung und der Rechte des geistigen Eigentums durchgeführt. Dabei wurden 1.517 einzelne Verfahren eingeleitet und 89.010 gefälschte Artikel sichergestellt. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Finanzministeriums von 2024 hervor. In 32,7 Prozent der Fälle handelte es sich um Bekleidung, in 12,9 Prozent um Lederwaren, in weiteren 12 Prozent um Sportschuhe und in 42,4 Prozent um „verschiedene Artikel“.
Zusätzliche Einblicke liefert eine parlamentarische Anfrage des Piraten-Abgeordneten Sven Clement, die von Finanzminister Gilles Roth (CSV) beantwortet wurde: Im Jahr 2023 beschlagnahmte der Zoll insgesamt 91.022 Artikel. In den Jahren davor sahen die Zahlen noch ganz anders aus: 2022 waren es 6.661 Artikel, 2021 waren es 2.730 und 2020 insgesamt 6.557 Artikel.
Bei den in den vergangenen fünf Jahren in Luxemburg beschlagnahmten Fälschungen handele es sich überwiegend um Kleidung, Sportschuhe sowie Lederwaren. Aber auch Elektronikartikel, Spielzeug, Autoteile, Arbeitsmaschinen und Kosmetik gehören zu den beschlagnahmten Produkten, wie die Zollverwaltung auf Nachfrage vom Tageblatt bestätigt. Der geschätzte Gesamtwert liegt nach Angaben des Ministers bei rund 30,5 Millionen Euro. Ein Großteil der Waren stamme aus China, der Türkei und Vietnam.
Der starke Anstieg ab 2022 ist laut dem Minister auf mehrere Ursachen zurückzuführen, darunter den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Corona-Pandemie. Auch die Zollverwaltung sagt gegenüber dem Tageblatt, dass sie während der Pandemie stark beansprucht war – etwa durch Einsätze in Impfzentren. Viele personelle Ressourcen seien dafür mobilisiert worden. Darüber hinaus habe die Einführung eines neuen IT-Systems größere interne Veränderungen erfordert. Dabei seien Prozeduren und Arbeitsabläufe angepasst worden.
Sind die Waren erst beschlagnahmt, ist ihr Weg jedoch noch nicht zu Ende. Denn: Sie werden zerstört – und das hat seinen Preis. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben der Zollverwaltung für die Zerstörung gefälschter Waren auf insgesamt 159,65 Euro. 2023 waren es 377 Euro. Die Jahre davor zeigen deutlich höhere Zahlen: 2022 waren es 1.854,45 Euro, 2021 waren es 4.179,12 Euro und 2020 insgesamt 3.738,15 Euro.
Der Rückgang der Vernichtungskosten bei gleichzeitig steigenden Beschlagnahmungen erklärt sich laut Zollverwaltung dadurch, dass nur ein Teil der Kosten von ihr getragen wird. „Der Betrag der Kosten für die Vernichtung entspricht dem von der Zollverwaltung gezahlten Betrag und stellt nicht die Gesamtkosten der Vernichtung dar“, heißt es auf Tageblatt-Anfrage. Der Markeninhaber müsse die übrigen Kosten übernehmen, wenn die Zollverwaltung ihn dazu auffordert.
De Maart

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