Fall aus 2018Luxemburger Datenschutzkommission weist Justiz wegen „Jucha“-Datenbank zurecht

Fall aus 2018 / Luxemburger Datenschutzkommission weist Justiz wegen „Jucha“-Datenbank zurecht
 Symbolfoto: dpa/Lino Mirgeler

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Die nationale Datenschutzkommission hat einen Ordnungsruf gegen die Luxemburger Generalstaatsanwaltschaft ausgesprochen. Hintergrund war eine Beschwerde, die ein Mann nach einem Vorstellungsgespräch bei der Justiz im Jahr 2018 vorgebracht hatte. Das Tageblatt hat nachgefragt, was das für die Staatsanwaltschaft bedeutet.

Die Luxemburger Affäre, die sich vor einiger Zeit um umstrittene Datenbanken von Justiz und Polizei gedreht hatte, kommt noch immer nicht ganz zur Ruhe. Die nationale Datenschutzkommission (CNPD) des Großherzogtums hat in der „Jucha“-Affäre  einen „Rappel à l’ordre“, also einen Ordnungsruf, gegen die Generalstaatsanwaltschaft ausgesprochen. Der Hintergrund: Im Jahr 2018 hatten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft einen Bewerber für eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft im Bewerbungsgespräch mit Daten aus der „Jucha“-Datenbank konfrontiert.

Der Bewerber reichte noch im selben Jahr eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission ein – die Entscheidung dazu in Form des „Rappel à l’ordre“ liegt mittlerweile vor. Jeannot Nies, Stellvertretender Generalstaatsanwalt, sagt im RTL-Interview: „Mir hunn net wëlles, dohannert ze goen, dat heescht, mir hunn dat acceptéiert, schonn deemools. Mir hunn och kee Recours gemaach.“

Die Kommission habe der Staatsanwaltschaft die Entscheidung bereits in einer Art Vorbericht mitgeteilt – somit sei die endgültige Entscheidung nun keine Überraschung gewesen, erklärt Nies im Gespräch mit dem Radiosender. Er sei weiterhin der Meinung, dass es gefährlich sei, Menschen in der Justiz einzustellen, ohne über bestimmte Dinge Bescheid zu wissen.

Verschiedene Methoden bei Einstellungsgesprächen

Laut Datenschutzkommission verstoße die „Jucha“-Nutzung für diese Zwecke gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – daher verbietet die Kommission künftig die Verwendung der „Jucha“-Akte in diesem Zusammenhang. Nies zufolge werden diese Akten bereits seit Beginn der Affäre nicht mehr im Kontext von Bewerbungen eingesehen und darüber hinaus auf den engen Rahmen der Strafverfolgung begrenzt.

Henri Eippers, Sprecher der Luxemburger Staatsanwaltschaft, bestätigt auf Tageblatt-Anfrage, dass die Justizverwaltung im Rahmen von Einstellungsgesprächen prinzipiell nicht mehr auf die „Jucha“-Datenbank zurückgreife. Allerdings ergänzt er: „Im Rahmen von Einstellungsgesprächen mit Magistraten besteht diese Möglichkeit jedoch noch. Die rechtliche Basis dafür ist im Gesetz über die sogenannten ,Attachés de justice‘ vorgesehen.“ Für alle weiteren Beamte laufe das Einstellungsverfahren über das „Centre de gestion du personnel et de l’organisation de l’Etat“ (CGPO). „Das CGPO greift für seinen Teil auf den Auszug Nr. 2 aus dem Strafregister zurück.“

Ein Sprecher der Luxemburger Datenschutzkommission erklärt gegenüber dem Tageblatt, dass es unter den 18 veröffentlichten Entscheidungen, die die Kommission bislang gefällt habe, vier „Rappels à l’ordre“ gegeben habe. Allerdings seien Ordnungsrufe nicht die einzige Maßnahme, die die CNPD bei Verstößen verhängen könne. Zum Beispiel seien auch schon sechs Bußgelder verhängt worden – das höchste habe bei 18.000 Euro gelegen. 

jan
18. Juni 2021 - 13.19

Das gab es doch schon immer im Ländle, von Bech gepflegt un instrumentalisiert. Bis 1980 waren alle Lehrer politisch radiographiert bevor sie die Jugend ideologisch beeinflussen durften......