Dienstag11. November 2025

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Neue BescheinigungsartLuxemburg verlängert Schutzstatus für Ukraine-Flüchtlinge um ein Jahr

Neue Bescheinigungsart / Luxemburg verlängert Schutzstatus für Ukraine-Flüchtlinge um ein Jahr
Die Regelung zum vorübergehenden Schutz von Ukraine-Flüchtlingen gilt nun bis zum 4. März 2026 Foto: Felipe Dana/AP/dpa

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Das Innenministerium hat am Freitag mitgeteilt, dass die Regelung für den Schutzstatus von Ukraine-Flüchtlingen um ein Jahr verlängert wird. Ab 2025 erhalten Betroffene in Luxemburg biometrische Karten, die bisherigen Dokumente bleiben aber vorerst gültig.

Die Regelung für den vorübergehenden Schutz von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, wird bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies teilt das Innenministerium am Freitag mit. Ursprünglich wäre die Regelung im März 2025 ausgelaufen.

Mit der Verlängerung wird auch das Format der bisherigen Bescheinigung überarbeitet: Ab 2025 erhalten Schutzsuchende eine biometrische Karte. Diese Änderung betrifft sowohl Menschen, die bereits in Luxemburg leben und deren Status in den kommenden Monaten verlängert wird, als auch Neuankommende ab dem 5. Dezember 2024.

Aktuelle Dokumente bleiben vorerst gültig

Die bisherigen Bescheinigungen auf Sicherheitspapier bleiben bis zum 4. März 2025 gültig. Ab Dezember starten die Vorbereitungen für den Wechsel. Zwischen dem 29. November 2024 und dem 7. Februar 2025 verschickt das Innenministerium Schreiben an die betroffenen Personen. Diese enthalten Details zur Verlängerung des Schutzstatus und zum neuen Ausweisdokument. Personen, die ab dem 5. Dezember 2024 nach Luxemburg kommen, erhalten zunächst eine zweimonatige Bescheinigung auf Sicherheitspapier. Danach müssen sie eine biometrische Karte beantragen.

„Es ist zu beachten, dass die Änderung des Formats des Dokuments keine Auswirkungen auf die mit dem Status der Person, die vorübergehenden Schutz genießt, verbundenen Rechte hat“, betont das Ministerium in seinem Schreiben. Die biometrische Karte diene weder als Identitätsnachweis noch als Aufenthaltstitel. Sie trägt stattdessen die Kennzeichnung „vorübergehender Schutz“.

Details zu Anträgen und Verlängerungen finden Schutzsuchende auf der Webseite des „Guichet public“.

Miette
1. Dezember 2024 - 22.58

Deserteure sind auch flüchtende Mitmenschen! Sie haben Recht auf Schutz.
@porcedda daniel m
Ja, es fehlt etlichen Luxusbürgern an Empathie, ist leider so.

Dunord Hagar
30. November 2024 - 22.32

Das Konfliktgebiet im Osten der Ukraine ist nicht sehr breit... 80 bis 150 km. Gemessen an der Gesamtbreite des Landes von fast 2.300 km also recht bescheiden.
Wenn ich hier meine ehrliche Meinung zum Ausdruck bringen würde... ich glaube nicht, dass mein Beitrag veröffentlicht würde!

porcedda daniel m
30. November 2024 - 12.18

Das gibt den ukrainischen Flüchtlingen wenigstens wieder eine kleine temporäre Plansicherheit, es ist nicht mehr als eine Verschnaufpause.

Nicht wenigen Bürgern in Luxemburg scheint es an Empathie zu fehlen, wenn sie sich gegen weitere Hilfen für ukrainische Menschen hier im Lande aussprechen. Vielleicht würde es helfen, sich einige Bilder und Videos aus der Ukraine anzuschauen, wie Menschen dort leben müssen, nachdem Russland immer wieder die zivile Infrastruktur zerstört. Es ist für Millionen Ukrainer in ihrem Land zweifelsohne nicht angenehm, ohne Heizung im Winter zu verbleiben. In vielen Gegenden gibt es phasenweise zudem nur stundenweise Strom, auch in Kyjiw. Ebenfalls die Wasserversogung ist nicht immer gewährleistet.

Fast alle ukrainische Flüchtlinge in Luxemburg haben ihre Familie in der Ukraine zurücklassen müssen … Ehemänner, Söhne, betagte Eltern. Das ist schon schlimm genug. Sie jedoch zurück in ihr Land zu schicken, in dem ein brutaler Angriffskrieg herrscht, wäre unmenschlich. Von daher ist die Verlängerung des Schutzstatus’ eine logische und richtige Entscheidung.

LeCze
29. November 2024 - 20.15

Kommen bald auch Georgier und Rumänen dazu? Die pro Russen scheinen sich dort durchzusetzen!?...

fraulein smilla
29. November 2024 - 18.03

Geniessen auch Deserteure den Schutzstatus ?