Vom 10. bis zum 16. März 2025 führte die Polizei eine gezielte Verkehrssicherheitskampagne durch, die sich auf die Einhaltung der Anschnallpflicht konzentrierte. Diese Maßnahme war Teil eines umfassenden Konzepts zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Sensibilisierung der Fahrer.
Während der einwöchigen Kontrollen wurden 46 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt. Diese Verstöße ahndete die Polizei mit gebührenpflichtigen Verwarnungen, wie aus der veröffentlichten Bilanz hervorgeht. In 28 Fällen hatten Fahrer den Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß angelegt. Dafür wurden jeweils 145 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Fahreignungsregister verhängt.
In 13 Fällen stellten die Beamten zudem fest, dass Beifahrer oder Führerscheinbewerber den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten – auch hier wurden jeweils 145 Euro Verwarnungsgeld erhoben.
Ein besonderes Augenmerk lag zudem auf der Sicherung von Kindern im Fahrzeug. In fünf Fällen wurden Minderjährige nicht oder nicht ordnungsgemäß angeschnallt transportiert. Vier Fahrer erhielten eine Strafe von 145 Euro und zwei Punkte, weil sie Minderjährige ohne vorschriftsmäßigen Gurt beförderten. Ein weiterer Fall betraf die unsachgemäße Nutzung einer speziellen Rückhaltevorrichtung für ein Kind, was ebenfalls mit 145 Euro und zwei Punkten geahndet wurde.
Die Polizei betont erneut die lebensrettende Bedeutung des Sicherheitsgurts. Bei einem Unfall kann das Nichtanlegen des Gurts schwerwiegende Folgen haben – selbst bei kurzen Fahrten. Weitere Informationen zur Anschnallpflicht und zur allgemeinen Verkehrssicherheit sind auf der offiziellen Website der Polizei verfügbar:
Géint bâl alles gët et eng Pëll ... just géint Dommheet net.